1504/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau (5-fach)
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
|
GZ: BMASK-10001/0150-I/A/4/2009 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich
gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1590/J des
Abgeordneten Mario Kunasek und weiterer Abgeordneter
wie folgt:
Frage 1:
Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 1 der parlamentarischen Anfrage Nr. 1534/J der Abgeordneten Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ausbildung von Lehrlingen im öffentlichen Bereich.
Frage 2:
Im Jahr 2007 haben zwölf Lehrlinge ihre
Ausbildung in meinem Ressort mit einer
erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung beendet.
Hinsichtlich der Lehrlinge, welche die Lehrabschlussprüfung erst abgelegt haben, als sie in keinem Ausbildungs- oder Dienstverhältnis zum Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz bzw. Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen mehr standen, bestehen keine hinreichenden Informationen, weshalb diese nicht in der angegebenen Anzahl enthalten sind.
Frage 3:
Im Jahr 2007 wurde ein Lehrling des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen nach Ablauf der Behaltefrist in ein Dienstverhältnis übernommen.
Frage 4:
Im Jahr 2008 haben zehn Lehrlinge ihre Ausbildung in meinem Ressort mit einer erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung beendet.
Hinsichtlich der Lehrlinge, welche die Lehrabschlussprüfung erst abgelegt haben, als sie in keinem Ausbildungs- oder Dienstverhältnis zum Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz bzw. Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen mehr standen, bestehen keine hinreichenden Informationen, weshalb diese nicht in der angegebenen Anzahl enthalten sind.
Frage 5:
Im Jahr 2008 wurden 14 Lehrlinge meines Ressorts nach Ablauf der Behaltefrist in ein Dienstverhältnis übernommen.
Fragen 6 bis 8:
Derzeit ist die Einrichtung zusätzlicher Lehrstellen nicht geplant.
Die Anzahl der derzeit in meinem Ressort ausgebildeten Lehrlinge ist gemessen an den bestehenden Kapazitäten des Ressorts für die Einschulungen bzw. Hospitationen von Lehrlingen und deren Verwendungsmöglichkeiten relativ hoch. Eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit von weiteren Lehrlingen nach abgeschlossener Lehrausbildung wäre im Hinblick auf den Personalplan nicht gegeben.
Frage 9:
In meinem Ressort können derzeit die Lehrberufe
Verwaltungsassistent/in und
Informationstechnologie-Technik erlernt werden.
Frage 10:
Zum Stichtag 1. März 2009 stehen in meinem Ressort nur Lehrlinge mit österreichischer Staatsbürgerschaft in einem Ausbildungsverhältnis.
Fragen 11 und 12:
Grundsätzlich besteht für die Lehrlinge meines Ressorts die Möglichkeit, die Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung zu besuchen.
Insbesondere wird dabei auf Wien verwiesen, wo seit dem Jahr 2006 in der Berufsschule Vorbereitungskurse im Rahmen des Pilotprojekts „Berufsreifeprüfung für Lehrlinge“ stattfinden, die die Lehrlinge während der Dienstzeit besuchen können.
Darüber hinaus darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1597/J der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehrlingsausbildung in den Bundesministerien durch die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur verwiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen