14932/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.08.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15253/J der Abgeordneten Vilimsky und KollegInnen wie folgt:
Vorbemerkung
Insgesamt erhielten im Jahr 2012 mehr als 267.000 (rund 39.000 über 50-jährige) arbeitslose Personen eine Qualifizierungsförderung durch das AMS. Um den Bedürfnissen und Problemlagen von Arbeitssuchenden gerecht zu werden, bietet das AMS dabei verschiedene Schulungstypen (Berufsorientierung, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Kurse zur aktiven Arbeitssuche sowie Trainings) an. Die KundInnenzufriedenheit stellt dabei – ebenso wie bei den Angeboten des AMS insgesamt – ein relevantes Kriterium dar.
Das gegenständliche Kursangebot „Erfahrungswerte – ein Kursangebot für Menschen ab 50 Jahre“ bestehend aus drei Projekten wurde vom Arbeitsmarktservice (AMS) Wien im Jahr 2011 ausgeschrieben. Mit der Umsetzung wurden zwei Bildungseinrichtungen beauftragt, welche die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Eignungskriterien nachgewiesen haben und jeweils als Bestbieter ermittelt worden sind.
Eines der drei Projekte findet in dem in der Anfrage angesprochenen „Kurszentrum Wolfganggasse“ statt.
Infolge der nicht zufriedenstellenden Ergebnissen des AMS-internen Monitorings dieses Angebotes hat das AMS Wien bereits entschieden, dieses Kursangebot für ältere Arbeitslose in dieser Form nicht mehr anzubieten.
Frage 1:
Das AMS legt in den Ausschreibungsunterlagen die zu erbringenden Kapazitäten fest. Nach Beauftragung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftragnehmer die Konkretisierung der Einstiegstermine. Die Zubuchung der TeilnehmerInnen erfolgt durch die
betreffenden Regionalen Geschäftsstellen des AMS. Die Überprüfung der aktuellen Teilnahmezahlen erfolgt laufend. Die Steuerung der Auslastung basiert auf einer kontinuierlichen Kommunikation zwischen AMS und Auftragnehmer.
Aufgrund des Bedarfes und zum Zwecke einer optimalen Nutzung der Kapazitäten wurde eine Überbuchung von interessierten TeilnehmerInnen durch das AMS vorgenommen, da erfahrungsgemäß, etwa aufgrund von Erkrankungen oder auch von inzwischen erfolgten Arbeitsaufnahmen, nicht alle eingeladenen AMS KundInnen das Angebot in Anspruch nehmen können. Dem aktuellen Fall liegt eine Fehleinschätzung der vermuteten Nichtinanspruchnahme zugrunde, weshalb es in der Folge zu einer Reduktion von eingeladenen Personen gekommen ist.
Frage 2:
Die Überprüfung der aktuellen Teilnahmezahlen findet laufend durch jene Regionalen Geschäftsstellen des AMS statt, die für die Betreuung dieser Kurse zuständig sind.
Frage 3:
Auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
Frage 4:
Es gibt Personen, die aufgrund von vorliegenden Hinderungsgründen am Kurs nicht teilnehmen (können), wie beispielsweise im Falle von gesundheitlichen Einschränkungen oder inzwischen erfolgten Arbeitsaufnahmen.
Im Zuge einer Beschwerde ist dem AMS Wien ein solcher Fall bekannt. Mit der betroffenen Person wurde ein ausführliches Feedback-Gespräch bezüglich des Unterstützungsbedarfes für Arbeitslose ab 50 Jahre geführt.
Frage 5:
Der genannte Beschwerdefall betrifft das Kursangebot der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage, durchgeführt von BEST Institut für berufsbezogene Weiterbildung und Personaltraining GmbH.
Frage 6:
Der Anlassfall führte zu keiner Sanktion, da die Überbuchung im Verantwortungsbereich des AMS Wien liegt.
Frage 7:
Die Zubuchung von interessierten Personen löst keine Statusänderung aus, sie sind weiterhin im Status „arbeitslos“ vorgemerkt. Erst mit der Teilnahme-Eintrittsbuchung erfolgt die Registrierung als „SchulungsteilnehmerIn“.
Frage 8:
Die Auswahl der KursteilnehmerInnen erfolgt individuell durch die zuständigen Regionalen Geschäftsstellen des AMS. Zielgruppe für das gegenständliche Kursangebot sind arbeitslos vorgemerkte Frauen und Männer, welche ihr 50. Lebensjahr vollendet haben und langzeitarbeitslos oder von Langzeitarbeitslosigkeit oder Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedroht sind.
Frage 9:
Im Rahmen der Workshops „Übungen in den Kulturtechniken“ haben die TeilnehmerInnen die Möglichkeit ihr bisher erworbenes Wissen in den Bereichen Deutsch, EDV und Englisch, Mathematik und Allgemeinbildung aufzufrischen. Die Workshops der einzelnen Bereiche sind zum Teil aufeinander aufbauend, sodass die TeilnehmerInnen die Möglichkeit haben, ihr Know-how zu vertiefen und zu ergänzen. Zu Beginn dieses Moduls erhalten die TeilnehmerInnen einen Überblick über alle angebotenen Workshops (insgesamt 22, davon 11 EDV-unterstützt). Nach Präsentation der Workshopinhalte sind aus dem Angebot 11 Workshops (drei Workshops in der ersten Kurswoche, je zwei Workshops von der zweiten bis zur fünften Kurswoche) auszuwählen und verbindlich zu besuchen. Die Wahl der Themen orientiert sich daher am Bedarf der TeilnehmerInnen.
