1505/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau (5-fach)
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
GZ: BMASK-431.004/0032-VI/4/2009 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1603/J der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kickl und Koll. wie folgt:
Die negative weltweite wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigt leider auch die Arbeitsmarktchancen Jugendlicher in Österreich. Die Bundesregierung steuert dieser Entwicklung mit aller Kraft entgegen, um jungen Menschen eine berufliche Perspektive zu eröffnen. Im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche ist im Jahr 2009 ein bisher nie zuvor erreichter Budgetaufwand von rund 500 Mio. € geplant, wovon allein für die Förderung der Lehrausbildung 357 Mio. € eingesetzt werden sollen. In Österreich gibt es kaum eine Lehrstelle, die nicht staatlich gefördert wird. Im Durchschnitt werden für jeden Lehrling pro Monat 230 Euro aufgewendet.
Frage 1:
Auf Basis der grundlegenden Neuregelung der betriebsbezogenen Lehrstellenförderung, die nunmehr über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer abgewickelt werden, wurden im laufenden Ausbildungsjahr bereits wesentliche Elemente einer qualitätsbezogenen Förderung, wie die Gewährung von Beihilfen für Maßnahmen im Rahmen von Ausbildungsverbünden sowie auch für Zusatzausbildungen von Lehrlingen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Berufsbild hinausgehen, die Förderung der Aus- und Weiterbildung der Ausbilder/-innen oder die Vergabe von Prämien für Lehrabschlussprüfungen mit ausgezeichnetem und gutem Erfolg, umgesetzt. Die Förderrichtlinien für die betriebliche Lehrstellenförderung gem. Berufsausbildngsgesetz (BAG) wurden mittlerweile auch um die Förderung der Ausbildung von Jugendlichen in der integrativen Berufsausbildung-Teilqualifikation erweitert.
Frage 2:
Konkret geplant ist eine weitere Umsetzung der ab dem Ausbildungsjahr 2008/2009 neu geregelten betrieblichen Lehrstellenförderung wie z.B.
· Schrittweise Einführung der neuen Basisförderung für alle ab 27.6.2008 eintretenden Lehrlinge
· Umsetzung der Förderung bei Erbringung eines Ausbildungsnachweises zur Mitte der Lehrzeit
· Förderung von zusätzlichen Lehrlingen in erstmals oder nach längerer Unterbrechung wieder ausbildenden sowie auch in neu gegründeten Unternehmen.
Bezüglich der laufenden anforderungsgerechten Weiterentwicklung der dualen Berufsausbildung (z.B. Modularisierung der Lehrausbildung oder Neuregelung der Integrativen Berufsausbildung) wird auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend verwiesen.
Frage 3:
Im Sinne der im Regierungsprogramm vorgegebenen Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis 18 Jahre wurde im Rahmen des Jugendbeschäftigungspakets , das ab 28.6.2008 in Kraft getreten ist, die überbetriebliche Lehrausbildung als gleichwertiger und regulärer Bestandteil der dualen Berufsausbildung verankert und forciert. Mit der Schaffung eines einheitlichen Ausbildungstypus gem. § 30 b BAG, der nunmehr laufend anstelle der auslaufenden Lehrgänge gemäß Jugendausbildungssicherungsgesetz ausgebaut wird, wurden und werden die Qualitätsanforderungen für die Maßnahmen erhöht und die Voraussetzungen für die Absolvierung der gesamten Ausbildung im Rahmen der überbetrieblichen Lehrausbildung nachhaltig abgesichert. Gleichzeitig wurde auch die soziale Absicherung der Maßnahmenteilnehmer/-innen angehoben, indem die geförderten Jugendlichen ins System der Arbeitslosenversicherung einbezogen wurden und die bislang in unterschiedlicher Höhe gewährte Ausbildungsbeihilfe auf ein gemeinsames Niveau angehoben wurde (240 € pro Monat im 1. und 2. Lehrjahr und 555 € pro Monat im 3. Lehrjahr). Die Zahl der im Rahmen dieser Lehrgänge zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze wird für das Ausbildungsjahr 2009/2010 von derzeit 9.300 auf 12.000 erhöht.
