14914/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.08.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. GERALD KLUG

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 

S91143/78-PMVD/2013                                                                                          19. August 2013

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Juni 2013 unter der Nr. 15230/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Zusammenarbeit zwischen Heeresnachrichtendienst und NSA" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 19:

Die Tätigkeit der militärischen Nachrichtendienste zur nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr ist auf einfachgesetzlicher Ebene im Militärbefugnisgesetz geregelt. Detaillierte Informationen über die nachrichtendienstliche Tätigkeit zur Sicherung der militärischen Landesverteidigung sind wegen ihrer besonderen Sensibilität und Klassifizierung aus Gründen der Amtsverschwiegenheit im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz) nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme. Im Übrigen ist festzuhalten, dass der Rechts­schutzbeauftragte zur Wahrnehmung seiner Aufgaben (Prüfung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr) jederzeit Einsicht in alle erforderlichen Unterlagen und Aufzeichnungen hat.