15030/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.09.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0110-I/4/2013

Wien, am          September 2013

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben am 3. Juli 2013 unter der Nr. 15337/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend keine diskriminierenden Angaben hinsichtlich des Personenstandes ge­richtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Ist Ihnen die in der Präambel geschilderte Problematik um den Personenstand bekannt bzw. wurde diese schon an Sie herangetragen?

Ø  Welche Möglichkeiten sehen Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit, Abhilfe gegen diese empfundene Form von Diskriminierung zu schaffen?

Ø  Würden Sie eine Reduktion auf die Komponenten „verheiratet“ – „nichtverheiratet“ bzw. „verpartnert“ – „nichtverpartnert“ befürworten?

Wenn nein, warum nicht?

Ø  Werden Sie konkrete Maßnahmen setzen, damit die Bezeichnungen „ledig“, „ge­schieden“ oder „verwitwet“, sowie „aufgelöste EP“ und „Auflösung der EP durch Tod“ im Bereich der Personenstandserhebung keine Verwendung mehr finden?

Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?


Selbstverständlich ist mir ein sensibler Sprachgebrauch ein großes Anliegen, zumal Sprache nicht nur Kommunikationsmittel ist, sondern auch unsere Weltanschauun­gen vermittelt und zur Bildung der sozialen und psychischen Identität beiträgt. Daher begrüße ich politische Diskussionen, die den Umgang mit Sprache thematisieren.

 

Jedoch betreffen Personenstandsangelegenheiten, wozu auch die Ausgestaltung des Personenstandsgesetzes und der Personenstandsverordnung zählt, keinen Ge­genstand der Vollziehung meines Zuständigkeitsbereiches.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen