14949/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.08.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 21. August 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0212-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 15267/J betreffend „Verein "Eltern für Kinder"“, welche die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 27. Juni 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 7 der Anfrage:

 

Der Verein "Eltern für Kinder" unterhält zwei Familienberatungsstellen, eine in 1210 Wien (bis 2010 in 1190 Wien), eine in 1160 Wien. Diese Familienberatungsstellen erbringen die nach dem Familienberatungsförderungsgesetz vorgesehenen Leistungen und erfüllen die dort festgelegten Kriterien. Daher wurden diese Familienberatungsstellen so wie alle knapp 400 Familienberatungsstellen nach dem Familienberatungsförderungsgesetz für ihre Beratungsleistungen gefördert. Die Fördersumme für beide Familienberatungsstellen belief sich für die fünf Jahre von 2008 bis 2012 auf insgesamt € 543.500. Im Jahr 2013 werden die beiden Familienberatungsstellen in gleicher Weise in Höhe von insgesamt € 103.700 gefördert.

 

Zudem erfolgte im Jahr 2008 durch das Vorgängerressort eine Förderung für Eltern- und Kinderbegleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen in Höhe von € 4.000.