14959/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.08.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF 10.000/0265-III/4a/2013
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 26. August 2013
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15319J-NR/2013 betreffend Umsetzung des SP/VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode im Bereich Wissenschaft und Forschung: „Neue Wege in der Qualitätssicherung nach europäischen Maßstäben“, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 1. Juli 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Einleitend ist in Zusammenhang mit der Anfrage und den im Regierungsprogramm genannten und zu beschreitenden „neuen Wegen in der Qualitätssicherung nach europäischen Maßstäben“ anzumerken, dass damit vor allem die Zusammenführung der bestehenden Agenturen zu einer neuen, die Hochschulsektoren übergreifenden Einrichtung nach europäischen Standards und unter Bündelung der vorhandenen Kompetenzen adressiert wird. Durch ein gemeinsames Rahmengesetz für die externe Qualitätssicherung für die öffentlichen und privaten Universitäten und die Fachhochschulen sollte das damit verbundene Ziel, gemeinsame Standards für hochschulische Angebote und eine Verbesserung der Qualitätssicherungsinstrumente zu erreichen, ermöglicht werden. Die hochschulische Qualitätssicherung sollte unter Berücksichtigung der europäischen Entwicklungen auf neue Beine gestellt werden, die starke Zersplitterung der Gremien und Verfahren durch eine neue, sektorenübergreifende Qualitätssicherungsagentur abgelöst werden.
Die Diskussionen um die qualitätsorientierte Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im österreichischen Hochschulwesen fanden 2012 im Qualitätssicherungsrahmengesetz ihren Ausdruck. Das erklärte bildungspolitische Ziel, mit dem Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) ein sektorenübergreifendes Gesetz und eine sektorenübergreifende, unabhängige Einrichtung für die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen zu schaffen, wurde damit umgesetzt. Die Festlegung gemeinsamer Prüfbereiche für die Qualitätssicherungsverfahren, die sektorenübergreifend zur Anwendung kommen, war ein weiteres Anliegen, das eingelöst wurde. Die Ausgestaltung der vorgeschlagenen Neuordnung der externen Qualitätssicherung erfolgte im Einklang mit europäischen Standards der Qualitätssicherung (z.B. den „European Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ – ESG und den spezifischen Rahmenbedingungen der einzelnen Hochschulsektoren.
Der Start der neuen nationalen Qualitätssicherungsagentur ist geglückt, die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) hat ein erfolgreiches erstes Jahr hinter sich. Nach einem Konsultations- und Begutachtungsprozess wurden mit Juni dieses Jahres neue Verfahrensregeln und Standards für Akkreditierungsverfahren und Audits vorgelegt. Die Überarbeitung der Regeln für die verschiedenen von der AQ Austria durchgeführten Qualitätssicherungsverfahren war notwendig, um die bestehenden Verfahren und Verordnungen den gesetzlichen Bestimmungen des HS-QSG anzupassen und um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, Standards und Verfahren zu entwickeln, die weitgehend hochschulsektorenübergreifend Anwendung finden. Parallel dazu wurden bereits mehrere Akkreditierungsverfahren, sowohl im Fachhochschul- als auch im Privatuniversitätsbereich, durchgeführt und auch abgeschlossen. Die AQ Austria ist im Juni 2013 zudem durch den deutschen Akkreditierungsrat für die Durchführung von Systemakkreditierungen und Programmakkreditierungen in Deutschland zugelassen worden.
Zu Fragen 1 bis 3:
Als externe Qualitätssicherungsverfahren kommen gemäß HS-QSG Akkreditierungen und Audits zur Anwendung. Die externe Qualitätssicherung bei öffentlichen Universitäten und bestehenden bzw. etablierten Fachhochschul-Einrichtungen erfolgt durch Audits, die in einer Zertifizierung des institutionellen Qualitätsmanagementsystems der Hochschule münden. Bei einem Audit wird das institutionelle Qualitätsmanagementsystem und dessen Organisation und Leistungsfähigkeit in Kombination mit einzelnen Kern- und Schlüsselbereichen einer Hochschule überprüft. Damit soll sichergestellt werden, dass das Qualitätsmanagementsystem die Leistungsbereiche der Universitäten und Fachhochschul-Einrichtungen unterstützt und einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Einrichtung leistet. Die ersten Audit-Verfahren werden 2014 stattfinden.
Die Akkreditierungsverfahren dienen der Überprüfung einer Einrichtung bzw. eines Studienganges nach vorgegebenen (Mindest-)Standards und der Verleihung des Rechts zum Betrieb einer hochschulischen Einrichtung bzw. zur Durchführung von hochschulischen Studien. Bei einer institutionellen Akkreditierung werden u.a. die akademische Organisationsstruktur, die Personal-, Sach- und Finanzausstattung, die Forschungsressourcen und das Qualitätsmanagementsystem überprüft. Bei einer Programmakkreditierung werden u.a. naturgemäß der Studienplan, die Personal-, Sach- und Finanzausstattung und die Qualitätssicherung in Hinblick auf den einzelnen Studiengang überprüft. Die institutionelle Akkreditierung kommt bei den Privatuniversitäten und neuen Fachhochschul-Einrichtungen zum Tragen, die Programmakkreditierung betrifft alle neuen Studiengänge bei Fachhochschul-Einrichtungen und bei Privatuniversitäten. Mehrere Akkreditierungsverfahren wurden durch die AQ Austria 2012 und 2013 sowohl im Privatuniversitäten-Sektor als auch im Fachhochschul-Sektor durchgeführt. Dieses Set an qualitätssichernden Maßnahmen stellt einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an den österreichischen Hochschulen dar. Für die Studierenden bedeutet dies die Gewährleistung, dass sich jede Hochschule in Österreich (neben den internen Qualitätssicherungsmaßnahmen) einer Form einer externen Qualitätssicherung stellen muss. Diese Form des „Konsumentenschutzes“ wird durch die gemäß HS-QSG erforderliche Veröffentlichung der Ergebnisse von Qualitätssicherungsverfahren unterstrichen. Die Ergebnisse aller Audit- und Akkreditierungs-verfahren sind sowohl von der Qualitätssicherungsagentur als auch von den Hochschulen leicht ersichtlich und zugänglich zu veröffentlichen.
