15032/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.09.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0276-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 29. August 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15340/J-NR/2013 betreffend mangelnde Umsetzung des Entschließungsantrages betreffend die Schaffung von rechtlichen Rahmen­bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Schulen und dem organisierten Sport bei Bewegungsangeboten im Rahmen von Betreuungsformen in den Schulen außerhalb des Regel­unterrichts, die die Abg. Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen am 3. Juli 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, das Bundesministerium für Landes­verteidigung und Sport und die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO) haben bereits 2009 eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und organisiertem Sport bei Angeboten von Bewegung, Spiel und Sport in österreichischen Schulen getroffen: Sie gilt als Orientierung und Grundlage für die Zusammenarbeit von Schule und Sportorganisationen und grenzt auch den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit ab.

 

Aufbauend auf der Rahmenvereinbarung haben das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport eine Reihe von Schritten zum Ausbau der Kooperationen zwischen Sport und Schule und zur Attraktivierung der sportlichen Angebote in verschiedenen Schulformen gesetzt.


Die Projekte HOPSI HOPPER, UGOTCHI und viele andere mehr werden von den Schulen des gesamten Bundesgebiets gerne angeboten. In einer Expertengruppe wurde das Projekt „Gesund & Munter“ konzipiert.

Die inhaltlichen Schwerpunkte betreffen:

-           mehr Bewegung für Kinder im Volksschulalter im gesamten Schultag,

-           zusätzliche Kompetenz für Lehrerinnen und Lehrer im Bereich „Bewegung und Sport“,

-           Qualitätssicherung durch Empfehlung von grundlegenden „Bewegungsstandards“,

-           Erhöhung des Anteils an Bewegung,

-           Ausgleich von motorischen Defiziten,

-           Kooperation mit dem außerschulischen, organisierten Sport.

Im Rahmen des Projekts wird jeder Schülerin bzw. jedem Schüler ein Bewegungstagebuch zur Verfügung gestellt, das die Bewegungsstandards für diese Altersstufe beinhaltet.

 

Gleichzeitig dazu wurde seitens des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport das Projekt „Kinder gesund bewegen“ ins Leben gerufen. Im Zuge dieses Projekts werden Sportverbände und –vereine durch ein überarbeitetes Modell zur Förderung von „Kinder gesund bewegen“, welches ab Herbst 2013 vom Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport zur Verfügung gestellt wird, zur Setzung von folgenden Schwerpunkten unterstützt:

-           Bewegungsbegleitung bei Bewegungseinheiten im Sportunterricht,

-           Speziell für Kinder gestaltete Outdoor-Erlebnisbewegungs-Programme,

-           Informationsveranstaltungen für Eltern,

-           Durchführung von Bewegungsfesten an der Schule,

-           Qualifizierungsmaßnahmen für Pädagoginnen und Pädagogen mit dem Schwerpunkt „Gesundheitssport“.

 

Aus einer Kooperation des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport mit den verschiedensten Sportverbänden geht auch die gemeinsame Projekte „SCHULWETTKÄMPFE und SCHUL OLYMPICS“ hervor. Durch eine engere Zusammenarbeit der Fachverbände mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport können die österreichischen Bundesmeisterschaften der Schulsportbewerbe inhaltlich aufge­wertet und besser präsentiert werden. Durch Veranstaltung von Wettbewerben an den Schulen soll dem Bewegungsmangel entgegengewirkt und die Kooperation mit den Sportverbänden und deren (lokalen) Sportvereinen gefördert werden. Fast 100.000 Schülerinnen und Schüler aus 6300 Schulen haben im Schul­jahr 2012/2013 das Angebot genützt.

 

Aufgrund einer weiteren Kooperation vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport und KADA wurde im Jahr 2010 ein eigenes, kompetenzbasiertes Curriculum für die Berufsreifeprüfung erarbeitet und im Jahr 2012 um den Bereich Sportmanagement erweitert (vgl. BGBl. II Nr. 391/2012).

 

Eine äußerst wichtige Kooperation zwischen Schule und Sport erfolgt ua. in den Schulen mit besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung. Das österreichische Schulsystem bietet Talenten mit herausragenden Begabungen im Sport die Möglichkeit entweder eine umfassende sportliche Ausbildung in der Schule zu erhalten (ua. an allgemein bildenden höheren Schulen, an Neuen Mittelschulen sowie Hauptschulen mit jeweils besonderer Berück­sichtigung der sportlichen Ausbildung sowie an Neuen Skimittelschulen und Skihauptschulen) oder unter besonderer Berücksichtigung eines Hochleistungstrainings neben der Leistungs­sportkarriere einen Schulabschluss zu erhalten (ua. an allgemein bildenden höheren Schulen mit besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung sowie im Rahmen von Schul­versuchen an zB. den Handelsschulen).

 

Jährlich schließen an den Bundesanstalten für Leibeserziehung Graz, Innsbruck, Linz und Wien („Die Sportakademien“ – Ausbildungen für den außerschulischen Sport) an die 2.200 Instruk­torinnen und Instruktoren, Lehrerinnen und Lehrer, Trainerinnen und Trainer sowie Diplom­trainerinnen und -trainer ihre Ausbildung ab. Auch diese tragen den Sport zu unserer Jugend.

 

Zu Frage 2:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat seit dem Jahr 2010 verstärkt auf den Wert von Bewegungsprojekten (HOPSI HOPPER, UGOTCHI und viele andere mehr) hinge­wiesen, das Bewegungstagebuch im Volksschulbereich als Verpflichtung eingeführt, das Projekt „Kinder gesund bewegen“ an die Schulen herangetragen, im Wettkampfbereich ein vermehrtes Angebot zur Verfügung gestellt, im Leistungssportbereich ein verbessertes Angebot an Bildungsabschlüssen zur Verfügung gestellt sowie für Instruktorinnen und Instruktoren sowie den Trainerbereich den Bedarf an nötigen Ausbildungsplätzen zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 3:

Zum weiteren Ausbau der Kooperation zwischen Sport und Schule gibt es die interministerielle Arbeitsgruppe „Sport & Jugend“. Diese Arbeitsgruppe ist als Plattform für den Informations­austausch und die Abwicklung gemeinsamer Projekte gedacht.

Diese Arbeitsgruppe ist am 21. Februar 2011, am 11. Juli 2011 sowie am 21. Jänner 2012 zusammengetreten und besteht unter anderem aus Vertretern des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.

 

Weiters wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport, des Bundesministeriums für Gesundheit, BSO und Fonds Gesundes Österreich eingerichtet, die am 10. Juni 2013 das erste Mal tagte und das Ziel hat, das 10 Punkteprogramm zum Ausbau von täglichen Bewegungsangeboten an Schulen umzusetzen und diesbezüglich konkrete Maßnahmen zu erarbeiten. Weitere Termine sind für den Herbst in Aussicht genommen.

 

Ebenfalls wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport, der BSO und der Pädagogischen Hochschulen eingerichtet, die am 17. Mai und am 26. Juni 2013 tagte und die Anerkennung von Vorqualifikationen aus dem Bereich Sport für die Lehrgänge zur Freizeitpädagogik optimieren soll. Weiters soll die Kooperation von Pädagogischen Hochschulen und den Bundessportakademien ausgebaut und die Schwerpunktsetzung in den Lehrgängen zur Freizeitpädagogik für die Sekundarstufe I entwickelt werden.

 

Zu Frage 4:

Im Rahmen der Umsetzung der „Täglichen Turnstunde“ wurde zu einigen Gesprächsrunden unter der Führung der Leiter der Sektion allgemein bildendes Schulwesen und der Sektion berufsbildendes Schulwesen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sowie des Beraters des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur für frühe Bildung mit den Schwerpunkten nachhaltige Sprachförderung, regelmäßige Bewegung und kindgerecht begleitete Übergänge eingeladen. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur war durch den Leiter und den stellvertretenden Leiter der Abteilung Bewegung und Sport; Schulwett­kämpfe, Sportstättenbau und Bundesschullandheime sowie einer Vertreterin der Abteilung Elementarpädagogik, Grundschule, BAKIP/BASOP vertreten und von Seiten des Sports waren der Vizepräsident der BSO, der Geschäftsführer "Fit für Österreich", der Generalsekretär der Sportunion sowie der Direktor des Sportgymnasiums Wiener Neustadt anwesend. Die Einladung erfolgte seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Zu Frage 5:

Vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde kein Vorschlag für eine gesetz­liche Änderung erarbeitet, da nach internen Beratungen und den Forderungen des außer­schulischen Sports die Rahmenvereinbarung ausreichend erscheint.

