14988/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, »      August 2013

GZ.
BMF-310205/0205-I/4/2013»

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15303/J vom 28. Juni 2013 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 2., 4. und 5.:

Die vorliegenden Fragen betreffen ausschließlich in die Entscheidungskompetenz von Unter­nehmensorganen der Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) fallende Themenbereiche und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegen­stände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten. Sie sind somit von dem in § 90 GOG 1975 deter­minierten Fragerecht nicht erfasst.


Zu 3.:

Zu Sachverhalten, die vor meiner Tätigkeit als Bundesministerin für Finanzen gelegen sind, kann ich nicht Stellung nehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maria Fekter eh.
Finanzministerin