14982/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0155-I/4/2013                                             Wien, am 28. August 2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walser, Freundinnen und Freunde haben am 28. Juni 2013 unter der Nr. 15289/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra­ge betreffend Besetzung von Leitungsfunktionen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie viele Planstellen von SektionsleiterInnen wurden seit 1. Oktober 2008 bis zum Tag der Beantwortung dieser Anfrage in Ihrem Ressort vergeben?

 

Seit meinem Amtsantritt bis zum Einlangen der Anfrage wurden 5 Sektionsleiterinnen bzw. Sektionsleiter im Bundeskanzleramt neu bestellt.

 

Zu Frage 2:

Ø  Wie viele Personen haben sich um die ausgeschriebenen Stellen beworben?

 

Es haben sich insgesamt 25 Personen um die ausgeschriebenen Stellen im Sinne der Frage 1 beworben.

 

Zu Frage 3:

Ø  Wie viele MitarbeiterInnen aus Ihrem Kabinett oder von den Kabinetten früherer oder anderer gegenwärtiger BundesministerInnen wurden als SektionsleiterIn be­stellt?

 

Seit meinem Amtsantritt wurden zwei Mitarbeiterinnen aus dem Büro der Frau Bun­desministerin für Frauen und öffentlichen Dienst zur Sektionsleiterin und ein Mitarbei­ter aus meinem Kabinett zum Sektionsleiter im Bundeskanzleramt bestellt.

 

Zu Frage 4:

Ø  Bei wie vielen Ausschreibungen hat es nur drei oder weniger Bewerber gegeben?

 

Bei zwei der in der Antwort zur Frage 1 angeführten Funktionen hat es 3 oder weni­ger Bewerberinnen bzw. Bewerber gegeben.

 

Zu Frage 5:

Ø  In wie vielen Fällen hat sich nur eine Person beworben?

 

In keinem der Fälle hat sich nur eine Person beworben.

 

Zu Frage 6:

Ø  Abgesehen von der Bestellung von SektionsleiterInnen: wie viele MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts wurden seit 1.10.2008 mit anderen Leitungsfunktionen in Ihrem Ressort – eingeschlossen nachgeordnete Dienststellen – betraut?

 

Abgesehen von den in der Antwort zur Frage 3 angeführten Fällen wurde seit mein­em Amtsantritt bis zum Einlangen der Anfrage keine Mitarbeiterin bzw. kein Mitarbei­ter meines Kabinetts im Anschluss an die Kabinettstätigkeit mit einer Leitungsfunkti­on im Bundeskanzleramt betraut.

 

 

Mit freundlichen Grüßen