15007/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.08.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0751-II/2013

Wien, am            . August 2013

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben am     1. Juli 2013 unter der Zahl 15324/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Uwe Sailers Angaben bezüglich angeblich belegbarer Kontakte des Verfassungs-schutzes zu Neonazis“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Nein.

Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sowie der Landesämter für Verfassungsschutz haben jedoch im Rahmen ihrer strafprozessualen und sicherheitspolizeilichen Aufgaben immer wieder beruflichen Kontakt mit Personen, die eine rechtsextreme Gesinnung aufweisen.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Ja.


Zur Frage 6:

Dies kann nicht ausgeschlossen werden. Sollten Hinweise dahingehend bekannt werden, wird die Dienst- bzw. Disziplinarbehörde informiert werden und gegebenenfalls ein Bericht an die Staatsanwaltschaft ergehen.

 

Zur Frage 7:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.

 

Zur Frage 8:

Nein.

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

Alle Verdachtsmomente gegen die und Aussagen der in der Anfrage genannten Person werden vom zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz und vom zuständigen Stadtpolizeikommando geprüft und gegebenenfalls der Dienst- bzw. Disziplinarbehörde bzw. dem Gericht zur Anzeige gebracht.

 

Zur Frage 12:

Ergibt die Prüfung, dass die in der Anfrage genannte Person tatsächlich ein rufschädigendes Verhalten gegenüber Dritten gesetzt hat, so wird die endgültige Beurteilung durch die unabhängige Disziplinarkommission bzw. durch ein Gericht vorzunehmen sein.