1500/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau                                                          (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-57001/0008-V/1/2009

 

Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1505 /J der Abgeordneten Stadler ua. wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 14:

Ich weise darauf hin, dass der Nationalrat von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung in Entsprechung der Verpflichtung gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG laufend und umfassend über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union unterrichtet wird, die in der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage abgefragten Inhalte daher dem Nationalrat bekannt sind.

 

Die Beantwortung dieser Anfrage bedeutet für mein Ressort, das eine Vielzahl von Ratssitzungen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung (von den Ratsarbeitsgruppen über den COREPER bis zur mehrfachen Behandlung im Rat) wahrzunehmen und vorzubereiten hat, eine enorme Recherchearbeit, die mit sehr großem Personalaufwand in den Unterlagen der letzten 27 Monate betrieben werden müsste. Dies ist – vor dem Hintergrund der erwähnten umfassenden Informationspflicht der zuständigen Regierungsmitglieder gegenüber dem Nationalrat – ein nicht zu vertretender Verwaltungsaufwand.

 

Österreichs VertreterInnen in den Ratssitzungen und in den dem Rat vorgelagerten Gremien, bringen, wenn es aus österreichischer Sicht erforderlich und sinnvoll erscheint, Änderungsvorschläge ein, die gemeinsam mit Vorschlägen anderer Mitgliedstaaten verhandelt werden. Seitens der österreichischen VertreterInnen wird dem Gesamtergebnis jedenfalls nur dann zugestimmt, wenn dieses im Hinblick auf die bestehende österreichische Interessenslage im Sinne eines vernünftigen und akzeptablen Gesamtkompromisses tragbar ist.

 

Zu Frage 15:

Es wird auf die Anfragebeantwortungen der parlamentarischen Anfragen 1237/J  (XXIV. GP), 160/J (XXIV. GP), 3376/J (XXIII. GP), 1531/J (XXIII. GP), 611/J (XXIII. GP), und 487/J (XXIII. GP) verwiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen