14958/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.08.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF 10.000/0264-III/4a/2013
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 26. August 2013
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15318/J-NR/2013 betreffend Umsetzung des SP/VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode im Bereich Wissenschaft und Forschung: "Bekenntnis zum Ziel 2 % BIP in tertiäre Bildung", die die
Abgeordneten
Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 1. Juli 2013 an mich richteten,
wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Die Erreichung des „2 %-Zieles“ erfordert neben einer Steigerung der öffentlichen Mittel – hier wurde mit der „Hochschulmilliarde“ und deren Fortschreibung für die Jahre 2016 und 2017 ein wichtiger Beitrag geleistet – vor allem auch Anstrengungen im Bereich der privaten Finanzierung. Während Österreich bei den öffentlichen Ausgaben für tertiäre Bildung sowohl über dem OECD-Durchschnitt als auch über dem EU-Durchschnitt liegt, ist der Bereich der privaten Finanzierung im internationalen Vergleich signifikant unterdurchschnittlich entwickelt. Im Zuge der Errichtung und des Betriebes einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz bekannte sich die Bundesregierung mit Ministerratsbeschluss vom 13.08.2013 zu einer zeitgleichen weiteren Entwicklung und Stärkung des tertiären Sektors und der Forschung in Österreich.
Zu Fragen 3 und 4:
Da weder das BIP für 2012 noch die tertiären Bildungsausgaben für 2012 endgültig feststehen (Statistik Austria), können diese Fragen aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht seriös beantwortet werden.
Zu Fragen 5 bis 7:
Die derzeit laufende Hochschulraumstrukturmittel-Verordnung stellt für den Bereich der privaten Spenden an Universitäten € 9 Mio. an Kofinanzierung bereit, um diesen Bereich zu beleben, und bietet für den Bereich der Drittmitteleinwerbung an den Universitäten einen Anreiz in Form eines indikatorgebundenen Budgets in der Höhe von € 63 Mio. Einen wesentlichen Faktor im Bereich privater Finanzierung stellt natürlich grundsätzlich die Einhebung von Studienbeiträgen dar.
Zu Frage 8:
Die Fortschreibung der „Hochschulmilliarde“ für die Jahre 2016 und 2017 wurde mit dem Bundesfinanzrahmengesetz 2017 beschlossen. Im Zuge der Errichtung und des Betriebes einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz bekannte sich die Bundesregierung mit Ministerratsbeschluss vom 13.08.2013 zu einer zeitgleichen weiteren Entwicklung und Stärkung des tertiären Sektors und der Forschung in Österreich.
Zu Frage 9:
Die Universitäten wurden per Universitätsgesetz 2002 zur Einführung einer Kostenrechnung verpflichtet, welche von den Universitäten in unterschiedlicher Form umgesetzt wurden.
Zu Fragen 10 und 11:
Die Universitäten haben funktionierende Kostenrechnungen, was mit einer „vollständigen Kostenrechnung“ gemeint ist, ist unklar.
Zu Fragen 12 bis 14:
Im Zuge der Leistungvereinbarungen mit den Universitäten wurde verstärkt auf die Kooperation zwischen den Universitäten hingearbeitet. Speziell in den aufwandsintensiven Bereichen Gebäudeinfrastruktur und Großforschungsinfrastruktur funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten sehr gut (z.B. universitärer Bauleitplan, Zentraler Großrechner VSC, etc.).
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.