14929/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.08.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0174-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 15225/J-NR/2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Harald Stefan und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Anlassfall internationale Datenüberwachung der US-Geheimdienste“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Das Bundesministerium für Justiz ist von dieser Anfrage nicht unmittelbar betroffen.
Zu 1 bis 6:
Diese Fragen betreffen den Vollziehungsbereich des Herrn Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten. Ich darf daher auf dessen Beantwortung der gleichnamigen Anfrage zur Zahl 15223/J-NR/2013 verweisen.
Zu 7 bis 15:
Diese Fragen betreffen überwiegend den Wirkungsbereich des Herrn Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, der Frau Bundesministerin für Inneres sowie der Frau Bundesministerin für Finanzen.
In meinem Zuständigkeitsbereich werden sämtliche Maßnahmen getroffen, um eine größtmögliche Sicherheit sensibler Daten gewährleisten zu können.
Zu 16 und 17:
Diese Fragen betreffen den Vollziehungsbereich der Frau Bundesministerin für Finanzen. Ich darf daher auf deren Beantwortung der gleichnamigen Anfrage zur Zahl 15227/J-NR/2013 verweisen.
Zu 18 bis 24 und 31 bis 34:
Diese Fragen betreffen überwiegend den Wirkungsbereich der Frau Bundesministerin für Inneres und des Herrn Bundesministers für Landesverteidigung und Sport. Ich darf daher auf deren Beantwortungen der gleichnamigen Anfragen zu den Zahlen 15226/J-NR/2013 und 15228/J-NR/2013 verweisen.
Zu 25 bis 30 und 37:
Die Fragen fallen nicht in den Vollziehungsbereich der Bundesministerin für Justiz. Ich verfüge dazu über keine Informationen.
Zu 35 und 36:
Diese Fragen betreffen den Vollziehungsbereich des Herrn Bundeskanzlers. Ich darf daher auf dessen Beantwortung der gleichnamigen Anfrage zur Zahl 15224/J-NR/2013 verweisen.
Wien, . August 2013
Dr. Beatrix Karl