14900/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.08.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0211-I/A/15/2013

Wien, am 14. August 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 15284/J der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 6:

In Beantwortung der einzelnen Fragen darf ich auf die zur vorliegenden Anfrage eingeholte Stellungnahme der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) verweisen, die im Folgenden wiedergegeben wird:

 

„Die SVA der gewerblichen Wirtschaft (SVA) erlaubt sich zur parl. Anfrage zum Thema ‚Befreiung vom Kostenanteil bei geringen Einkommen in der SVA 2012‘ grundsätzlich festzuhalten, dass seitens der SVA keinerlei Hürden oder sonst irgendwelche administrativen Hindernisse bei Antragstellungen zur Befreiung vom Kostenanteil existieren.

 

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften sowie der satzungsmäßigen Festlegungen werden alle Anträge, welche die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, positiv erledigt. Betrachtet man insgesamt alle Befreiungen oder Reduzierungen beim Kostenanteil, so sind knapp 50.000 Versicherte (ca. 10% der Krankenversicherten) betroffen.

 

Da jüngste Auswertungen der Statistik Austria auch nachgewiesen haben, dass die Einkommen im niedrigen Bereich sehr schwankend sind und für die Erlangung der

Kostenanteilsbefreiung das Gesamteinkommen zu berücksichtigen ist, weisen die unten angeführten Zahlen auch keine Abweichungen zu den Einkommensstatistiken unserer Versicherten auf. 

Fragen 1 und 3
Vom Kostenanteil befreit waren im Jahr 2012: 21.696 Personen 

Detailauswertung 2012: 

 

Abgelehnt wurden im Jahr 2012: 680 Anträge 

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist es der SVA nicht möglich, die Daten betreffend der Zahl der Mitarbeiter ihrer Versicherten in ihrer Gesamtheit zu erheben. Statistiken über EPU, KMU o. Ä. liegen der SVA daher nicht vor. 

 

Frage 2
Diese Auswertung ist seitens der SVA nicht durchführbar.

Fragen 4 und 6
Vom Kostenanteil befreit waren im Jahr 2012: 5777 Personen 


Detailauswertung 2012: 

 

Abgelehnt wurden im Jahr 2012: 95 Anträge 

 

Frage 5
Diese Auswertung ist seitens der SVA nicht durchführbar.“