1501/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau                                                               (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                        

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0181-I/A/4/2009

 

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1534/J der Abgeordneten Markowitz, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

Frage 1:

Zum Stichtag 1. März 2009 steht die folgende Anzahl von Lehrlingen (inkl. Behaltefrist) in einem Ausbildungsverhältnis zu meinem Ressort:

-       Lehrberuf Verwaltungsassistent/in:                  30 Lehrlinge

-       Lehrberuf Informationstechnologie-Technik:     2 Lehrlinge

Davon sind 27 Lehrlinge weiblich (27 Verwaltungsassistentinnen) und

                              5 Lehrlinge männlich (3 Verwaltungsassistenten und 2 IT-Techniker).

Aufgeteilt nach Lehrjahren:    1. Lehrjahr                             11 Lehrlinge

                                                         2. Lehrjahr                             17 Lehrlinge

                                                         3. Lehrjahr                               1 Lehrling

                                                         4. Lehrjahr                               1 Lehrling

                                                         Behaltefrist                              1 Beschäftigte

                                                         Sonstiges (Karenzurlaub)      1 Lehrling

Frage 2:

Seit dem 1. Jänner 2007 wurde die folgende Anzahl von Lehrlingen in meinem Ressort aufgenommen:

-       Lehrberuf Verwaltungsassistent/in:                  26 Lehrlinge,

-       Lehrberuf Informationstechnologie-Technik:     1 Lehrling.

Davon sind 24 Lehrlinge weiblich (24 Verwaltungsassistentinnen) und

                              3 Lehrlinge männlich (2 Verwaltungsassistenten und 1 IT-Techniker).

Alle angeführten Lehrlinge haben ihre Lehrzeit mit dem 1. Lehrjahr begonnen. Zusätzlich wurde ein Lehrling vom ehemaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit übernommen.

Fragen 3 und 4:

Zwei Lehrverhältnisse wurden vorzeitig aufgelöst, wobei ein Lehrling entlassen werden musste und ein Lehrverhältnis einvernehmlich gelöst wurde.

Frage 5:

Im laufenden Kalenderjahr werden von meinem Ressort sechs Lehrlinge aufgenommen:

-       5 im Lehrberuf Verwaltungsassistent/in,

-       1 im Lehrberuf Informationstechnologie-Technik.

Frage 6:

Zum Stichtag 1. März 2009 steht die folgende Anzahl von Lehrlingen in einem Ausbildungsverhältnis zum Arbeitsmarktservice:

-       Lehrberuf Personaldienstleistung                     35 Lehrlinge

Davon sind 25 Lehrlinge weiblich und 10 Lehrlinge männlich.

Aufgeteilt nach Lehrjahren:    1. Lehrjahr                             12 Lehrlinge,

                                                         2. Lehrjahr                             21 Lehrlinge,

                                                         3. Lehrjahr                               2 Lehrlinge.

Frage 7:

Seit dem 1. Jänner 2007 sind beim Arbeitsmarktservice insgesamt 37 Lehrlinge im Lehrberuf "Personaldienstleistung" aufgenommen wurden, wobei sich die Aufgliederung aus der Beantwortung der Frage 6 ergibt.

Fragen 8 und 9:

Zwei Lehrverhältnisse wurden beim Arbeitsmarktservice vorzeitig aufgelöst, wobei die Beendigung einvernehmlich, auf Betreiben der weiblichen Lehrlinge, erfolgte.

Frage 10:

Das Arbeitsmarktservice plant im Lehrberuf "Personaldienstleistung" mindestens drei, bei Genehmigung durch den Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice zusätzlich noch zwölf Lehrlinge aufzunehmen.

Fragen 11 bis 15:

Die Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service GmbH teilt zu diesen Fragen mit, dass seit
Anfang 2007 keine Lehrlinge aufgenommen wurden. Laut Auskunft der Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service GmbH werden derzeit keine Lehrlinge aufgenommen, weil die Betreuungskapazitäten der zuständigen Fachabteilungen nur eingeschränkt vorhanden sind und auch eine Weiterbeschäftigung nicht gewährleistet werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen