14988/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.08.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Wien,
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Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15303/J vom 28. Juni 2013 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1., 2., 4. und 5.:
Die vorliegenden Fragen betreffen ausschließlich in die Entscheidungskompetenz von Unternehmensorganen der Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) fallende Themenbereiche und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten. Sie sind somit von dem in § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.