14960/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.08.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF 10.000/0266-III/4a/2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 26. August 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15320/J-NR/2013 betreffend Umsetzung des SP/VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode im Bereich Wissenschaft und Forschung: "Ein Österreichischer Hochschulplan", die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 1. Juli 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4:
Der „Österreichische Hochschulplan – Gestaltungsprozess zur Weiterentwicklung des österreichischen Hochschulraums“ wurde im Dezember 2011 auf Basis des im August 2011 präsentierten Expert/innenberichts und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des „Dialogs Hochschulpartnerschaft“ sowie der Empfehlungen des Wissenschaftsrats „Universität Österreich 2025“ gemeinsam mit Hochschulpartnern erstellt. Das Dokument ist auf der Homepage http://www.hochschulplan.at öffentlich zugänglich.
Der Hochschulplan leitet einen Prozess ein, der zur Realisierung eines hochschulpolitischen Gesamtkonzepts führt. Bei Aufrechterhaltung der Autonomie der Hochschulen, kann der Hochschulplan kein statisches Konzept darstellen, sondern fungiert als rollierende Gesamtplanung zur Stärkung von Kooperationen, Profilschärfung und Optimierung der Nutzung der Ressourcen innerhalb des österreichischen Hochschulraums. Dazu ist ein Zusammenwirken aller in diesem Wissenschafts- und Hochschulsystem Beteiligten erforderlich. Wesentliche Schritte hierbei waren die Gründung der Österreichischen Hochschulkonferenz, die Verhandlung der Leistungsvereinbarungen 2013 – 2015, der Ausbau des Fachhochschulsektors und die Novellierung des Universitätsgesetzes 2002 (UG 2002) (BGBl. I Nr. 52 vom 20. März 2013) in Bezug auf die kapazitätsorientierte studierendenbezogene Universitätsfinanzierung.
Der Hochschulplan macht Aussagen zu den Prozessen
a) Koordination/Abstimmung,
b) Universitätsfinanzierung,
c) Großforschungsinfrastruktuplan,
d) Bauleitplan,
deren Umsetzungsstand im Folgenden beschrieben wird:
a) Um Abstimmungsprozesse der autonomen Hochschulen zu unterstützen, wurde auf Vorschlag der Expert/innengruppe zum Hochschulplan im Mai 2012 die Österreichische Hochschulkonferenz als beratendes Gremium eingerichtet. Die Hochschulkonferenz tritt in der Regel viermal im Jahr zusammen. Die Kerngruppe setzt sich aus Vertreter/innen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, der Österreichischen Fachhochschul-Konferenz, der Österreichischen Universitätenkonferenz (UNIKO), der Senate, des Wissenschaftsrates und der Österreichischen Hochschüler/Innenschaft zusammen. Bei einvernehmlich getroffenen Empfehlungen fühle ich mich an die Umsetzung gebunden bzw. wird diese, wenn sie den autonomen Bereich der Hochschulen betreffen, nach Möglichkeit unterstützt.
Derzeit sind Empfehlungen zu vier Themenblöcken im Wege von Arbeitsgruppen in Vorbereitung:
Ø Die Arbeitsgruppe „Soziale Absicherung Studierender“ hat zum Ziel, umsetzungsorientierte Vorschläge zur besseren sozialen Absicherung von Studierenden und zur raschen Vermeidung von Härtefällen zu erarbeiten. Ein umfassendes Ergebnis ist für Herbst zu erwarten.
Ø Die Arbeitsgruppe zur „Durchlässigkeit im tertiären Sektor“ wurde mit der Prüfung der Möglichkeiten beauftragt, die wechselseitige Durchlässigkeit zwischen und innerhalb von Fachhochschulen und Universitäten zu verbessern. Von der Arbeitsgruppe erarbeitete Vorschläge werden voraussichtlich im Herbst von der Hochschulkonferenz zur Empfehlung beschlossen.
Ø Eine weitere Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit dem Thema „Profilbildung über Studieninhalte, insbesondere durch Disziplinen und Fächerabgleich sowie Berücksichtigung von Forschungsstärken bzw. -schwerpunkten“. Diese Profilbildung ist Voraussetzung und Basis für die Stärkung von Kooperationen und das Bilden von Verbünden sowie für die Vermeidung von unnötigen Duplizierungen. Ein erster Arbeitsbericht ist für den Herbst vorgesehen.
Ø Die Arbeitsgruppe zur „Stärkung der Qualität der hochschulischen Lehre“ wurde mit der Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Lehre und Stärkung ihres Ansehens beauftragt. Ein (Zwischen-)Ergebnis ist für Herbst vorgesehen.
Im Rahmen der Hochschulraum-Strukturmittel (BGBl. II Nr. 292/2012) steht für die Leistungsvereinbarungsperiode 2013 – 2015 ein Gesamtbetrag von € 63 Millionen zur Anschubfinanzierung von universitären Kooperationsvorhaben zur Verfügung. Damit soll in Umsetzung des österreichischen Hochschulplans ein Beitrag zu einem in Lehre und Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste abgestimmten Hochschul- und Forschungsraum geleistet werden. In diesem Zusammenhang wird insbesondere der Ausbau von nachhaltigen Kooperationen in der Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste sowohl zwischen den Universitäten als auch zwischen Universitäten und Forschungseinrichtungen aus dem übrigen tertiären Bereich und der Wirtschaft angestrebt.
b)
Im Rahmen einer Novellierung des UG 2002 (BGBl. I Nr. 52 vom 20.
März 2013) wurde eine neue Form der Universitätsfinanzierung
beschlossen. Diese UG-Novelle, die rückwirkend mit
1. Jänner 2013 in Kraft getreten ist, sieht die schrittweise
Einführung einer Studienplatz-finanzierung vor. Die
„kapazitätsorientierte studierendenbezogene Universitätsfinanzierung“
besteht aus drei Säulen: Lehre, Forschung und Infrastruktur. Die
Studienrichtungen der Universitäten wurden für das Modell in sieben
Gruppen geteilt, denen jeweils verschieden hohe Normkosten zugrunde liegen.
Die Implementierung und Umsetzung bis zum Vollausbau soll in mehreren Phasen erfolgen. Der erste Schritt ist die Optimierung der Studienbedingungen, die mit der Ermöglichung von Zugangsregelungen in fünf besonders stark nachgefragten Studienfächern und der zusätzlichen Schaffung von 95 Professor/innenstellen in diesen Studienfeldern einhergeht. Entsprechend den gesetzlichen und budgetären Rahmenbedingungen soll die Finanzierung ab 2016 schrittweise nach dem neuen Modell erfolgen. Der Vollausbau ist ab der Leistungsvereinbarungsperiode 2019 – 2021 geplant.
Die Leistungsvereinbarungen 2013 – 2015 enthalten in Vorbereitung auf die Umsetzung eine klare Kapazitätsorientierung und verpflichten die Universitäten, sich an Konzeption und Einführung einer einheitlichen Kostenleistungsrechnung zu beteiligen.
c) Der Großforschungsinfrastrukturplan bestimmt, wo künftig Großanlagen für die Grundlagen-forschung errichtet werden. Ziel ist es, durch nationale Koordination die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und durch Prioritätensetzung eine stärkere Profilierung zu erreichen.
d) Mit dem Bauleitplan erfolgt eine für die drei Planungsregionen (Ost, Süd und West) abgestimmte Reihung künftiger Bauvorhaben und -notwendigkeiten, die gemäß der vereinbarten Reihenfolge nach Maßgabe der budgetären Bedeckbarkeit realisiert werden.
Zu Fragen 5 bis 8:
In Bezug auf die weitere Vorgehensweise im Zuge einer Verbesserung der wechselseitigen Durchlässigkeit im tertiären Sektor werden die Autonomie der Hochschulen und internationale Qualitätsaspekte zu berücksichtigen sein.
So wurde im Herbst 2012 eine Arbeitsgruppe der Hochschulkonferenz zur Prüfung der Verbesserungsmöglichkeiten zwischen und innerhalb von Fachhochschulen und Universitäten eingerichtet. Diese hat der Hochschulkonferenz zwischenzeitlich einen entsprechenden Bericht vorgelegt und sich bereit erklärt, gegebenenfalls die Umsetzung zu begleiten und einige Fragestellungen zu vertiefen. Die Hochschulkonferenz wird sich mit diesem Bericht aller Voraussicht nach in ihrer kommenden Sitzung Mitte September befassen.
Zu Fragen 9 bis 11:
Nein, die Donau Universität Krems (DUK) wurde noch nicht gänzlich in den Rahmen des UG 2002 überführt. Die Steigerung der wissenschaftlichen Qualität war und ist zentrales Leitthema der Entwicklung der DUK. Um diese wissenschaftliche Basis zu schaffen, sollte bei der Doktoratsausbildung angesetzt werden. Die DUK hat sich in der Leistungsvereinbarung 2010 – 2012 insofern auf eine Überführung in den Rahmen des UG 2002 vorbereitet, als sie Kooperationen mit österreichischen und internationalen Universitäten eingegangen ist, um ihren wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern und zum Doktorat zu führen. Die Weiterentwicklung in diesem Bereich hat ihren Ausdruck auch im aktuellen Entwicklungsplan gefunden.
Angesichts des Rektors-Wechsels 2012/13 kam es DUK-intern im letzten Jahr zu keinen maßgeblichen weiteren Entwicklungen. Länger ausständige Berufungen konnten erst verspätet umgesetzt werden, wobei der Vertragsbeginn meist erst im Laufe des ersten Halbjahres 2013 lag.
Zu Frage 12:
Derzeit wird eine Änderung des DUK-Gesetzes mit folgender Zielrichtung begutachtet:
Ø Einrichtung eines zeitlich befristeten oder nach einer bestimmten Zeit zu evaluierenden Promotionsrechts,
Ø im Sinne der Qualitätssteigerung und Stärkung der wissenschaftlichen Basis Beschränkung auf das wissenschaftliche Doktorat nach international vergleichbaren Standards in Form von PhD-Programmen, die an eine positive Programm-Akkreditierung geknüpft sein sollen,
Ø diese PhD-Programme
sollen der internen wissenschaftlichen Personalentwicklung bzw.
-qualifizierung dienen.
Ø Umfang und Fachrichtungen sind in der Leistungsvereinbarung festzulegen.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.