14899/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.08.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                            Wien, am     Juli 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0196-I/4/2013

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15209/J vom 17. Juni 2013 der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Im Finanzressort stehen derzeit 173 Lehrlinge in Ausbildung.

 

Lehrlingsstand
01. Juli 2013 gesamt

Lehrberufe

männlich

weiblich

1. LJ

2. LJ

3. LJ

 

173

12

Verwaltungsassistenz

2

10

2

-

10

 

161

Steuerassistenz

48

113

52

69

40

 


Zu 2.:

Im Finanzressort wurden im Jahr 2012 61 Lehrlinge neu aufgenommen.

 

Jahr

Summe

Lehrberufe

Zwischensumme

männlich

weiblich

2012

61

Verwaltungsassistenz

2

-

2

Steuerassistenz

59

17

42

 

Im Jahr 2013 erfolgten bislang noch keine Lehrlingsaufnahmen; das Auswahlverfahren für geplante 60 Neuaufnahmen, die mit Beginn September 2013 erfolgen werden, ist aber bereits abgeschlossen.

 

Zu 3. und 4.:

Im Zeitraum 1.1.2012 bis 1.7.2013 wurden 5 Ausbildungsverhältnisse mit Lehrlingen vorzeitig aufgelöst.

 

 

Jahr

Summe

Lehrberufe

Grund

LJ

Zwischensumme

männlich

weiblich

2012

4

Steuerassistenz

Entlassung

2

1

-

1

 

Steuerassistenz

Sonst. Grund

2

2

1

1

 

Steuerassistenz

Sonst. Grund

1

1

-

1

 

2013

1

Steuerassistenz

Sonst. Grund

2

1

1

-

 

 

Aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen werden die Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Lehrverhältnisses durch den Lehrling im Finanzressort nicht dokumentiert und sind in dieser Tabelle als „sonstiger Grund“ dargestellt.

 

Zu 5. bis 12.:

Die vorliegenden Fragen betreffen operative Angelegenheiten der jeweiligen Unternehmens-organe und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungs-gesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

 

Mit freundlichen Grüßen