14985/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am August 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0203-BMF/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15285/J vom 28. Juni 2013 der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2:
Vorweg ist festzuhalten, dass in der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage unter Punkt 1. die bezugnehmende Anfrage statt 3809/J Anfrage 3709/J lauten müsste.
Die der aktuellen Anfrage zugrundeliegende Anfrage 13943/J bezieht sich bereits in der Überschrift ausschließlich auf „Stromverträge der Bundesbeschaffungsbehörde (BBG) für österreichische Gemeinden“. Der Abschluss von Verträgen für die Gemeinden fällt nicht in den Vollzugsbereich der Bundesministerin für Finanzen und ist somit nicht von dem parlamentarischen Fragerecht gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG iVm § 90 GOG 1975 erfasst.
Zu 3.:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Es wird empfohlen, sich diesbezüglich des Rechnungshofes zu bedienen, der auch die Angelegenheiten der Gemeindegebarung prüfen kann.
Mit freundlichen Grüßen