14982/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.08.2013
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0155-I/4/2013 Wien, am 28. August 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walser, Freundinnen und Freunde haben am 28. Juni 2013 unter der Nr. 15289/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Besetzung von Leitungsfunktionen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie viele Planstellen von SektionsleiterInnen wurden seit 1. Oktober 2008 bis zum Tag der Beantwortung dieser Anfrage in Ihrem Ressort vergeben?
Seit meinem Amtsantritt bis zum Einlangen der Anfrage wurden 5 Sektionsleiterinnen bzw. Sektionsleiter im Bundeskanzleramt neu bestellt.
Zu Frage 2:
Ø Wie viele Personen haben sich um die ausgeschriebenen Stellen beworben?
Es haben sich insgesamt 25 Personen um die ausgeschriebenen Stellen im Sinne der Frage 1 beworben.
Zu Frage 3:
Ø Wie viele MitarbeiterInnen aus Ihrem Kabinett oder von den Kabinetten früherer oder anderer gegenwärtiger BundesministerInnen wurden als SektionsleiterIn bestellt?
Seit meinem Amtsantritt wurden zwei Mitarbeiterinnen aus dem Büro der Frau Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst zur Sektionsleiterin und ein Mitarbeiter aus meinem Kabinett zum Sektionsleiter im Bundeskanzleramt bestellt.
Zu Frage 4:
Ø Bei wie vielen Ausschreibungen hat es nur drei oder weniger Bewerber gegeben?
Bei zwei der in der Antwort zur Frage 1 angeführten Funktionen hat es 3 oder weniger Bewerberinnen bzw. Bewerber gegeben.
Zu Frage 5:
Ø In wie vielen Fällen hat sich nur eine Person beworben?
In keinem der Fälle hat sich nur eine Person beworben.
Zu Frage 6:
Ø Abgesehen von der Bestellung von SektionsleiterInnen: wie viele MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts wurden seit 1.10.2008 mit anderen Leitungsfunktionen in Ihrem Ressort – eingeschlossen nachgeordnete Dienststellen – betraut?
Abgesehen von den in der Antwort zur Frage 3 angeführten Fällen wurde seit meinem Amtsantritt bis zum Einlangen der Anfrage keine Mitarbeiterin bzw. kein Mitarbeiter meines Kabinetts im Anschluss an die Kabinettstätigkeit mit einer Leitungsfunktion im Bundeskanzleramt betraut.
Mit freundlichen Grüßen