14935/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
![]()
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0255-III/4a/2013
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 21. August 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15243/J-NR/2013 betreffend Welterbe Semmering, die die Abg. Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 25. Juni 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Einleitend wird festgehalten, dass einige der Punkte der gegenständlichen Anfrage bereits in den Beantwortungen der Parlamentarischen Anfragen Nr. 7993/J-NR/2011 und Nr. 13600/J-NR/2013 behandelt wurden, auf die hingewiesen wird. Dies betrifft insbesondere die Bezeichnung der Welterbestätte, den Schutzgegenstand bzw. –umfang und die Zonenfrage.
Zu Fragen 1 bis 4:
Der Titel der gegenständlichen Welterbestätte lautet entsprechend dem Beschluss 22 COM VIII.B.1 des Welterbekomitees aus dem Jahr 1998 „Semmering Railway“. Dem Rechnung tragend hat die Republik Österreich in der Kundmachung der österreichischen Welterbestätten (zuletzt BGBl. III Nr. 105/2012) den Begriff mit „Semmeringeisenbahn“ übersetzt. Sämtliche andere Bezeichnungen entsprechen nicht der gültigen Terminologie. Die in einzelnen Veröffentlichungen enthaltenen anderslautenden Formulierungen sind rechtlich ohne Wirkung, da der im zitierten Beschluss und der österreichischen Rechtsordnung verankerte Begriff eindeutig ist.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat bei den jeweiligen Herausgebern die Richtigstellung bei allfälligen Neuauflagen und Online-Versionen auf den entsprechenden Websites angeregt bzw. veranlasst. An eine Neuauflage des in Frage 1 angesprochenen Folders ist nicht gedacht. Seitens der Österreichischen UNESCO Kommission wird die Klarstellung der offiziellen Bezeichnung „Semmering Railway“ bzw. „Semmeringeisenbahn“ sichergestellt. Dazu sind insbesondere folgende Maßnahmen bereits erfolgt bzw. wird letztgenannte laufend erfolgen:
- Hinweis auf der Website der Österreichischen UNESCO Kommission
- entsprechende Aussendung an die Welterbe-Manager
- Information an die deutschsprachigen UNESCO Kommissionen
- Information an die UNESCO Schulen in Österreich
- Prüfung und Sicherstellung der Verwendung der korrekten Bezeichnung in den Unterrichtsmaterialien (digitale Form, Berücksichtigung bei Neudruck)
Im Zusammenhang mit der Bezeichnung scheint erwähnenswert, dass sich der Verein „Alliance for Nature (Allianz für Natur)“, ZVR-Zahl 067281561, dessen organschaftlicher Vertreter laut öffentlich zugänglichem Zentralen Vereinsregister Herr DI Christian Schuhböck als Generalsekretär ist, die Bezeichnung „Weltkulturerbe Semmeringbahn“ (und „Welterbe Wachau“) markenrechtlich beim Österreichischen Patentamt schützen ließ. Aus Anlass von Schreiben des Vereins „Alliance for Nature (Allianz für Natur)“ an Bürgermeister der Semmeringgemeinden, wonach für die Nutzung des Wortlautes „Weltkulturerbe Semmeringbahn“ oder sinngleicher Bezeichnungen entgeltpflichtige Lizenzvereinbarungen abzuschließen wären, wurden von der Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Verfahren geführt, die 2010 mit der Markenlöschung beendet wurden.
Zu Frage 5:
Die Welterbestätte „Semmering Railway“ wurde als „cultural site“ (und nicht als „cultural landscape“) eingetragen. Die Evaluierung der seinerzeitigen Einreichung durch ICOMOS hob neben der technischen Leistung im Kriterium (ii) auch hervor, dass die agrarisch geprägte Gebirgslandschaft durch die Eisenbahnerschließung in eine touristisch geprägte verwandelt wurde. Diese Feststellung wurde als zusätzliches Kriterium (iv) zur Untermauerung des Außergewöhnlichen Universellen Wertes der Eisenbahn herangezogen. Bei der Erarbeitung des Managementplans unter Einbindung der Bevölkerung des Semmeringgebietes, politischen VertreterInnen auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene sowie Fachleuten vieler Sparten wurde dem durch eine funktionell abgestufte Festlegung von Pufferzonen längs der Semmeringeisenbahn Rechnung getragen (vgl. Homepage UNESCO-Welterbezentrum).
Zu Frage 6 und 7:
Grundsätzlich wird in den „Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ auf das Erfordernis ausreichender Pufferzonen hingewiesen, um die UNESCO-Welterbestätten angemessen erhalten zu können. Der Zweck der Pufferzonen wird in Artikel 104 der Richtlinien wie folgt beschrieben: „Zum Zwecke eines wirksamen Schutzes des angemeldeten Gutes wird eine Pufferzone als ein Gebiet definiert, das das angemeldete Gut umgibt und dessen Nutzung und Entwicklung durch ergänzende gesetzliche oder gewohnheitsrechtliche Regeln eingeschränkt sind, die einen zusätzlichen Schutz für das Gut bilden. Die Pufferzone sollte das unmittelbare Umfeld des angemeldeten Gutes, wesentliche Sichtachsen und andere Gebiete oder Merkmale umfassen, die eine wichtige praktische Rolle spielen, um das Gut und seinen Schutz zu unterstützen. Das die Pufferzone bildende Gebiet sollte von Fall zu Fall mit Hilfe angemessener Mechanismen festgelegt werden. Einzelheiten über Größe, Merkmale und genehmigte Nutzungen einer Pufferzone sowie eine die genauen Grenzen des Gutes und seiner Pufferzone ausweisende Karte sollten der Anmeldung beigefügt werden.“
Das Welterbekomitee beobachtet die Vorgänge in Pufferzonen, auch wenn diese Pufferzonen in der Regel nicht eigentlicher Bestandteil des angemeldeten Gutes sind. Änderungen an der Pufferzone, die nach der Eintragung eines Gutes in die Liste des Erbes des Welt vorgenommen werden, müssen durch das Welterbekomitee genehmigt werden (Artikel 107 der Richtlinien).
