1497/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau (5-fach)
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
|
GZ: BMASK-10001/0176-I/A/4/2009 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1462/J des Abgeordneten Hofer und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Der Verein Elternwerkstatt erhält vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz keine Fördermittel.
Frage 3:
Die für die Beurteilung der Elternschaft maßgeblichen österreichischen Rechtsvorschriften nehmen keinen Bezug auf einen „Elternführerschein“.
Frage 4:
Die Verpflichtung nach § 1 Abs. 3 des E-Government-Gesetzes bezieht sich nur auf behördliche Internetauftritte und nicht auch auf Vereine.
Fragen 5 bis 8:
Es gibt keine derartigen Leistungen meines Ressorts.
Frage 9:
Diese Frage betrifft kein Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.
Mit freundlichen Grüßen