1497/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

           

 

Frau                                                               (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                        

 

 

GZ: BMASK-10001/0176-I/A/4/2009

 

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1462/J des Abgeordneten Hofer und weiterer Abgeordneter wie folgt:

Fragen 1 und 2:

Der Verein Elternwerkstatt erhält vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz keine Fördermittel.

Frage 3:

Die für die Beurteilung der Elternschaft maßgeblichen österreichischen Rechtsvorschriften nehmen keinen Bezug auf einen „Elternführerschein“.

Frage 4:

Die Verpflichtung nach § 1 Abs. 3 des E-Government-Gesetzes bezieht sich nur auf behördliche Internetauftritte und nicht auch auf Vereine.

Fragen 5 bis 8:

Es gibt keine derartigen Leistungen meines Ressorts.

Frage 9:

Diese Frage betrifft kein Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.

Mit freundlichen Grüßen