 

Zu Frage 6:

Seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wurden des Öfteren Gespräche zum Thema Rahmenvereinbarungen und tägliche Bewegungseinheit geführt. Das letzte fand am 23. April 2013 unter Beteiligung des Geschäftsführers sowie des stellvertretenden Geschäfts­führers "Fit für Österreich", des Generalsekretärs der Sportunion sowie der Geschäftsführerin der BSO und des Generalsekretärs der ASKÖ sowie des Leiters und des stellvertretenden Leiters der Abteilung Bewegung und Sport; Schulwettkämpfe, Sportstättenbau und Bundes­schullandheime des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf Einladung der BSO statt.

 

Zu Frage 7:

Nein, dazu wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen.

 

Zu Frage 8:

Dazu liegen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine Informationen vor.

 

Zu Frage 9:

Viele Schulstandorte sind bereits tragfähige Kooperationen mit Sportvereinen und Sport­verbänden eingegangen, die einen großen Anreiz für Schülerinnen und Schüler bieten können, nach der Unterrichtszeit Bewegung und Sport am Schulstandort zu betreiben. Das Bundes­ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat außerdem eine Plattform (http://www.bewegung.ac.at) installiert, die eine gezielte Sportvereinssuche ermöglicht.

 

Zu Frage 10:

Es wird auf die Möglichkeit von Schulraumüberlassungen gemäß § 128a des Schulorganisa­tionsgesetzes idgF. hingewiesen, wonach die Leiterinnen und Leiter von Schulen, die vom Bund erhalten werden, ermächtigt werden, Teile der Schulliegenschaft samt Inventar für nicht­schulische Zwecke an Dritte zu überlassen, sofern dadurch die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule (§ 2 Schulorganisationsgesetz) nicht beeinträchtigt wird. Dabei sind Überlassungen unter anderem für sportliche Zwecke im Sinne des Bundes-Sportförderungs­gesetzes 2005 idgF. vorrangig zu behandeln. Bemerkt wird, dass mit den Regelungen über Schulraumüberlassungen, die ua. die Überlassungen von Teilen der Liegenschaft der Bundes­schulen für sportliche Zwecke privilegieren, eine vorrangige Behandlung zur Förderung des Sports gewährleistet und in diesem Zusammenhang nach dem Verursacherprinzip die Einhebung eines kostendeckenden Beitrags vorgesehen ist, der zweckgebunden für die Bedeckung des durch die Überlassung entstandenen Mehraufwandes bzw. für Zwecke der Bundesschulen zu verwenden ist.

 

Weiters besteht gemäß § 65a des Schulunterrichtsgesetzes idgF. die Möglichkeit, zum Zweck der Befähigung für das Berufsleben und der Erleichterung von Übertritten im Rahmen schul­autonomer Lehrplanbestimmungen sowie sonstiger schulautonomer Maßnahmen, Koopera­tionen mit anderen Schulen oder außerschulischen Einrichtungen einzugehen.

 

Zu Frage 11:

Die Sammelnovelle zur schulischen Tagesbetreuung wurde vom Parlament im Juli 2011 beschlossen (vgl. BGBl. I Nr. 73/2011). Dabei wurde ua. das Berufsbild der Freizeitpäda­goginnen und Freizeitpädagogen gesetzlich verankert und diese können im Freizeitteil der schulischen Tagesbetreuung eingesetzt werden. Mit der Schaffung eines neuen Berufsbildes der Freizeitpädagogin bzw. des Freizeitpädagogen soll der Bereich der Freizeit auch qualitativ eine Aufwertung erfahren. Korrespondierend dazu wird an den Pädagogischen Hochschulen ein berufsbegleitender Hochschullehrgang für Freizeitpädagogik angeboten.

 

Im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung ist daher der Zugang der Sportbetreuerinnen und
-betreuer gegeben, wenn diese die nötigen Ausbildungen vorweisen können. Ausbildungen bzw. Ausbildungsteile, die ua. an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern erfolgreich abgelegt wurden, sind gemäß § 56 Abs. 1 des Hochschulgesetzes 2005 idgF. auf Antrag auf die vorgesehene Ausbildungsdauer von Hochschullehrgängen für Freizeitpädagogik unter Anerkennung der entsprechenden Prüfungen anzurechnen, wenn die absolvierten Ausbildungen bzw. Ausbildungsteile mit dem Studium des Hochschullehrgangs für Freizeit­pädagogik gleichwertig sind.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.