150/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.01.2009
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0182-I/5/2008

Wien, am  5. Jänner 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 185/J der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Einfügung des § 8a TSchG wurde erst im Zuge der letzten Novelle des TSchG Ende letzten Jahres beschlossen. Die diesbezügliche Novelle wurde Anfang dieses Jahres in BGBl. I Nr. 35/2008 kundgemacht; § 8a TSchG gilt erst seit Februar dieses Jahres (2008). Es konnten daher noch keine abschließenden Berichte der Länder über die Kontrollen in den letzten beiden Jahren eingeholt werden.

 

Aus Wien wurde zu den Fragen 1, 2 und 3 folgende zusammenfassende Stellungnahme übermittelt:

„Nach dem Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes mit 01.01.2005 wurde seitens der Kontrollorgane vor allem im städtischen Bereich eine Zunahme von Tierverkäufen auf öffentlichen Plätzen von Einzelpersonen, aber auch aus dem Kofferraum von Pkws auf gut frequentierten Parkplätzen und im Umherziehen bemerkt.

Mit der Novelle BGBl. I Nr. 35/2008 wurde durch den § 8a eine Bestimmung erlassen, die ein Verkaufsverbot von Tieren auf öffentlichen Plätzen verbietet. Eine Abnahme solcher Tiere ist nach § 37 möglich.

Nicht immer gelingt es in Wien, nach eingegangenen Anzeigen an der Tierschutz-Helpline diese Personen auch auf frischer Tat anzutreffen. Um diese mittlerweile routinierten "Tierhändler" mit den neuen Bestimmungen zu konfrontieren, ist in Wien die Zusammenarbeit mit der Polizei notwendig. Im laufenden Jahr 2008 konnten insgesamt neun Personen bei einer Übertretung des § 8a

Bundestierschutzgesetz angetroffen werden, die Tiere wurden in allen Fällen abgenommen und entsprechend dem § 30 Bundestierschutzgesetz in der Wiener Tierschutzhaus Betriebsgesellschaft mbH. untergebracht.

Gleichzeitig wurden aber auch die Bestimmungen des Tierseuchengesetzes, insbesondere der Einfuhr- und Binnenmarktverordnung, kontrolliert und in fünf zusätzlichen Fällen, bei denen keine Bestimmungen des § 8a Bundestierschutzgesetz übertreten wurden, mussten Zeugnis- oder Kennzeichnungsmängel festgestellt werden. Diese aber konnten, da es sich um Welpen aus dem innergemeinschaftlichen Handel handelte, kurzfristig behoben werden.“

 

Frage 2:

Wien: Ich verweise auf die in der Beantwortung zu Frage 1 zitierte Stellungnahme.

 

Niederösterreich:

Im Land Niederösterreich wurden in den letzten beiden Jahren zwei illegale Verbringungen von Hundewelpen im Bezirk Melk (A1) festgestellt.

 

Zusatz BH Wien Umgebung: Zu diesem Betreff wird festgestellt, dass im Berichtszeitraum keine illegalen Verbringungen von Hundewelpen festgestellt wurden. Ergänzend wird berichtet, dass durchschnittlich vier mal pro Woche jeweils zwischen 30 und 100 Hundewelpen von slowakischen Tierzüchtern zum Flughafen Wien verbracht und von dort nach Spanien, einschließlich der Kanarischen Inseln, weiter transportiert werden.

Aus Anlass von etwa 15 Stichproben, bei denen jeweils die erforderlichen Berichtigungen, alle Impfpässe, die Identität einzelner Hunde und die Transportbehältnisse kontrolliert wurden, mussten keine Übertretungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und des TTG 2007 festgestellt werden. In einzelnen Fällen war das saugende Material nicht ausreichend trocken, was jeweils behoben wurde. Es wurden keine Strafanträge gestellt, weil es sich um geringfügige Missstände gehandelt hatte.

Der einzige festzustellende Verstoß ist, dass der Flughafen Wien seiner Verpflichtung gemäß § 16 Absatz 1 TTG 2007 noch nicht nachgekommen ist. Diesbezügliche Verhandlungen verlaufen sehr schleppend. Es ist jedoch zu hoffen, dass mittelfristig geeignete Versorgungs- und Untersuchungsräume zur Verfügung gestellt werden.

 

Oberösterreich: 2

 

Burgenland:

Bezirk Neusiedl: 2 Transporte mit Welpen aus Ungarn nach Italien, 1 Welpentransport aus Rumänien nach NÖ.

Bezirk Oberpullendorf: 1 illegaler Hundetransport aus Ungarn nach NÖ im Jahr 2007, durchgeführt von einer Tierschutzorganisation

Bezirk Oberwart: 3 Transporte aus der Slowakei mit Bestimmungsland Italien und zweimal Spanien

Bezirk Jennersdorf: illegale Verbringung von Hundewelpen aus Ungarn nach Italien

 

Steiermark:

Im Jahr 2007: 5 illegale Verbringungen

Im Jahr 2008: 3 illegale Verbringungen

 

Kärnten:

In den letzten beiden Jahren (Zeitraum vom 1.12.2006 bis 30. 11. 2008) wurden 4 illegale Verbringungen von Hundewelpen festgestellt und davon 3-mal Informationen an die zuständige Behörde weitergeleitet.

2006: 1

2007: 1

2008: 2

12. 2006 bis 30. 11. 2007: 2

1. 12. 2007 bis 30. 11. 2008: 2

 

Salzburg:

In den Jahren 2007 und 2008 wurden bei 10 Kontrollen 16 Tiere abgenommen.

 

Tirol:

In Tirol wurden in den letzten beiden Jahren von den zuständigen Behörden drei illegale Verbringungen von Hundewelpen festgestellt.

 

Vorarlberg:

1 Fall im Jahr 2007

 

Frage 3:

Wien:

Ich verweise auf die in der Beantwortung zu Frage 1 zitierte Stellungnahme.

 

Niederösterreich:

Verstöße gegen das Tiertransportgesetz:

Es wurden in den letzten beiden Jahren folgende Verstöße gegen das Tiertransportgesetz 2007 festgestellt: Jeweils eine Übertretung gemäß § 21 Abs. 1 Z 2, 7, 8, 14, 15 und 23 Tiertransportgesetz 2007.

Verstöße gegen das Tierschutzgesetz:

Bezirk Melk: 1 Verstoß § 5 (2) Z 10 + 13 TSchG

Magistrat St. Pölten: ein Verstoß § 5 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 2 Z 10 TSchG

 

Oberösterreich:

Übertretung veterinärrechtlicher Bestimmungen: Heimtierausweis, Gesundheitszeugnisse fehlten.

 


Burgenland:

Bezirk Neusiedl: Fehlende Heimtierausweise, Nichteinhaltung des Tierschutz – und Tiertransportgesetzes, keine TRACES Meldung

Bezirk Oberpullendorf: falsche Heimtierausweise und Nichteinhaltung des Tiertransportgesetzes, keine TRACES- Meldung

Bezirk Oberwart: fehlende Kennzeichnung 1x

               offensichtlich gefälschte Heimtierausweise: 3x

               zu wenig Platz    1x

               zu junge Hunde   3x

               keine TRACES – Meldung

Bezirk Jennersdorf: Verstöße - Alter nicht entsprechend, gefälschte Heimtierausweise, keine TRACES- Meldung

 

Steiermark:

2007:         Es wurden bei 5 Transporten 5 Verstöße festgestellt. Es konnten keine Zeugnisse und Heimtierausweise vorgelegt werden und es wurden falsch ausgestellte Heimtierausweise festgestellt (teilweise waren Tiere nicht gechippt obwohl die Mikrochip-Nummer im Heimtierausweis vermerkt war und teilweise war das falsche Geschlecht oder ein falsches Alter angegeben).

2008:         Es wurden bei 3 Transporten insgesamt 10 Verstöße festgestellt. Es fehlten Heimtierausweise oder diese waren mangelhaft ausgefüllt, es wurden Hunde mit fehlender Kennzeichnung und ohne Tollwutimpfung festgestellt; weiters konnten keine TRACES- bzw. Gesundheitsbescheinigungen vorgelegt werden, es fehlte eine Zulassung als Tiertransportunternehmer, die Transportbehältnisse waren mangelhaft fixiert, die Hunde hatten keine geeignete Einstreu bzw. Unterlage im Transportbehältnis und es wurden Auffälligkeiten bei der Tiergesundheit festgestellt.

