14893/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.08.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0143-I/4/2013                                      Wien, am 16. August 2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Markowitz, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. Juni 2013 unter der Nr. 15205/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra­ge betreffend Anzahl der Lehrlinge im Öffentlichen Bereich 2012 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie viele Lehrlinge - aufgegliedert nach Lehrberuf, Lehrjahr und Geschlecht - ste­hen derzeit in einem Ausbildungsverhältnis zu Ihrem Ressort?

 

Anzahl zum

1. Juli 2013

Lehrberuf

männlich

weiblich

1. Lj.

2.Lj.

3.Lj.

8

Verwaltungsassistent/in

3

5

3

3

2

 


Zu Frage 2:

Ø  Wie viele Lehrlinge – aufgegliedert nach Lehrberuf, Lehrjahr und Geschlecht - wurden seit Beginn 2012 in Ihrem Ressort aufgenommen?

 

Im Bundeskanzleramt wurde folgende Anzahl an Lehrlingen seit Beginn 2012 neu aufgenommen:

 

Jahr

neu aufgenommen

Lehrberuf

männlich

weiblich

1. Lj.

2.Lj.

2012

4

Verwaltungsassistent/in

2

2

3

1

 

Darüber hinaus wurden im August 2012 zwei Lehrlinge aus dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport in den Lehrlingsbereich des Bundeskanzleramtes übernommen, wobei sich die Lehrlinge zu diesem Zeitpunkt im 3. Lehrjahr des Lehr­berufes Berufsfotograf/in befanden.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Wie viele Ausbildungsverhältnisse mit Lehrlingen – aufgegliedert nach Lehrberuf, Lehrjahr und Geschlecht - wurden vorzeitig aufgelöst?

Ø  Aus welchen Gründen wurden die jeweiligen Lehrverhältnisse jeweils aufgelöst?

 

Im Jahr 2012 wurde kein Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst.

 

Zu den Fragen 5 bis 12:

Ø  Wie viele Lehrlinge - aufgegliedert nach Lehrberuf, Lehrjahr und Geschlecht - ste­hen derzeit in einem Ausbildungsverhältnis zu einem Ihrem Ressort zugeordneten ausgegliederten Rechtsträger?

Ø  Wie viele Lehrlinge – aufgegliedert nach Lehrberuf, Lehrjahr und Geschlecht - wurden seit Beginn 2012 in den Ihrem Ressort zugeordneten ausgegliederten Rechtsträgern jeweils aufgenommen?

Ø  Wie viele Ausbildungsverhältnisse mit Lehrlingen wurden von den Ihrem Ressort zugeordneten ausgegliederten Rechtsträgern – aufgegliedert nach Lehrberuf, Lehrjahr und Geschlecht – jeweils vorzeitig aufgelöst?

Ø  Aus welchen Gründen wurden die jeweiligen Lehrverhältnisse jeweils aufgelöst?

Ø  Wie viele Lehrlinge - aufgegliedert nach Lehrberuf, Lehrjahr und Geschlecht - ste­hen derzeit in einem Ausbildungsverhältnis zu jenen Unternehmen, an denen der Bund Anteile besitzt bzw. diese von Ihnen als Eigentümervertreter verwaltet wer­den?

Ø  Wie viele Lehrlinge – aufgegliedert nach Lehrberuf, Lehrjahr und Geschlecht - wurden seit Beginn 2012 in jenen Unternehmen, an denen der Bund Anteile be­sitzt bzw. diese von Ihnen als Eigentümervertreter verwaltet werden, jeweils auf­genommen?

Ø  Wie viele Ausbildungsverhältnisse mit Lehrlingen wurden von jenen Unterneh­men, an den der Bund Anteile besitzt, bzw. diese von Ihnen als Eigentümervertre­ter verwaltet werden, – aufgegliedert nach Lehrberuf, Lehrjahr und Geschlecht – jeweils vorzeitig aufgelöst?

Ø  Aus welchen Gründen wurden die jeweiligen Lehrverhältnisse jeweils aufgelöst?

 

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbstständige juristische Personen im Sinne der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesell­schaft oder Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden (vgl. Mayer B-VG, 3.Auflage, Pkt.II.1 zu Art 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen aus­schließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb mei­ner politischen Verantwortung und sind nicht Gegenstand der Vollziehung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen