14947/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.08.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 22. August 2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0208-IM/a/2013
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 15252/J betreffend „Messerstecherei an Kapfenberger Hauptschule am 8.5.2013“, welche die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 25. Juni 2013 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 5 bis 7 der Anfrage:
Da nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe hinsichtlich der Vollziehung den Ländern vorbehalten sind, betreffen diese Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Zur Frage des Schulbesuchs ist auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zu verweisen.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Zur Frage des Vollzugs der Untersuchungshaft ist auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz zu verweisen.
Antwort zu den Punkten 8 bis 10 der Anfrage:
Zur Frage polizeilicher Erhebungen in diesem Zusammenhang ist auf die Zu-ständigkeit des Bundesministeriums für Inneres zu verweisen.