14927/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.08.2013
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0107-I/4/2013                                             Wien, am        August 2013

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Juni 2013 unter der Nr. 15241/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra­ge betreffend armutsgefährdete Alleinerzieherinnen gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 3 und 4:

Ø  Wie stufen Sie die Problematik armutsgefährdeter alleinerziehender Mütter bun­desweit ein?

Ø  Wie stellt sich dieses Problem in den einzelnen Bundesländern dar?

Ø  Wie hat sich die Zahl der armutsgefährdeten alleinerziehenden Mütter in den letz­ten Jahren entwickelt und welcher Trend ist künftig absehbar?

 

Die Problematik armutsgefährdeter alleinerziehender Mütter stufe ich sehr hoch ein, da alle Statistiken der letzten Jahre, wie der „Frauenbericht 2010“, das „Frauenbaro­meter“, „Alleinerziehende in Österreich - Lebensbedingungen und Armutsrisiken“, „Armut und soziale Eingliederung in den Bundesländern – ASE-Bundesländererhe­bung 2011/12“ und die Studie „Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung in Österreich EU-SILC 2011“ ein deutliches Bild sprechen. Alleinerzieherinnen gehören zu den am meisten armutsgefährdeten Bevölkerungsgruppen in Österreich.

 

Ganz zentral ist dabei die Erwerbstätigkeit der Frauen, denn während 18 % der alleinerziehenden Mütter einem Armutsrisiko ausgesetzt sind, trifft dies auf 57% der nicht-erwerbstätigen Mütter zu. Ein Grund hierfür ist die sehr hohe Teilzeitquote in Österreich und dass viele Frauen, und damit auch viele Alleinerzieherinnen, in vergleichsweise schlechter bezahlten Branchen tätig sind.

 

Alleinerzieherinnen sind durch die Ausgaben für Kinderbetreuung deutlich stärker be­lastet als Familien mit beiden Elternteilen. Sie müssen einen doppelt so hohen Anteil ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für die Kinderbetreuung aufwenden.

 

Zudem sind sie besonders von der Verfügbarkeit, den Öffnungszeiten und der Betreuungsqualität von Kinderbetreuungseinrichtungen abhängig. Ein zu gerin­ges bzw. nicht adäquates Angebot an Kinderbetreuung führt zu massiven Vereinbar­keitsproblemen, beruflichen Nachteilen und emotionalen Belastungen.

 

Haushalte von Alleinerzieherinnen gehören auch zu den am stärksten durch Wohn­kosten belasteten Gruppen. Laut Frauenbarometer würden für 84 % der Befragten niedrigere Ausgaben fürs Wohnen zu ihrer persönlichen Entlastung beitragen.

 

Bezüglich der zeitlichen Entwicklung muss betont werden, dass sowohl für die Abgrenzung „armutsgefährdet“ als auch „alleinerziehend“ keine einheitliche Definition gibt, die einen Vergleich über alle Studien hinweg zulassen würde. Orientiert man sich an deren Ergebnissen von EU-SILC kann aber festgehalten werden, dass es sowohl bei der Zahl von Ein-Eltern-Familien als auch ihrem Anteil an allen Familienformen keine auffälligen Änderungen gab. Während 2004 noch 25% der Ein-Eltern-Familien armutsgefährdet waren und der Anteil bis 2008 auf sogar 30% anstieg, konnte er 2011 wieder auf 24% gesenkt werden (siehe Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung in Österreich Ergebnisse aus EU-SILC 2011, S. 37).

Zu Frage 2

Ø  Was unternehmen Sie um dieser Problematik entgegen zu wirken?

 

Der beste Schutz gegen Armut ist eine eigene Berufstätigkeit, insbesondere auf einem Vollzeitarbeitsplatz, denn Teilzeit kann zur Armutsfalle werden.

Da sich 71 % der teilzeitbeschäftigten Frauen schlecht darüber informiert fühlen, wel­che Auswirkungen Teilzeit haben kann, sollten mit der Teilzeitkampagne die Risiken aufgezeigt werden: geringeres Einkommen, geringere Pension und ein Armutsrisiko nach Trennungen.

 

Die Armutsgefährdungsquoten von erwerbstätigen Alleinerzieherinnen weisen auf die zentrale Bedeutung von Sozialleistungen für diese Gruppe hin und auch auf den Stellenwert, den soziale Dienstleistungen, insbesondere qualitätvolle, den Bedürfnissen von Kindern und Eltern entsprechende Kinderbetreuungseinrichtungen, gerade für diese Gruppe haben. Denn das Armutsgefährdungsrisiko von Alleinerziehenden senkt sich nach Sozialleistungen um beinahe 30 Prozentpunkte. Neben einer weiteren Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einem deutlichen Ausbau des Kinderbetreuungsangebots muss es auch eine angemessene Entlohnung geben. Demgemäß ist mir eine kollektivvertraglich sichergestellte Einkommensuntergrenze von € 1.500 brutto im Monat bzw. 8,70€ pro Stunden ein Anliegen. Die Regierung hat sich darauf geeinigt, in den kommenden vier Jahren jeweils 100 Mio. Euro für den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen und die Familienbeihilfe als zentrale familienpolitische Leistung für alle Kinder anzuheben. Und auch der Ausbau der Ganztagsschulen wird künftig mit dem doppelten Betrag (160 Mio. Euro) gefördert. Diese Maßnahmen kommen Alleinerziehenden besonders zugute.

 

Auch die Weiterbildung und Höherqualifizierung von Frauen (Bildungskarenz, Bil­dungsteilzeit, Fachkräftestipendium, FIT-Programme), die mir ein großes Anliegen sind, helfen der Armutsgefährdung entgegenzuwirken.

 

Um Alleinerzieherinnen zu entlasten, muss die Politik auch Maßnahmen setzen, die zu einer Senkung der Wohnkosten führen. Daher wird die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets Mittel für den Bau von über 14.000 neuen Wohnungen zur Verfügung stellen und es braucht einen Ausbau des gefördetern Wohnbaus.

 

Mit freundlichen Grüßen