14947/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.08.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

                                                                          Wien, am 22. August 2013

                                                                                           

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0208-IM/a/2013

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 15252/J       betreffend „Messerstecherei an Kapfenberger Hauptschule am 8.5.2013“, welche die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 25. Juni 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 5 bis 7 der Anfrage:

 

Da nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe hinsichtlich der Vollziehung den Ländern vorbehalten sind, betreffen diese Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Zur Frage des Schulbesuchs ist auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zu verweisen.

 

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

Zur Frage des Vollzugs der Untersuchungshaft ist auf die Zuständigkeit des   Bundesministeriums für Justiz zu verweisen.

 

 

Antwort zu den Punkten 8 bis 10 der Anfrage:

 

Zur Frage polizeilicher Erhebungen in diesem Zusammenhang ist auf die Zu-ständigkeit des Bundesministeriums für Inneres zu verweisen.