14990/AB XXIV. GP
Eingelangt am
28.08.2013
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Juni 2013 unter der ZI. 15291/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Besetzung von Leitungsfunktionen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ich habe im angefragten Zeitraum neun Sektionsleiterinnen und Sektionsleiter im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) neu betraut. Für diese Funktionen haben sich insgesamt 54 Personen beworben.
Aus meinem Kabinett wurden zwei Mitarbeiter, aus den Kabinetten früherer oder anderer BundesministerInnen wurden keine Mitarbeiter unmittelbar zu Sektionsleitern bestellt.
Ein Wechsel vom Kabinett in den gehobenen oder höheren auswärtigen Dienst ist grundsätzlich nur nach erfolgreicher Absolvierung des Aufnahmeverfahrens gemäß Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut möglich.
Jene Kabinettsmitarbeiterinnen und Kabinettsmitarbeiter, die wieder in den Ressortbereich zurückgewechselt sind, waren bereits vor ihrer Kabinetts-Tätigkeit als Bundesbedienstete im Personalstand des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) tätig.
Bei keiner Ausschreibung dieser Sektionsleitungen gab es weniger als vier Bewerbungen.
Auf Grund des Mobilitäts- und Rotationsprinzips im BMeiA ergeben sich laufend Verwendungsänderungen. Im angefragten Zeitraum wurden insgesamt rund 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in der Zentrale und den Vertretungsbehörden im Ausland betraut. Sechs davon kamen unmittelbar aus meinem Kabinett. Diese Personen waren bereits vor ihrer Kabinettstätigkeit als Bundesbedienstete im Personalstand des BMeiA tätig.