14933/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.08.2013
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möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15330 /J der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:
Vorbemerkung:
Einleitend ist zu bemerken, dass Angelegenheiten der betrieblichen Lehrlingsausbildung grundsätzlich in die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend fallen.
Im Rahmen des Berufsausbildungsgesetzes ist die Mitwirkung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gem. §19c vor allem hinsichtlich der Gestaltung von Beihilfen im Bereich der betrieblichen Lehrausbildung sowie im Zuge des § 30b für die Bereitstellung der überbetrieblichen Ausbildungsplätze durch das AMS vorgesehen.
Die duale Ausbildung in Österreich trägt entscheidend dazu bei, dass Österreich im europäischen Vergleich eine der geringsten Jugendarbeitslosenquoten aufweist und sorgt für einen konstanten Nachwuchs an FacharbeiterInnen für österreichische Betriebe. Dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist es ein besonderes Anliegen, auch benachteiligten Jugendlichen die Chance auf einen positiven Lehrabschluss zu geben. Dafür gibt es zum einen die Ausbildungsgarantie der Bundesregierung und zum anderen ein vielseitiges Paket an Fördermöglichkeiten zu deren Unterstützung.
Frage 1:
Es wird auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend verwiesen.
Frage 2:
Es wird auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend verwiesen.
Frage 3:
Für das kommende Ausbildungsjahr 2013 / 2014 wurde ein umfassendes Förderpaket in Kooperation des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) aus Mitteln der betrieblichen Lehrstellenförderung beschlossen. Das Vorhaben umfasst nachfolgende Maßnahmen:
Lehrlinge, die sich im letzten Jahr ihrer Ausbildung befinden, können ab September dieses Jahres Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung gratis besuchen. Dadurch soll es zu einer Verringerung der Durchfallquote und zu besseren Prüfungsergebnissen kommen und Jugendliche motiviert werden, auch tatsächlich anzutreten. Lehrlinge, die beim ersten Antritt zur Lehrabschlussprüfung (LAP) negativ abgeschlossen haben, können diesen Kurs neuerlich besuchen, um die Chance auf einen positiven Abschluss im zweiten Versuch zu erhöhen.
Ab dem kommenden Ausbildungsjahr werden Kosten, die bei einem Zweit- oder Drittantritt zur Lehrabschlussprüfung entstehen, aus Mitteln der betrieblichen Lehrstellenförderung ersetzt. Bisher war nur der Erstantritt für den Geprüften/die Geprüfte kostenfrei, bei jedem weiteren musste diese/r die Prüfungstaxe so wie die Materialkosten erstatten. Diese Kosten können unter Umständen für junge Menschen eine Hürde darstellen. Durch diese Förderung soll die Anzahl der Zweitantritte und somit die Quote erfolgreicher Lehrabschlüsse gesteigert werden.
Im Rahmen der Ausbildungsgarantie wird jedem Jugendlichen bis 18 Jahre, der eine Lehre beginnen möchte, ein Ausbildungsplatz garantiert. Sollte kein betrieblicher Lehrplatz zur Verfügung stehen, kann die Ausbildung überbetrieblich absolviert werden. Dieses Programm wird auch im kommenden Ausbildungsjahr fortgesetzt. Nach wie vor ist es aber das Ziel, Jugendliche vorrangig aus der überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA) in ein betriebliches Lehrverhältnis zu vermitteln. Um die Bereitschaft der ausbildenden Betriebe, Jugendliche aus der ÜBA zu übernehmen, zu erhöhen, erhalten diese, wenn sie die Lehrlinge über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bzw. bis zum Ende der gesetzlichen Weiterverwendungspflicht ausbilden bzw. beschäftigen eine einmalige Prämie in Höhe von € 1.000.
Alle zwei Jahre finden internationale Berufswettbewerbe (EuroSkills, WorldSkills) statt, bei denen junge FacharbeiterInnen sich einem Leistungsvergleich stellen. Erst in diesem Jahr hat Österreich bei den WorldSkills unter 53 teilnehmenden Nationen den hervorragenden sechsten Platz erreicht. Für die österreichische Wirtschaft und die berufliche Zukunft der TeilnehmerInnen sind diese Erfolge von großer Bedeutung. Für Betriebe, die MitarbeiterInnen hierfür freistellen, entstehen jedoch nicht unerhebliche Kosten. Im Rahmen des Förderpaketes bekommen Lehrbetriebe, die ihre Lehrlinge oder LehrabsolventInnen zu diesen Berufswelt- und Berufseuropameisterschaften entsenden, den auf die Vorbereitungszeit und die Wettkampftage entfallenden Lohn ersetzt.
Für innovative Projekte und Pilotversuche zur Erhöhung der Qualitätsstandards und der Sicherung des Ausbildungserfolges werden ab dem kommenden Jahr bis zu € 3 Mio. zur Verfügung gestellt.
Bereits Ende 2012 wurde in den Bundesländern Wien, Oberösterreich, Steiermark und Tirol das Lehrlingscoaching als Gemeinschaftsprojekt des BMWFJ und des BMASK pilotiert, das ebenfalls aus den Mitteln der betrieblichen Lehrstellenförderung finanziert wird. In den vier Bundesländern stehen Lehrlingen und Betrieben individuell abgestimmt für kurze Zeit oder wenn erforderlich bis zum Ausbildungsabschluss Coaches für Beratung und Unterstützung zur Verfügung, wenn Probleme in der Berufsschule, mit dem Ausbildner/der Ausbildnerin oder im privaten Umfeld auftreten. Das Coaching besteht aus einem Erstgespräch sowie, wenn erforderlich, vertiefenden Einheiten. Bei besonderem Bedarf können Lehrlinge eine längerfristige Begleitung ("Case Management") beantragen. Auch Betriebe können die Beratung beantragen, wenn sie zum Beispiel Fragen zum richtigen Umgang mit jungen Menschen in einer schwierigen Lebensphase oder zu Bildungsangeboten für Lehrlinge und Ausbildner haben. Eine Ausweitung dieses Angebotes auf das gesamte Bundesgebiet ist für kommendes Jahr vorgesehen.
Neu eingerichtet wurde im vergangenen Jahr die „Clearingstelle LAP“, die für eine Verbesserung der Lehrabschlussprüfungen z.B. durch die Erstellung und Verbesserung von Prüfungsaufgaben oder die Ausarbeitung von Prüfungsleitfäden sorgt. Darüber hinaus wurde ein Curriculum erarbeitet, auf Basis dessen sich Prüfer seit diesem Jahr zu zertifizierten LAP-PrüferInnen fortbilden können. Um Betrieben die Ausbildungstätigkeit erleichtern und zu einer umfassenden und hochwertigen Lehrausbildung beizutragen werden seit letztem Jahr und noch bis 2017 kontinuierlich für alle Lehrberufe Ausbildungsleitfäden entwickelt. Ende dieses Jahres werden die ersten zehn Leitfäden für die häufigsten Lehrberufe zur Verfügung stehen.