15010/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.08.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0238-I/A/15/2013

Wien, am 29. August 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 15517/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Mein Ressort setzt sich gemeinsam mit Expert/inn/en aus Wissenschaft und Praxis und dem öffentlichen Gesundheitsdienst fortlaufend mit Fragen der Qualität und Sicherheit der Substitutionsbehandlung auseinander. Die zuletzt über die Medien ausgetragenen unterschiedlichen Auffassungen über den Einsatz morphinhaltiger Arzneimittel werden dabei erneut aufgegriffen. Ob Maßnahmen zu setzen sind und wenn ja, in welche Richtung, wird nach Vorliegen der Ergebnisse zu beurteilen sein. Vorerst weise ich darauf hin, dass es sich auch bei „Substitol“ um ein für die Behand-lung der Opioidabhängigkeit zugelassenes Arzneimittel handelt.

 


Frage 2:

Unabhängig von der Frage, welches für die Substitutionsbehandlung zugelassene Arzneimittel ärztlich verschrieben wird, sehe ich Bedarf nach einer Optimierung in der suchtmedizinischen Ausbildung insbesondere bei angehenden Allgemeinmedi-ziner/inne/n, da sie eine Schlüsselrolle bei der Früherkennung von Auffälligkeiten und Störungen, und in der wohnortnahen Betreuung bei langfristiger Behandlung Suchtkranker haben.

 

Frage 3:

Ich denke an die Einführung eines suchtspezifischen Schwerpunktes in der allge-meinmedizinischen Ausbildung.

 

Fragen 4 und 5:

Ich habe 2009 erstmals eine spezifische Weiterbildung als Voraussetzung für die amtsärztliche Kontrolltätigkeit in der Substitutionsbehandlung eingeführt. Sie entspricht jener Basisweiterbildung, die Voraussetzung für den Erwerb der um-fassenden ärztlichen Qualifikation zur Indikationsstellung und Einstellung auf das Substitutionsmittel ist. Ich habe überdies meiner zuständigen Fachabteilung den Auftrag erteilt, das Thema „regelmäßige vertiefende Weiterbildungen“ auch für die Amtsärzt/inn/e/nfortbildung in Vormerk zu nehmen.

 

Frage 6:

Nach den geltenden Vorschriften hat die Ärztin/der Arzt, soweit nicht die Voraus-setzungen für eine Mitgabe vorliegen und davon Gebrauch gemacht wird, einen Abgabemodus anzuordnen, der mit Ausnahme des Wochenendes die täglich kontrollierte Einnahme des Substitutionsmittels unter Sicht in der Apotheke, Ordinationsstätte, Krankenanstalt oder in der die Patientin/den Patienten betreuenden Drogenhilfeeinrichtung sicherstellt. Bei Arzneimitteln in Kapselform wird in der Praxis auch die Öffnung der Kapsel und Verabreichung des Inhalts angeordnet, wenn die Ärztin/der Arzt dies im jeweiligen Fall für geboten erachtet. Die Vorgaben sind aus meiner Sicht ausreichend.

 

Frage 7:

Bei der Auswertung der Obduktionsunterlagen und Totenbeschauscheine wurde festgestellt, dass österreichweit 161 Todesfälle im Jahr 2012 durch eine Drogen-überdosierung verursacht waren. Die Ergebnisse werden nach Fertigstellung veröffentlicht.

 

Frage 8:

Die Definition der europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) legt fest, dass direkt drogenbezogene Todesfälle im „nahen zeitlichen Zusammenhang“ zum Drogenkonsum stehen. Vorgaben hinsichtlich einer Stunden-zahl zwischen Konsum und Ableben werden weder von der EBDD noch in den Leitlinien zur Obduktion und chemisch-toxikologischen Analyse bei suchtgiftbe-zogenen Todesfällen der österreichischen Gesellschaft für Gerichtsmedizin getroffen.


Entscheidend ist die auf der fachlichen Expertise begründete Beurteilung im Obduktionsgutachten, ob ein direkt kausaler Zusammenhang zwischen Intoxikation und Tod besteht.

 

Frage 9:

„Substitol“ ist ein morphinhaltiges Arzneimittel, bei dem daher gegebenenfalls im Rahmen der Obduktion die Substanz „Morphin“ nachweislich ist. Die Zahl der Todesfälle, bei denen ausschließlich Morphin nachweislich war, ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

 

 

2008

2009

2010

2011

2012

7

10

5

8

9

 

Der Nachweis von Morphin erlaubt allerdings keinen zwingenden Rückschluss auf „Substitol“.

 

Frage 10:

Von den an einer reinen Morphinüberdosierung Verstorbenen war die überwiegende Mehrzahl zum Todeszeitpunkt nicht in Substitutionsbehandlung: Die genaue Zahl kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

2008

2009

2010

2011

 

7

8

4

8

 

 

Für 2012 liegt diese Zahl noch nicht vor, sie wird aber wie jedes Jahr in die veröffent-lichte Gesamtdarstellung mit einfließen.

 

Frage 11:

Die Zahl der Todesfälle, bei denen Morphin in Kombination mit Alkohol, psycho-aktiven Arzneimitteln oder anderen Suchtgiften nachweislich war, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

2008

2009

2010

2011

2012

102

102

102

114

91

 

Frage 12:

Die Anzahl der Personen, die nicht in einem Drogenersatzprogramm waren, ist aus folgender Tabelle ersichtlich:

 

2008

2009

2010

2011

 

92

92

73

87

 

 

Für 2012 liegt diese Zahl noch nicht vor, sie wird aber wie jedes Jahr in die veröffent-lichte Gesamtdarstellung mit einfließen.