14964/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.08.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0777-I/5/2013

Wien, am           . August 2013

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Prähauser und weitere Abgeordnete haben am 27. Juni 2013 unter der Zahl 15281/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Themenmonitorings von Dr. Alexander Janda für das BMI nach seinem Ausscheiden als Leiter des Österreichischen Integrationsfonds“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 3:

Der Arbeitsauftrag „Themenmonitoring“ wurde auf Grund des geschätzten Auftragswertes gemäß den Bestimmungen des BVergG 2006 idgF im Rahmen einer Direktvergabe ausgeschrieben. Es wurden hierfür drei geeignete Unternehmen gemäß dem ressortinternen Beschaffungserlass zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Das BVergG 2006 sieht keine zwingende Einholung von Vergleichsangeboten vor. Der Ausschreibungstext lautete, „Markt- und Meinungsforschung Themenmonitoring BM.I 2013“.

 

Zu den Frage 4 und 5 :

Es wurden dem BM.I als befugt, zuverlässig und leistungsfähig bekannte Unternehmen der vorliegenden Fachsparte zur Angebotslegung eingeladen. 

Zu Frage 6:

Die Angebote wurden gemäß BVergG 2006 in schriftlicher Form dem BM.I vorgelegt.

 

Zu Frage 7:

Den Bietern wurden keinerlei Aufwendungen, die diesen durch die Beteiligung am Verfahren entstanden, vergütet. Die Bieter hatten insbesondere keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Ausarbeitung und Übermittlung des Angebots sowie sonstiger Unterlagen und Beilagen.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Im Hinblick auf die konkrete Fragestellung und die dabei gewünschte Auskunft nach personenbezogenen Daten ist aus datenschutzrechtlicher Sicht festzuhalten, dass das Recht auf Datenschutz nicht nur natürlichen, sondern auch juristischen Personen bzw. Personen-gemeinschaften zukommt. Eine Beantwortung dieser Fragen wäre datenschutzrechtlich bedenklich, zumal durch diese die Bekanntgabe von personenbezogenen Daten und ein Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen auf Datenschutz verbunden wären.

 

Zu Frage 10:

Der Auftragnehmer war berechtigt, die Leistungen pro Schwerpunktstudie abzurechnen und nach vertragskonformer Durchführung des Themenmonitorings samt Berichtsvorlage und schriftlicher Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber eine Teilrechnung zu legen.

 

Zu Frage 11:

Nein.

 

Zu Frage 12:

Die budgetäre Bedeckung erfolgte beim Detailbudget 11.01.01.00 „Zentralstelle“.

 

Zu Frage 13:

Dr. JANDA steht/stand während der Erstellung des Themenmonitorings in keinem Dienstverhältnis zum Bundesministerium für Inneres.

 

Zu Frage 14:

Der Auftrag ist gemäß Vertrag im Jahr 2013 durchzuführen. Dabei wurde vereinbart, dass die konkreten Zeitpunkte der Themenmonitorings samt Auswertung nach Beauftragung vom BM.I festgelegt werden.

 

Zu Frage 15:

Das Bundesministerium für Inneres ist mit großen Herausforderungen in der Inneren Sicherheit konfrontiert. Die subjektive Einschätzung der österreichischen Bevölkerung ist ein wichtiger Indikator für die Bewertung und Umsetzung von Maßnahmen und Projekten des BMI. Mit der Strategie Innen.Sicher liegt ein umfassender und nachhaltiger Strategieplan des BMI vor. Um sich systematisch mit sicherheitspolitisch relevanten Anliegen der Bevölkerung auseinanderzusetzen und Themen frühzeitig zu erkennen und entsprechend reagieren zu können, werden entsprechende empirische Untersuchungen benötigt. Die Ergebnisse dieser Befragungen dienen der Bewertung und Weiterentwicklung von Strategie und Organisation im BMI und unterstützen insbesondere die Planungs- und Steuerungsprozesse des BMI.

 

Zu Frage 16:

Der Auftrag beinhaltete die Ablieferung eines Tabellenbandes und Interpretationen in einem entsprechenden Berichtsteil.