14896/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.08.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0249-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 13. August 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15215/J-NR/2013 betreffend die Anzahl an Lehrlingen im öffentlichen Bereich, die die Abg. Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 17. Juni 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Zum Stichtag 1. Juli 2013 stellt sich der Lehrlingsstand für die Zentralleitung des Bundes­ministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sowie den nachgeordneten Bereich wie folgt dar:

 

Lehrberuf

Lehrjahr

weiblich

männlich

Verwaltungsassistent/

Verwaltungsassistentin

1.

48

9

 

2.

46

12

 

3.

35

8

 

4.

3

1

ADV-Assistent/

ADV-Assistentin

1.

1

2

 

3.

-

3

Werkstofftechniker/

Werkstofftechnikerin

1.

-

1

 

3.

-

1

Physiklaborant/

Physiklaborantin

2.

1

-

Hotel-Gastgewerbe

2.

1

-

 

Zu Frage 2:

Seit Beginn 2012 wurden insgesamt 74 Lehrlinge in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sowie im nachgeordneten Bereich aufgenommen, wobei sich der Stand zum Stichtag 1. Juli 2013 unter Berücksichtigung von Lehrabschlussprüfungen und Behaltefrist wie folgt darstellt:

 

Lehrberuf

Lehrjahr

weiblich

männlich

Verwaltungsassistent/

Verwaltungsassistentin

1.

51

11

 

2.

6

3

ADV-Assistent/

ADV-Assistentin

1.

1

1

Werkstofftechniker/

Werkstofftechnikerin

1.

-

1

 

Zu Fragen 3 und 4:

Im Zeitraum 1. Jänner 2012 bis 1. Juli 2013 wurden insgesamt 6 Ausbildungsverhältnisse (5 Fälle Lehrberuf „Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin“, 1 Fall Lehrberuf „Hotel-Gast­gewerbe“) vorzeitig aufgelöst, davon entfielen auf den nachgeordneten Bereich 4 Ausbildungsverhältnisse. Die Auflösungen betrafen männliche und weibliche Lehrlinge in den unterschiedlichen Lehrjahren gleichermaßen. Hinsichtlich der Auflösungsgründe wird auf §§ 15 Abs. 1 und 15 Abs. 3 Berufsausbildungsgesetz hingewiesen. Es wird um Verständnis ersucht, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen eine nähere Aufschlüsselung nicht möglich ist.

 

Zu Fragen 5 bis 12:

Diese Fragen betreffen grundsätzlich keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundes­ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.