14915/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.08.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0649-III/5/2013

Wien, am         . August 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 20. Juni 2013 unter der Zahl 15231/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Regierungsprogramm und Dublin-Verfahren“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Zur erleichterten Anwendung und Erhöhung der Effizienz der Dublin II Verordnung wurden bilaterale Arbeitsabsprachen mit anderen Mitgliedstaaten abgeschlossen. Dabei wurde insbesondere die Vorgangsweise bei der praktischen Abwicklung und Fristverkürzungen vereinbart. In der XXIV. Gesetzgebungsperiode wurden derartige Vereinbarungen, welche bereits mit der Slowakischen Republik, der Tschechischen Republik, Slowenien, Ungarn, Bulgarien und Rumänien sowie auf Grundlage des Dubliner Übereinkommen mit Deutschland bestanden, auch mit der Schweiz sowie dem Fürstentum Liechtenstein abgeschlossen. Der Abschluss einer weiteren Vereinbarung ist mit Kroatien geplant.

 

Zu Frage 4:

Ja.

 

Zu Frage 5:

Im Vergleich zum Jahr 2011 konnte im Jahr 2012 eine Steigerung um 7,3% festgestellt werden.

 

Zu Frage 6:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 7:

Im Jahr 2012 erfolgten 1.030 Überstellungen gemäß der Dublin II Verordnung.

 

Zu Frage 8:

Im Jahr 2011 erfolgten 960 Überstellungen gemäß der Dublin II Verordnung.