Auf die Qualitätssicherung ausländischer Bildungsangebote kann von österreichischer Seite dagegen kein direkter Einfluss genommen werden. Die Qualitätssicherung dieser grenzüberschreitenden Bildungsangebote unterliegt grundsätzlich dem Anbieter und den Bestimmungen des Herkunftsstaates. Im Sinne der Transparenz konnte allerdings durch die im HS-QSG normierte verpflichtende „Registrierung“ der Angebote durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ein Überblick geschaffen und eine entsprechende Liste mit den Bildungsangeboten für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Durch die „Registrierung“ wird laufend ein Überblick über das Angebot veröffentlicht, wodurch im Sinne des Konsumentenschutzes ein Beitrag zu mehr Transparenz für Studierende aber auch für Arbeitgeber/innen und der breiteren Öffentlichkeit geleistet wird. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (http://www.bmwf.gv.at) findet sich eine entsprechende Liste mit Hintergrundinformationen zu den Bildungsanbietern und –angeboten.
Zu Fragen 4 bis 6:
Dazu ist anzumerken, dass die qualitätsorientierte Weiterentwicklung der Hochschulen nur eine der Voraussetzungen für eine Erleichterung bei Mobilitäts- und Anerkennungsfragen sein kann. Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung und die damit verbundene Festlegung und Überprüfung qualitativer Standards sind auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zunehmend in den Mittelpunkt der Hochschulentwicklung gerückt. Die Bologna-Kommuniqués und die European Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) betonen, dass die Hauptverantwortung für die Qualität und die Evaluierung des Bildungsangebots im Sinne der institutionellen Autonomie bei den Hochschulen selbst liegt. Sie betonen aber zugleich die Notwendigkeit eines umfassenden nationalen Systems der Qualitätssicherung. In diesem nationalen Qualitätssicherungssystem sollen sich interne und externe Qualitätssicherungsverfahren ergänzen. Die externen Qualitätssicherungsverfahren integrieren auch die nationale, bildungspolitische Verantwortung für die Hochschulbildung, z.B. durch die Akkreditierung von Programmen und/oder Einrichtungen, die Bereitstellung von Informationen über Programme und Hochschulen etc.
Dieses nationale Gesamtsystem der hochschulischen Qualitätssicherung stellt mit Sicherheit eine wichtige Voraussetzung dar, wenn es um die Anerkennung von Studienleistungen und Abschlüssen im europäischen und internationalen Zusammenhang geht. Als ein Hinweis kann die ansteigende Anzahl der „Double-“ und „Joint-Degree-Programme“ an den österreichischen Hochschulen genannt werden, die es den Studierenden ermöglichen, im Rahmen eines Studiums an mehreren nationalen und internationalen Hochschulen zu studieren und die jeweiligen Studienleistungen automatisch anerkannt zu bekommen.
Zu Fragen 7 bis 10:
Durch die im HS-QSG festgelegten Qualitätssicherungsverfahren werden die Leistungen von öffentlichen Universitäten (einschließlich der Universität für Weiterbildung Krems), von Fachhochschul-Einrichtungen und von Privatuniversitäten einer externen Qualitätssicherung durch Audits oder Akkreditierungen unterzogen. Ziel ist es, die Qualität der Hochschulen und ihrer Leistungen sowohl mit internen Qualitätsmanagementsystemen als auch mit Verfahren der externen Qualitätssicherung zu sichern und laufend weiterzuentwickeln.
Vor diesem Hintergrund und dem Gesichtspunkt der Qualitätsentwicklung der Hochschulen kann davon ausgegangen werden, dass es für die Qualitätsentwicklung wichtig ist, dass externe und interne Prozesse der Qualitätssicherung ineinander greifen. Das Zusammenspiel zwischen beiden Prozessen ist wesentlich, wenn es darum geht, nicht nur kurzfristige Anpassungen sondern nachhaltige Entwicklungen in den Hochschulen zu erreichen. Die Verantwortung für Qualität muss sich primär auf die Sicherung und Entwicklung der Qualität der hochschulischen Kernaufgaben – Lehre und Forschung – beziehen. Je höher die Qualität dieser Prozesse und ihrer Ergebnisse ist, desto eher können die an die Qualität der Studiengänge gerichteten Erwartungen der unterschiedlichen Personengruppen (Studierende, Gesellschaft, Wirtschaft, Staat) erfüllt werden.
Mit dem HS-QSG wurde ein zielführender Weg eingeschlagen, um gemeinsam mit den Hochschulen einen Weg der qualitätsvollen Weiterentwicklung zu gehen, der die Akzeptanz für die hochschulischen Leistungen weiter steigern helfen soll und wird. Eine Akzeptanz die, wenn man sich beispielsweise die positive Aufnahme der Absolvent/innen der Universitäten und Fachhochschulen in Gesellschaft und Wirtschaft ansieht, herzeigbar ist.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.