14995/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.08.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0234-I/A/15/2013
Wien, am 26. August 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 15492/J der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass in vielen Fällen die Zugaufenthalte und die zurückzulegenden Bahnstrecken für eine effiziente Revision bzw. Probenahme zu
kurz sind. Deshalb wurde zwischen den Bundesländern eine Zusammenarbeit vereinbart, wonach z. B. Aufsichtsorgane aus Niederösterreich auch im Burgenland oder in Oberösterreich für die Kontrolle der Speisewägen bestellt wurden und umgekehrt.
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Bundesland |
Anzahl der Kontrollen unmittelbar in Speisewagen |
Anzahl der Proben |
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Burgenland |
0 |
0 |
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Kärnten |
0 |
0 |
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Niederösterreich |
4 |
0 |
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Oberösterreich |
6 |
1 |
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Salzburg |
0 |
0 |
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Steiermark |
0 |
0 |
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Tirol |
9 |
12 |
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Vorarlberg |
0 |
0 |
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Wien |
8 |
0 |
Frage 6:
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Festgestellte Mängel bei den Kontrollen |
Bundesland |
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Mangelhafte Ausstattung der Handwaschbecken |
Niederösterreich |
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Nichteinhaltung der Lagertemperaturen |
Niederösterreich Oberösterreich Wien |
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mangelnde Personalschulung |
Niederösterreich |
Ich ersuche um Verständnis, dass Namen von Speisenwagenbetreibern aus daten-schutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden können.
Fragen 4, 5, 7, 8 und 9:
Es ist festzuhalten, dass in vielen Bundesländern kein Standort von Speisewagen-betrieben existiert und weiters, dass Kontrollen in gegebenenfalls vorhandenen stationären Betriebsstandorten wenig effizient sind, da sie nur einen Teil der not-wendigen Betriebskontrolle umfassen könnten.
Effiziente Betriebskontrollen beinhalten die Bedingungen zum Zeitpunkt des Inver-kehrbringens der Lebensmittel, werden also durchgeführt während die Wagons unterwegs sind. In der Regel werden Speisewagenunternehmen/-betriebe von anderen Lebensmittelunternehmen (z. B. Cateringbetrieben) beliefert, bei denen diese Zulieferung nur einen (oft geringen) Teilbereich darstellt.
Die amtliche Kontrolle wird so geplant und durchgeführt, dass entsprechend einer risikobasierten Vorgangsweise jährlich alle Warengruppen und alle Betriebsarten,
so auch die Cateringbetriebe, einer amtlichen Kontrolle unterzogen werden.
Gastgewerbebetriebe sind der Risikokategorie 7 zugeordnet.
Nach Vorgabe des Revisions- und Probenplans sind jährlich 50 % der Gastgewerbe-betriebe einer Kontrolle zu unterziehen, jedoch sind derartige Betriebe nicht als Zulieferer von Speisewägen erfasst.
Die Anzahl der Lebensmittelkontrollen ist aufgeschlüsselt nach Betriebsarten und Bundesländern dem Lebensmittelsicherheitsbericht, welcher auf der Homepage meine Ressorts veröffentlicht ist, zu entnehmen.
http://bmg.gv.at/cms/home/attachments/5/8/9/CH1309/CMS1372083669579/lms2012_final.pdf