14942/AB XXIV. GP
Eingelangt am
23.08.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. Juni 2013 unter der Z1. 15247/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Neubesetzung der Leitung der Sektion VII 'Entwicklungszusammenarbeit sowie Kooperation mit den Mittel- und Osteuropäischen Staaten; Koordination der internationalen Entwicklungspolitik'“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Leitung der Sektion VII „Entwicklungszusammenarbeit sowie Kooperation mit den Mittel- und Osteuropäischen Staaten; Koordination der internationalen Entwicklungspolitik“ im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) wurde gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 4 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.
Nr. 85/1989 in der geltenden Fassung, im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 27. April 2013 öffentlich ausgeschrieben.
Zu Frage 2:
Für die Funktion haben sich 2 Frauen und 7 Männer beworben.
Zu den Fragen 3 und 4:
Für die Besetzung der Leitung der Sektion VII ist die im Ausschreibungsgesetz 1989 vorgesehene Begutachtungskommission befasst worden. Die Begutachtungskommission setzte sich aus dem Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten als Vorsitzendem, einer Sektionsleiterin im BMeiA, der Vorsitzenden des Zentralausschusses der Personalvertretung im BMeiA sowie einer stellvertretenden Sektionsleiterin im BMeiA, als Vertreterin der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, zusammen. Ein weibliches Mitglied der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im BMeiA hat in beratender Funktion gemäß § 12 Abs. 1a Ausschreibungsgesetz 1989 und § 10 Abs. 1 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 an den Beratungen der Begutachtungskommission teilgenommen.
Die Begutachtungskommission qualifizierte die Bewerberinnen und Bewerber nach den in der Ausschreibung genannten Kriterien. Neben den allgemeinen Voraussetzungen wurde dabei besonderes Gewicht auf organisatorische Fähigkeiten, Eignung zur Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ausgezeichnete Kenntnisse der österreichischen und internationalen Entwicklungspolitik gelegt.
Die Begutachtungskommission hat nach Abwägung der Bewerbungen mit Mehrheit vorgeschlagen, Herrn Gesandten Mag. Alexander Schallenberg mit der Leitung der Sektion VII „Entwicklungszusammenarbeit sowie Kooperation mit den Mittel- und Osteuropäischen Staaten; Koordination der internationalen Entwicklungspolitik“ zu betrauen.
Diesem Vorschlag bin ich gefolgt und habe Herrn Gesandten Mag. Alexander Schallenberg am 6. Juni 2013 mit der Leitung der Sektion VII betraut.
Zu Frage 5:
Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Pressesprecher meiner Vorgängerin (2005 bis 2008) und anschließend als mein Pressesprecher, als Leiter der Stabstelle 1 "Koordination der außenpolitischen Informationstätigkeit” im BMeiA seit Juni 2009 sowie als stellvertretender Leiter meines Kabinetts seit September 2011 war Gesandter Mag. Alexander Schallenberg mit sämtlichen Agenden der österreichischen Außenpolitik seit nunmehr rund acht Jahren laufend befasst.
Zudem war er zuvor fünf Jahre Leiter der Rechtsabteilung an der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU, wo er sich ebenfalls regelmäßig mit entwicklungspolitischen Themen im EU-Rahmen auseinandergesetzt hat.
Mag. Alexander Schallenberg verfügt daher über die notwendigen breiten Kenntnisse der österreichischen und internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Dies gilt nicht nur für die inhaltlichen Aspekte, sondern auch für die Strukturen sowie die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteure der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.