Frage 10:
Der nachhaltige Arbeitsmarkterfolg des gegenständlichen Angebotes liegt für den Zeitraum Juni 2011 bis Juni 2013 bei nur rund 10%. Jedoch ist auch die Erlangung neuer Qualifikationen als Zwischenerfolg für die TeilnehmerInnen zu werten. Die Kurse tragen auch ohne die unmittelbare Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses –
insbesondere im Fall bereits länger arbeitsmarktferner Personen – zumindest zu einer Stabilisierung der TeilnehmerInnen bei und stellen häufig einen wichtigen Schritt in Richtung Arbeitsmarkt dar.
Dennoch hat der auch vom Arbeitsmarktservice Wien als unbefriedigend bewertete bisherige Arbeitsmarkterfolg – wie schon einleitend erwähnt – dazu geführt, das gegenständliche Kursangebotes künftig in dieser Form nicht mehr anzubieten.
Frage 11:
Zum Zwecke der Qualitätssicherung ist von der zuständigen Regionalen Geschäftsstelle des AMS eine laufende Kursbetreuung wahrzunehmen. Seitens der AMS Landesgeschäftsstellen sind durch unangekündigte vor-Ort-Kontrollen in Form von Stichproben (mindestens 5% der jährlichen Bewilligungssumme; Stichprobenziehung nach objektiven Kriterien) zu prüfen, ob die von den beauftragten Bildungsunternehmen angebotenen Qualitäten auch tatsächlich erbracht werden.
Zudem sind von der AMS Landesgeschäftsstelle anlassfallbezogene Prüfungen durchzuführen, insbesondere im Zusammenhang mit der Überprüfung von Beschwerden.
Frage 12:
Es werden alle angebots- und vertragsrelevanten Bereiche überprüft, insbesondere die Qualität der TrainerInnen, inhaltliche Konzeptumsetzung, Ausstattung und organisatorische Abwicklung.
Frage 13:
Die Prüfungsfeststellungen werden jeweils in einem Prüfprotokoll festgehalten und den Bildungsträgern – bei Beanstandungen mit entsprechenden Verbesserungsaufträgen – übermittelt. Unter Bezugnahme auf die Vertragsgrundlage (Leistungsbeschreibung; Angebot; Werkvertrag) wird bei festgestellten Mängeln zwischen leicht behebbaren und gravierenden Mängeln unterschieden. Die umgehende Beseitigung behebbarer Mängel ist nachzuweisen. Bei gravierenden Mängeln (Leistungsstörungen) kommt es zu Preisminderungen bzw. Vertragsstrafen.
Frage 14:
Ja, der Kursstandort 1120 Wien, Wolfganggasse wurde im November 2011 und im November 2012 überprüft. Das gegenständliche Kursangebot war allerdings nicht Teil der Stichprobe.
Frage 15:
Im Zuge von Vorortkontrollen wurden folgende Bereiche überprüft: verantwortliches Personal, Schulungsort und Verkehrsanbindung, TrainerInnen (TrainerInneneinsatz und Betreuungsschlüssel), Anwesenheit der TeilnehmerInnen, Umsetzung des Konzeptes und der Inhalte, Unterrichtsmaterialien, räumliche und technische Ausstattung, organisatorische Abwicklung, Lernerfolg, TeilnehmerInnenzufriedenheit, Qualitätssicherungsverfahren, Gender Mainstreaming, Seminarbuch und Publikationsvorschriften.
Bei der vor-Ort-Kontrolle im November 2011 wurden leicht behebbare Mängel festgestellt (Adaptierung von zwei Kursräumen; Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit; fristgerechte Bekanntgabe im Falle eines TrainerInnenwechsels) und der Bildungsträger unter Fristsetzung zur Mängelbehebung aufgefordert. Die ordnungsgemäße Behebung wurde nachgewiesen.
Bei der vor-Ort-Kontrolle im November 2012 wurden positive Rückmeldungen der TeilnehmerInnen registriert (Kursdauer; Qualität der TrainerInnen und deren Engagement). Kritische Rückmeldungen bezogen sich auf die Heterogenität der Kursgruppe als Folge der Auswahl der TeilnehmerInnen durch die betroffenen Regionalen Geschäftsstellen des AMS.
Das AMS Wien überarbeitet das Kursangebot für Personen über 50 Jahre und wird für 2014 Neuausschreibungen vornehmen. Dabei werden die Erfahrungen aus den bisherigen Kursen, die Rückmeldungen der TeilnehmerInnen und die Ergebnisse des AMS-internen Monitorings für eine konsequente Verbesserung dieses Programms berücksichtigt.
Frage 16:
Auf die Beantwortung der Frage 15 wird verwiesen.
Frage 17:
Die Auftragsvergabe von Kursmaßnahmen des AMS erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Ab einem Auftragswert von € 100.000 sind Wettbewerbsverfahrens durchzuführen.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung von Bietern berücksichtigt: konzeptive Qualität, Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals, Referenzprojekte, räumlich und technisch Ausstattung und Verkehrsanbindung sowie Preis/Kosten.
Die nähere Ausgestaltung ist in der AMS Bundesrichtlinie zur Vergabe von Bildungsmaßnahmen (BM 1) geregelt.