1492/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BKA-353.110/0092-I/4/2009

Wien, am 20. Mai 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 1. April 2009 unter der Nr. 1588/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Lehrlingsausbildung in den Bundesministerien gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø     Wie viele Lehrlinge sind mit Stichtag 01.03.2009 im Bundeskanzleramt beschäftigt?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1531/J.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Ø     Wie viele Lehrlinge beendeten im Bundeskanzleramt im Jahr 2007 ihre Ausbildung mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung?

Ø     Wie viele Lehrlinge wurden im Bundeskanzleramt im Jahr 2007 nach dem Ende ihrer Lehrzeit als Facharbeiter übernommen?

 


2007 haben 4 Lehrlinge die Lehrabschlussprüfung positiv abgeschlossen und 3 davon wurden über die gesetzliche Behaltefrist hinaus als Vertragsbedienstete übernommen.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø     Wie viele Lehrlinge beendeten im Bundeskanzleramt im Jahr 2008 ihre Ausbildung mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung?

Ø     Wie viele Lehrlinge wurden im Bundeskanzleramt im Jahr 2008 nach dem Ende ihrer Lehrzeit als Facharbeiter übernommen?

 

2008 haben 4 Lehrlinge die Lehrabschlussprüfung positiv abgeschlossen und 3 davon wurden über die gesetzliche Behaltefrist hinaus als Vertragsbedienstete übernommen.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Ø     Ist seitens des Bundeskanzleramtes geplant, zusätzliche Lehrstellen zu schaffen?

Ø     Wenn ja, wie viele?

Ø     Wenn nein, warum nicht?

 

Es ist in Aussicht genommen, mit September 2009 5 neue Lehrlinge im Bundeskanzleramt auszubilden.

 

Zu Frage 9:

Ø     Welche Lehrberufe können derzeit im Bundeskanzleramt erlernt werden (Auflistung)?

 

Derzeit ist die Ausbildung im Lehrberuf „Verwaltungsassistentin bzw. Verwaltungsassistent“ möglich.

 

Zu Frage 10:

Ø     Wie viele Personen, welche nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, stehen im Bundeskanzleramt mit Stichtag 01.03.2009 in einer Lehrausbildung?

 

Alle derzeit im Bundeskanzleramt beschäftigten Lehrlinge besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft.


 

Zu den Fragen 11 und 12:

Ø     Haben Lehrlinge im Bundeskanzleramt die Möglichkeit, parallel zur Lehrausbildung die Berufsreifeprüfung („Berufsmatura“) abzulegen und werden die Kosten hierfür vom Bundeskanzleramt getragen?

Ø     Wenn nein, warum nicht?

 

Lehrlingen im 2. und 3. Lehrjahr wird die Möglichkeit geboten, an den von der Berufsschule für Handel @Administration im Rahmen eines Schulversuchs angebotenen Vorbereitungskursen für die Berufsreifeprüfung teilzunehmen und die Prüfungen abzulegen. Die Kosten dafür werden vom Bundeskanzleramt refundiert.

 

In diesem Zusammenhang verweise ich auch grundsätzlich auf das Förderprogramm „Berufsmatura: Lehre und Reifeprüfung“. Ziel dieses Förderprogramms ist es, jungen Menschen durch Bildung bessere Jobchancen zu eröffnen sowie einen Beitrag zum lebensbegleitenden Lernen zu leisten. „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ bedeutet, dass Jugendliche mit einem Lehr- oder Ausbildungsvertrag, auch jene die in Bundesministerien ausgebildet werden, entgeltfrei Kurse zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung besuchen und im Zusammenhang mit der Novelle des Berufsreifeprüfungsgesetzes im Jahre 2008 nunmehr parallel zur Lehre bereits drei der vier vorgesehenen Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung ablegen können. Das im Juni 2008 vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur entwickelte Fördermodell sieht eine Lehrgangsplatz-Finanzierung (maximal 6.000 Euro pro Lehrling) vor und wird diese über Trägerorganisationen der Bundesländer abgewickelt, welche auch das Kursgeschehen vor Ort organisieren.

 

Mit freundlichen Grüßen