 

Kärnten:

An Verstößen wurden festgestellt:

1. Falschbeurkundung: Geburtsangaben in den Heimtierausweisen entsprechen nicht dem tatsächlichen Alter der Tiere

2. zu junge und demzufolge transportunfähige Tiere

3. keine schriftlichen Fütterungs- und Tränkeanweisungen

4. keine Tiertransportunternehmer-Zulassung beim Transport in wirtschaftlicher Absicht

5. keine Kennzeichnung des Tiertransport-Fahrzeuges

6. 1 verletztes (nicht abgeheilte Bisswunden), demzufolge transportunfähiges Tier

 

Salzburg:

Bei diesen Transporten wurden folgende Verstöße festgestellt:

16 x fehlende eindeutige Kennzeichnung (Chip) daher keine eindeutige Zuordnung der Impfpässe und der Geburtsdaten möglich

16 x keine gültigen EU-Pässe vorhanden

10 x keine Zulassung als Tiertransportunternehmer vorhanden

10 x keine entsprechende Kennzeichnung des Fahrzeuges als Tiertransporter

 

Tirol:

In Tirol wurden in den letzten beiden Jahren von den zuständigen Behörden fünf Mal Verstöße (fehlende Tollwutimpfung (3x), fehlende Kennzeichnung, falscher Heimtierausweis) festgestellt.

 

Vorarlberg:

In Vorarlberg sind in den letzen zwei Jahren zwar immer wieder "Verdachtsfälle" von illegalem Welpenhandel gemeldet worden, tatsächlich ist aber selbst mit Hilfe von versuchten "Testkäufen" nur ein Fall zur Kenntnis gelangt:

Es handelte sich um ca. 10 Yorkshire-Terrier-Welpen.

Alle Tiere waren gesund, die meisten waren in einem Alter zwischen 6 bis 10 Wochen (zu jung um von der Mutter getrennt zu werden (Tierschutzgesetz).

Die Tiere waren größtenteils für Schweizer Käufer gedacht, sie kamen über die Grenze, um die Tiere abzuholen.

Die Umschlag- und Übergabeorte befanden sich auf österreichischem Boden.

Die Tiere wurden ohne TRACES-Zeugnis eingeführt (=Gesundheitszeugnis).

Die Tierverkäuferin hatte für Österreich keine Gewerbeberechtigung.

 

Frage 4:

Anfang dieses Jahres wurde der Folder „Augen auf beim Hundekauf“ vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend herausgegeben.

Ein weiterer Flyer zum Hundekauf ist derzeit in Ausarbeitung.

Wesentliche generelle Aufklärungsarbeit und Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen leistet der Verein „Tierschutz macht Schule“. Hier werden Kinder und Jugendliche bereits frühzeitig und altersgerecht auf artgerechte Tierhaltung, Haltungsanforderungen der Tiere und Problembereiche aufmerksam gemacht.

Meine Amtsvorgängerin hat weiters in mehreren Presseaussendungen auf das angesprochene Thema hingewiesen.

 

Frage 5:

Burgenland:

Bezirk Oberwart: Vergabe mit Einverständnis des Besitzers über den Verwahrer "Arche Noah" um 250 Euro auf österreichische Plätze, vom Erlös wird die Versorgung und Unterbringung bezahlt. Es konnten nicht alle Kosten gedeckt werden, Strafen werden extra berechnet. Bei Nichteinbringung der ausständigen Kosten muss die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde das Defizit abdecken.

 

Frage 6:

Niederösterreich - Vorfall auf A1: Insgesamt wurden 6 Welpen in das Tierheim in Linz gebracht. Es konnten bereits alle Welpen an neue Halter abgegeben werden.

 

Frage 7:

Das wohl wesentlichste Ergebnis dieser Gespräche war die Ausarbeitung einer Ministerialvorlage für die 2. Novelle des TSchG, die Ende 2007 beschlossen und im Jänner in BGBl. I Nr. 35/2008 veröffentlicht wurde.

Die Bestimmungen sind nunmehr zu vollziehen. Dabei wird gerade durch die angesprochenen Fälle deutlich, dass die Kontrollen funktionieren. Dort wo Vollzugsdefizite bzw. Unklarheiten aufgetreten sind, wurde dies durch Rundschreiben bzw. Erlässe geklärt.

Weiters erfolgt bei Verstößen gegen das Tiertransportgesetz und die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 auch eine Meldung des Verstoßes an die gemäß Art. 24 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 iVm § 8 Tiertransportgesetz 2007 eingerichtete Kontaktstelle, die diese Information an die Kontaktstelle im jeweiligen anderen EU-Mitgliedstaat weiterleitet, sodass EU-weit der Informationsaustausch gewährleistet ist und auch am Herkunftsland Maßnahmen ergriffen werden können.


Parallel dazu wird permanent Aufklärungsarbeit geleistet, ich darf dazu auch auf meine Ausführungen zu Frage 4 verweisen.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Alois Stöger

Bundesminister