Die Erarbeitung der Kern- und Pufferzonen betreffend die Welterbestätte „Semmeringeisenbahn“ samt Karte mit parzellenscharfer Abgrenzung sowie eines Managementplans erfolgte im Rahmen des „nachträglichen Präzisierungsprozesses“ („Retrospective Inventory“) 2008 unter Einbindung der Bevölkerung des Semmeringgebietes, politischen VertreterInnen auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene sowie Fachleuten vieler Sparten. Zur Koordination der Erhaltungsbemühungen wurde der „Verein der Freunde der Semmeringbahn“ gegründet, dessen Mitglieder insbesondere die Semmering-Gemeinden und die ÖBB sind.
Das Ergebnis wurde der UNESCO von der Republik Österreich im November 2008 übermittelt. Der Beschluss, mit dem die eingereichte Präzisierung der Abgrenzungen und Ausdehnungen der Welterbestätte „Semmeringeisenbahn“ und der Pufferzone rechtlich bindend wurde, erfolgte 2009 bei der 33. Sitzung des Welterbekomitees in Sevilla im Rahmen des „Retrospective Inventory“ (Beschluss 33 COM 8D).
Zu Fragen 8 bis 10:
Die den 1995 eingereichten Unterlagen beigefügte Karte entsprach nicht mehr den aktuellen UNESCO-Kriterien und wurde daher im Rahmen des Retrospective Inventory-Prozesses 2008 präzisiert und vom Welterbekomitee 2009 approbiert. Hinsichtlich der korrekten Ausdehnung von Kern- und Pufferzone wird auf die Homepage des UNESCO-Welterbezentrums (http://whc.unesco.org/en/list/785) verwiesen, wie dies auch durch das Welterbezentrum in ihren Schreiben an Herrn DI Christian Schuhböck vom 18. August 2011 und vom 22. Mai 2013 erfolgte; in Letzterem werden die offiziell akzeptierten Flächenangaben (Kernzone: 156 ha; Pufferzone: 8.581 ha) mitgeteilt: „As you can see on our website, the information concerning the size of the property is correct (156 ha), while the buffer zone extends 8.851 ha. Please find this and other relevant information concerning the property „Semmering Railway“ on the following link:…“. Betreffend den Bahnhof Mürzzuschlag wurden im Zuge des Retrospective Inventory nachträglich als wichtig erkannte Erweiterungen durch eine Pufferzone verbunden.
Zu Fragen 11 bis 14:
Die von Herrn Mag. Dr. Günter Dinhobl in der Wiener Zeitung getätigte Aussage ist rechtlich zutreffend (vgl. Definition von „Bahnhof“ im § 4 Abs. 2 EisbBBV idgF.) und konnte daher nach ho. Auffassung an das UNESCO-Welterbezentrum weitergegeben werden. Nach Rücksprache mit dem Autor war in der Publikation aus dem Jahr 2003 gemeint, dass die beiden Stationsgebäude ausgenommen waren.
Ergänzend wird festgehalten, dass das BMUKK keine Stellungnahmen zu Verfahren abgeben kann, die von anderen Behörden geführt werden.
Zu Frage 15:
Hinsichtlich der Landschaftsschutzgebiete ist auf die kompetenzrechtlich zuständigen Bundesländer Steiermark und Niederösterreich zu verweisen.
Zu Fragen 16 bis 18:
Zu Fragen nach offiziellen Stellungnahmen des Welterbezentrums und -komitees sowie von ICOMOS International wird darauf verwiesen, dass sämtliche Entscheidungen betreffend die Welterbestätten auf der Homepage des UNESCO-Welterbezentrums verfügbar sind.
Zu Frage 19:
Die Ergebnisse des ICOMOS-Berichtes betreffend die Auswirkungen des Projektes „Semmering-Basistunnel neu“ auf das Welterbegebiet „Semmeringeisenbahn“ werden entsprechend der geltenden Rechtslage vom Bundesministerium für Unterreicht, Kunst und Kultur zusammenfassend gegenüber allen Interessierten beauskunftet (so auch 2010 und 2012 gegenüber „Alliance for Nature (Allianz für Natur)“). Der ICOMOS-Bericht kommt zum Ergebnis, dass bei Setzung angemessener Maßnahmen das Semmering-Basistunnel Projekt den historischen Kern der Welterbestätte „Semmeringeisenbahn“ nicht gefährden werde.
Im Besonderen wird darauf hingewiesen, dass der von ICOMOS International zur Berichterstellung entsandte „Advisor“ nach den vorliegenden Informationen während seiner Beratungsmission in Österreich auch Herrn DI Christian Schuhböck, laut öffentlich zugänglichem Zentralen Vereinsregister Generalsekretär des Vereins „Alliance for Nature (Allianz für Natur)“, ZVR-Zahl 067281561 zu einem Hearing am Semmering einlud und er seine Sicht präsentierte. „Alliance for Nature (Allianz für Natur)“ war daher bei der Mission direkt eingebunden.
Zu Frage 20:
Der von Architekt Toni Häfliger erstellte Bericht wurde von diesem direkt an die auftraggebende Stelle ICOMOS International übermittelt. Betreffend eine Stellungnahme von ICOMOS International wird auf die Beantwortung der Fragen 16 bis 18 verwiesen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh