14936/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.08.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

              

GZ: BMI-LR2220/0679-II/BK/3.3/2013

 

Wien, am        . August 2013

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kurt Grünewald, Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde haben am 25. Juni 2013 unter der Zahl 15244/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Suchtkranke Menschen und Lobbyismus“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2

Im Zuge des Projektes wurden zahlreiche Gespräche mit verschiedenen Institutionen mit dem Ziel geführt, Informationen für die Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität zu gewinnen.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Dazu liegen keine Informationen vor.

 


Zu den Fragen 5 und 12:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Die Kompetenzbereiche der Ministerien sind im Bundesministeriengesetz gesetzlich fest-gelegt.

 

Zu den Fragen 8, 15 und 23:

Diese Fragen betreffen nicht den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres und unterliegen daher nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.

 

Zu Frage 9:

Diese Beurteilung ergab sich aufgrund der Anzeigen- und Sicherstellungsstatistik der Jahre 2009 bis 2011 sowie der Erfahrung der mit entsprechenden Ermittlungen betrauten Polizei-beamten.

 

Zu Frage 10:

Derartige Informationen, die in aller Regel auf entsprechende Berichte regionaler Polizeidienststellen zurückzuführen sind, werden in Zukunft vor einer medialen Verbreitung noch genauer hinterfragt, um Irrtümer nach Möglichkeit ausschließen zu können.

 

Zu Frage 11:

Aufgrund des vorhandenen Kontrollmechanismus können derartige Fehler in der Kriminal-statistik nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen werden.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Bei der Suchtmittelkriminalität handelt es sich um ein sogenanntes „Kontrolldelikt“, weshalb die statistische Entwicklung von verschiedenen Faktoren, neben der tatsächlichen Ent-wicklung in diesem Kriminalitätsfeld unter anderem auch von einer entsprechenden polizeilichen Schwerpunktsetzung, abhängig ist. Obwohl somit die Zunahme der Anzeigen auch von den verstärkten Polizeikontrollen beeinflusst wurde, haben diese Kontrollen das Ausmaß des illegalen Handels mit Drogenersatzmedikamenten gezeigt, weshalb zu Recht von einem relativ neuen Kriminalitätsphänomen ausgegangen wird, welches genau zu beobachten sein wird.

 


Zu Frage 16:

Obwohl eine unmittelbare Kooperation von Polizei und Drogenbetreuungsstellen aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellung nicht institutionalisiert ist kann doch auf ein konkretes Kooperationsprojekt verwiesen werden welches in Wien 2008 zwischen Polizei sowie Sucht- und Drogenkoordination initiiert, und 2011 auf ganz Wien ausgedehnt wurde. Demnach wurde von der Polizei bei festgestellten strafbaren Handlungen in Bezug auf Substitutionsmedikamenten die gesetzlich vorgesehene Verständigung der Gesundheitsbe-
hörde nicht erst mit dem Berich an die Staatsanwaltschaft (§ 14/2 SMG), sondern schon früher, sobald der Sachverhalt geklärt war, durchgeführt. Dadurch war eine zielgerichtete Reaktion der Gesundheitsbehörden rascher und somit effizienter möglich. Dieses Modell war eindeutig ein tauglicher Beitrag zur Eindämmung des illegalen Handels mit Substitutions-medikamenten.

 

Der Erfahrungsaustausch zwischen Bundesministerium für Inneres bzw. Polizei und Drogeneinrichtungen in generellen Fragen erfolgt im Wege der Bundesdrogenkoordination, des Drogenforums sowie der in den Bundesländern eingerichteten Koordinationsgremien.

 

Zu Frage 17:

Die Situationsdarstellung der einzelnen Bundesländer erfolgt für den jährlichen Suchtmittel-bericht auf Basis spezieller Berichterstattung durch das betreffende Bundesland. Das kann dazu führen, dass dabei Sachverhalte dargelegt werden, welche aufgrund zeitlich versetzter statistischer Erfassung in der Kriminalstatistik Suchtmittel noch nicht erfasst wurden.

 

Zu Frage 18:

Die Mengenangaben beruhen auf Aussagen der Betroffenen.

 

Zu den Fragen 19 und 20:

Bei entsprechendem Verdacht auf eine strafbare Handlung ist Anzeige zu erstatten. Derartige Fälle, bezogen auf Personen, die sich im Substitutionsprogramm befinden, werden in der Kriminalstatistik nicht separat ausgewertet.

 

Zu Frage 21:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 22:

Keinen.