14900/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.08.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0211-I/A/15/2013
Wien, am 14. August 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 15284/J der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 6:
In Beantwortung der einzelnen Fragen darf ich auf die zur vorliegenden Anfrage eingeholte Stellungnahme der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) verweisen, die im Folgenden wiedergegeben wird:
„Die SVA der gewerblichen Wirtschaft (SVA) erlaubt sich zur parl. Anfrage zum Thema ‚Befreiung vom Kostenanteil bei geringen Einkommen in der SVA 2012‘ grundsätzlich festzuhalten, dass seitens der SVA keinerlei Hürden oder sonst irgendwelche administrativen Hindernisse bei Antragstellungen zur Befreiung vom Kostenanteil existieren.
Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften sowie der satzungsmäßigen Festlegungen werden alle Anträge, welche die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, positiv erledigt. Betrachtet man insgesamt alle Befreiungen oder Reduzierungen beim Kostenanteil, so sind knapp 50.000 Versicherte (ca. 10% der Krankenversicherten) betroffen.
Da jüngste Auswertungen der Statistik Austria auch nachgewiesen haben, dass die Einkommen im niedrigen Bereich sehr schwankend sind und für die Erlangung der
Kostenanteilsbefreiung
das Gesamteinkommen zu berücksichtigen ist, weisen die unten
angeführten Zahlen auch keine Abweichungen zu den Einkommensstatistiken
unserer Versicherten auf.
Fragen 1 und 3
Vom
Kostenanteil befreit waren im Jahr 2012: 21.696 Personen
Detailauswertung
2012:

Abgelehnt
wurden im Jahr 2012: 680 Anträge
Aufgrund
der gesetzlichen Bestimmungen ist es der SVA nicht möglich, die Daten
betreffend der Zahl der Mitarbeiter ihrer Versicherten in ihrer Gesamtheit zu
erheben. Statistiken über EPU, KMU o. Ä. liegen der SVA daher nicht
vor.
Frage 2
Diese
Auswertung ist seitens der SVA nicht durchführbar.
Fragen 4 und 6
Vom
Kostenanteil befreit waren im Jahr 2012: 5777 Personen
Detailauswertung
2012:

Abgelehnt wurden im Jahr 2012: 95 Anträge
Frage 5
Diese
Auswertung ist seitens der SVA nicht durchführbar.“