Frage 4:
Das mit dem laufenden Ausbildungsjahr eingeleitete Reformvorhaben und der damit verbundene Ausbau von Lehrgängen gem. § 30 b BAG ist weiter umzusetzen. Grundsätzlich ist auch die Möglichkeit eines je nach arbeitsmarktpolitischem Bedarf zu erfolgenden Ausbaus der im Rahmen der überbetrieblichen Lehrausbildung zur Verfügung gestellten Ausbildungskapazitäten zu gewährleisten und eine qualitative Weiterentwicklung des Maßnahmenangebots v.a. im Hinblick auf besonders benachteiligte Personengruppen vereinbart.
Fragen 5 und 6:
Zum bereits eingeleiteten und laufend erfolgenden Entwicklungs- und Reformprozess im Bereich der überbetrieblichen Lehrausbildung s. die Beantowrtung der Fragen 3 und 4. Mit dem neu eingerichtetem Programm „Aktion Zukunft Jugend“ wurden darüber hinaus spezielle Akzente zur Bekämpfung der insbesondere auch in der Altersgruppe der 20 bis 24-Jährigen ansteigenden Arbeitslosigkeit gesetzt. Im Sinne einer erweiterten Ausbildungs- und Beschäftigungsgarantie sollen Jugendliche durch einen forcierten Maßnahmeneinsatz schneller in den Arbeitsmarkt integriert und ihnen neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnet werden. Nicht unmittelbar vermittelbare Jugendliche erhalten innerhalb der ersten sechs Monate ihrer Vormerkung beim AMS eine individuell abgestimmte Qualifizierungsförderung oder werden über eine spezielle Beschäftigungsförderung wieder in Arbeit gebracht. Für dieses Programm werden im Jahr 2009 insgesamt rund 120 Mio. € bereit gestellt.
Frage 7:
Siehe beiliegende Tabellen zu allen aktuellen Projekten gem. § 30 und § 30 b BAG mit Standorten und Kapazitäten.
Zur Erläuterung:
Tabelle „Par. 30“ beinhaltet Ausbildungen gem. § 30 BAG. Die Ausbildung findet zur Gänze in einer Ausbildungseinrichtung oder in Kooperation mit einer betrieblichen Lehrwerkstätte statt. Die Tabellen „ÜBA1“ und „ÜBA 2“ beinhalten Ausbildungen gem. § 30b BAG. ÜBA1 sind Maßnahmen, bei denen die Ausbildung in einer Ausbildungseinrichtung oder in einer Ausbildungseinrichtung in Kooperation mit einer betrieblichen Lehrwerkstätte stattfindet. Bei der ÜBA 2 erfolgt die Ausbildung in einer Ausbildungseinrichtung in Kooperation mit Praxisbetrieben.
Frage 8:
Die Planungen für die überbetriebliche Lehrausbildung richten sich nicht nach Budgetjahren, sondern nach Schul- bzw. Ausbildungsjahren. Die Planung des Bedarfs unter Berücksichtigung des nächsten Schulentlassjahrgangs hat bereits im April begonnen, damit nach dieser Bedarfsplanung und dem Ausschreibungsverfahren zur Gewinnung von Partnern die Projekte dann ab September beginnen können. Die Kapazitäten für das Ausbildungsjahr 2008/09 wurden daher bereits im Herbst des Vorjahres bereitgestellt.
Vor der Novellierung des BAG im Juli 2008 wurden die Maßnahmen im Bereich der Lehrlingsausbildung des AMS zum überwiegenden Teil nach den Bestimmungen des Jugendausbildungssicherungsgesetz (JASG) durchgeführt und zum geringeren Teil nach den Bestimmungen des § 30 BAG (siehe Tab.1).
