14914/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.08.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. GERALD KLUG
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/78-PMVD/2013 19. August 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Juni 2013 unter der Nr. 15230/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Zusammenarbeit zwischen Heeresnachrichtendienst und NSA" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 19:
Die Tätigkeit der militärischen Nachrichtendienste zur nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr ist auf einfachgesetzlicher Ebene im Militärbefugnisgesetz geregelt. Detaillierte Informationen über die nachrichtendienstliche Tätigkeit zur Sicherung der militärischen Landesverteidigung sind wegen ihrer besonderen Sensibilität und Klassifizierung aus Gründen der Amtsverschwiegenheit im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz) nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme. Im Übrigen ist festzuhalten, dass der Rechtsschutzbeauftragte zur Wahrnehmung seiner Aufgaben (Prüfung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr) jederzeit Einsicht in alle erforderlichen Unterlagen und Aufzeichnungen hat.