14931/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0026-I/PR3/2013    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

 

Wien, am     . August 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Gartelgruber und weitere Abgeordnete haben am 5. Juli 2013 unter der Nr. 15447/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ausnahme von der Entrichtung der zeitabhängigen Maut (Vignette) und der Abschnitt auf der A 12 zwischen „Staatsgrenze bei Kufstein“ und „Kufstein Nord“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Wer hat wann die mündliche Vereinbarung abgeschlossen, die der Nichtkontrolle der Vignetten auf der A 12 zwischen „Staatsgrenze bei Kufstein“ und „Kufstein Nord“ zugrunde liegt?

Ø  Aufgrund welcher rechtlichen Basis wurde die mündliche Vereinbarung mit der ASFINAG geschlossen, den Bereich zwischen „Staatsgrenze bei Kufstein“ und „Kufstein Nord“ auf der A 12 nicht zu kontrollieren?

 

Dazu liegen in meinem Ressort keine Informationen vor.


Zu Frage 3:

Ø  In welchem Umfang sind in diesem Bereich in den vergangenen 5 Jahren LKW-Kontrollen durchgeführt worden?

 

Seit Inbetriebnahme des fahrleistungsabhängigen Mautsystems für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t hzG. am 01. Jänner 2004 werden im gesamten mautpflichtigen Straßennetz, auch im Abschnitt Staatsgrenze-Kufstein/Süd der A12, Kontrollen betreffend die ordnungsgemäße Entrichtung der elektronischen Maut durchgeführt. 

 

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie hoch waren in den einzelnen Jahren seit Aussetzen der Vignettenkontrolle die dadurch der ASFINAG entgangenen Einnahmen?

 

Die Vignette als zeitabhängiges Entgelt für das gesamte Autobahn- und Schnellstraßennetz in Österreich lässt grundsätzlich keine abschnittsgenaue Zuordnung zu. Ein möglicher Einnahmenentgang seit 1997 lässt sich daher nicht genau beziffern.

 

 

Zu den Fragen 5 bis 9:

Ø  Inwieweit ist die Nicht-Kontrolle der Vignetten auf einem kleinen Bereich der A 12 als Amtsmissbrauch zu werten?

Ø  Auf welchen anderen Abschnitten österreichischer Autobahnen und Schnellstraßen werden derzeit ebenfalls keine Vignettenkontrollen durchgeführt?

Ø  Warum werden auf diesen Abschnitten keine Vignettenkontrollen durchgeführt?

Ø  Auf welchen anderen Abschnitten auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen wurden in der Vergangenheit keine Vignettenkontrollen durchgeführt?

Ø  Warum wurden auf diesen Abschnitten zwischenzeitlich keine Vignettenkontrollen durchgeführt und weshalb wurden die Vignettenkontrolle wieder eingeführt?

 

Für die Vignettenkontrollen auf den Autobahnen und Schnellstraßen ist die ASFINAG zuständig.

 

Zu den Fragen 10, 11 und 17:

Ø  Inwieweit ist der § 10 Abs. 2 Bundesstraßen-Mautgesetz mit Ihren Aussagen vereinbar, dass „einzelne Ausnahmen von der generellen Vignettenpflicht dieses bewährte System und auch seine Akzeptanz unterlaufen“?

Ø  Weshalb hat man bislang darauf verzichtet, den Bereich der A 12 zwischen „Staatsgrenze bei Kufstein“ und „Kufstein Nord“ in den § 10 Abs. 2 Bundesstraßen-Mautgesetz aufzunehmen?

Ø  Wann werden Sie eine Evaluierung sämtlicher im § 10 Abs. 2 Bundesstraßen-Mautgesetz angeführten Abschnitte auf österreichischen Autobahnen durchführen?

 

 

Bei den im § 10 Abs. 2 des Bundesstraßen-Mautgesetzes aufgezählten Autobahn- und Schnellstraßen-Abschnitten handelt es sich um die so genannten Sondermautstrecken, auf denen Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t hzG. einer Streckenmaut unterliegen.

 

Zu den Fragen 12 bis 16:

Ø  In welchem Umfang wird es durch die geplante Wiedereinführung der Vignettenkontrollen und dem damit zusammenhängenden höheren Verkehrsaufkommen auf Landes- und Gemeindestraßen zu einer Erhöhung der Unfallzahlen in diesem Bereich kommen?

Ø  Welche zusätzlichen Kosten werden die höheren Unfallzahlen bzw. Maßnahmen zu deren Vermeidung verursachen?

Ø  In welchem Umfang wird es durch die geplante Wiedereinführung der Vignettenkontrollen und dem damit zusammenhängenden höheren Verkehrsaufkommen und Staus auf Landes- und Gemeindestraßen zu einer zusätzlichen Belastung durch Abgase in diesem Luftsanierungsgebiet kommen?

Ø  Welche zusätzlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffe und Abgase wird es dadurch kommen müssen?

Ø  In welchem Umfang wird es durch die geplante Wiedereinführung der Vignettenkontrollen zu einer Erhöhung der Unfallzahlen in diesem Bereich kommen?

 

Die ASFINAG hat gemeinsam mit dem zuständigen Land Tirol und den betroffenen Gemeinden Maßnahmen erarbeitet, mit denen möglichen Mautausweichverkehren im Rahmen eines Gesamtkonzeptes entgegengewirkt werden kann.