Tab. 1 Anzahl der im Ausbildungsjahr 2007/08 in Lehrgängen geförderten Jugendlichen nach Maßnahmenarten
Maßnahmenart |
Anzahl Personen im Programm |
IBA 2007/08 |
1.277 |
§ 30 2007/08 |
1.264 |
JASG 2007/08 |
6.930 |
Gesamt* |
9.468 |
*Personen in unterschiedlichen Lehrgangstypen werden pro Maßnahmenart (also mehrfach) in Summe aber nur einmal gezählt.
Die Novellierung des BAG brachte einereits mit sich, dass Maßnahmen nach dem JASG nur mehr bis zum 31.12.2008 neu begonnen werden konnten und andererseits wurden die Maßnahmen gem. § 30 b BAG neu eingeführt. Das Ausbildungsjahr 2008/09 stellt daher eine Überleitung vom alten zum neuen System dar; das dokumentiert die Verschiebung der TeilnehmerInnen von JASG und § 30 zur ÜBA 1 und ÜBA 2 (siehe Tab. 2).
Tab. 2 Anzahl der im Ausbildungsjahr 2008/09 in Lehrgängen geförderten Jugendlichen nach Maßnahmenarten
Maßnahmenart |
Anzahl Personen im Programm** |
IBA 2008/09 |
1.419 |
§ 30 2008/09 |
591 |
JASG 2008/09 |
4.975 |
ÜBA2 2008/09 |
1.605 |
ÜBA1 2008/09 |
1.110 |
Gesamt* |
9.624 |
*Personen in unterschiedlichen Lehrgangstypen werden pro Maßnahmenart (also mehrfach) in Summe aber nur einmal gezählt.
**Aus datentechnischen Gründen ergeben sich zu den Summen der Tabelle im Anhang zu Frage 7 geringfügige Differenzen.
Befanden sich im gesamten Ausbildungsjahr 2007/2008 inklusive der integrativen Berufsausbildung 9.468 Personen im Programm, konnte bereits im April dieses Jahres und somit vor Schulabschluss eine Steigerung auf 9.624 Personen verzeichnet werden (siehe Tab. 1 und 2).
Frage 9:
Der Planungsprozess für das Ausbildungsjahr 2009/10 hat bereits begonnen. Gegenüber den beiden Vorjahren ist – wie bereits erwähnt - eine Ausweitung auf 12.000 Plätze vorgesehen. Derzeit läuft die AMS-interne Feinplanung. Im Anschluss daran werden die Projekte ausgeschrieben. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass sowohl die bestehenden Träger ihre Kapazitäten ausweiten als auch neue Träger sich an den Ausschreibungen beteiligen werden.
Frage 10:
Siehe die Beantwortung der Fragen 7 und 8.
Frage 11:
Ja.
Frage 12:
Wie bereits einleitend erwähnt, soll im Jahr 2009 für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Jugendlichenbereich ein Rekordbudget von 500 Mio. € aufgewendet werden. Neben der Schwerpunktsetzung im Bereich der dualen Berufsausbildung werden damit gezielt Maßnahmenprogramme zur Bekämpfung der steigenden Jugendarbeitslosigkeit, wie die bei der Beantwortung zu den den Fragen 5 und 6 angeführte „Aktion Zukunft Jugend“, gesetzt.
Frage 13:
Das jugendspezifische Maßnahmenangebot wird laufend an die sich rasch verändernden Arbeitsmarktanforderungen angepasst. So wird etwa demnächst in Reaktion auf die stark steigende Jugendarbeitslosigkeit eine spezifische Jugendstiftung für 2.000 Personen eingerichtet. Damit sollen insbesondere jugendlichen Beschäftigten von Arbeitskräfteüberlassern sowie von Klein- und Mittelbetrieben, die ihren Job verlieren, individuell abgestimmte Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht und neue berufliche Perspektiven eröffnet werden.
Frage 14 und 15:
Siehe die Beantwortung der Fragen 4, 6, 9 und 13.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.