14995/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0234-I/A/15/2013

Wien, am 26. August 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 15492/J der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Grundsätzlich ist festzustellen, dass in vielen Fällen die Zugaufenthalte und die zurückzulegenden Bahnstrecken für eine effiziente Revision bzw. Probenahme zu

kurz sind. Deshalb wurde zwischen den Bundesländern eine Zusammenarbeit vereinbart, wonach z. B. Aufsichtsorgane aus Niederösterreich auch im Burgenland oder in Oberösterreich für die Kontrolle der Speisewägen bestellt wurden und umgekehrt.


Bundesland

Anzahl der Kontrollen unmittelbar in Speisewagen

Anzahl der Proben

Burgenland

0

0

Kärnten

0

0

Niederösterreich

4

0

Oberösterreich

6

1

Salzburg

0

0

Steiermark

0

0

Tirol

9

12

Vorarlberg

0

0

Wien

8

0

 

Frage 6:

 

Festgestellte Mängel bei den Kontrollen

Bundesland

Mangelhafte Ausstattung der Handwaschbecken

Niederösterreich

Nichteinhaltung der Lagertemperaturen

Niederösterreich

Oberösterreich

Wien

mangelnde Personalschulung

Niederösterreich

 

Ich ersuche um Verständnis, dass Namen von Speisenwagenbetreibern aus daten-schutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden können.

 

Fragen 4, 5, 7, 8 und 9:

Es ist festzuhalten, dass in vielen Bundesländern kein Standort von Speisewagen-betrieben existiert und weiters, dass Kontrollen in gegebenenfalls vorhandenen stationären Betriebsstandorten wenig effizient sind, da sie nur einen Teil der not-wendigen Betriebskontrolle umfassen könnten.

 

Effiziente Betriebskontrollen beinhalten die Bedingungen zum Zeitpunkt des Inver-kehrbringens der Lebensmittel, werden also durchgeführt während die Wagons unterwegs sind. In der Regel werden Speisewagenunternehmen/-betriebe von anderen Lebensmittelunternehmen (z. B. Cateringbetrieben) beliefert, bei denen diese Zulieferung nur einen (oft geringen) Teilbereich darstellt.

 

Die amtliche Kontrolle wird so geplant und durchgeführt, dass entsprechend einer risikobasierten Vorgangsweise jährlich alle Warengruppen und alle Betriebsarten,

so auch die Cateringbetriebe, einer amtlichen Kontrolle unterzogen werden.


 

Gastgewerbebetriebe sind der Risikokategorie 7 zugeordnet.

Nach Vorgabe des Revisions- und Probenplans sind jährlich 50 % der Gastgewerbe-betriebe einer Kontrolle zu unterziehen, jedoch sind derartige Betriebe nicht als Zulieferer von Speisewägen erfasst.

 

Die Anzahl der Lebensmittelkontrollen ist aufgeschlüsselt nach Betriebsarten und Bundesländern dem Lebensmittelsicherheitsbericht, welcher auf der Homepage meine Ressorts veröffentlicht ist, zu entnehmen.

http://bmg.gv.at/cms/home/attachments/5/8/9/CH1309/CMS1372083669579/lms2012_final.pdf