14986/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                             Wien, am     Juli 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0204-I/4/2013

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15288/J vom 28. Juni 2013 der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Die Finanzverwaltungen Österreichs und Deutschlands stehen laufend in einem intensiven Dialog zu steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden deutschen Renten. Dabei geht es insbesondere um Vereinfachungen des Verfahrens durch eine bessere Einbindung der österreichischen Finanzverwaltung in den Besteuerungsprozess. Gemein-sames Ziel ist es, die Besteuerung für die Betroffenen so einfach und schonend wie möglich zu gestalten.


 

Verhandlungserfolge konnten bereits im Bereich der Nachsicht (Steuerbeträge unter € 10,00 werden nicht festgesetzt bzw. werden mit formlosen Ansuchen erlassen) bzw. der Wieder-einsetzungsfrist (Ausdehnung auf 14 Monate) erreicht werden. Weiters werden im Falle eines bewilligten Ratenansuchens, das mit einem formlosen Ansuchen möglich ist, keine Zinsen verrechnet. Steuerliche Nebenleistungen (Stundungszinsen, Aussetzungszinsen) bzw. Zinsen auf Steuernachzahlungen (vgl. Anspruchszinsen in Österreich) werden ebenfalls nicht festgesetzt. Somit ergibt sich im Ergebnis, dass die Steuer (soweit diese über € 10,00 liegt) zwar nicht erlassen wird, aber zinsenfrei – wenn notwendig in Raten – zu zahlen ist.

 

Die Informationsschreiben der deutschen Steuerverwaltung, die ca. 4 Wochen vor Bescheid-erlassung an die Pensionsbezieher gesendet werden, wurden mit österreichischer Beteiligung sprachlich so angepasst, dass Verwirrungen bzw. Missverständnisse bereits im Anfangs-stadium vermieden werden können.

 

Die Verhandlungen bzw. Gespräche laufen weiter, um die Vernetzung der österreichischen „Auskunftsstelle deutsche Pension“ mit dem Finanzamt Neubrandenburg zu intensivieren.
Im Ergebnis können dadurch die Fragen und Anliegen der Betroffenen bereits in Österreich kurzfristig und bürgerfreundlich geklärt werden.

 

Zu 3.:

Die deutschen Amtskollegen sind sehr kooperativ und verstehen die Situation. Der Umgang miteinander ist sehr kollegial. Beide Seiten versuchen – im Rahmen der jeweiligen Rechts-normen – so bürgerfreundlich wie möglich zu agieren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen