1506/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 20. Mai 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0140-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1613/J betreffend „Maßnahmen zur Verbesserung der Situation wirtschaftlich, gesundheitlich und gewaltspezifisch gefährdeter Kinder und Jugendlicher“, welche die Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen am 1. April 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Zur Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen hat sich die Bundesregierung im Strategiebericht 2008-2010 vorgenommen, die Einkommensarmut von Kindern innerhalb der nächsten zehn Jahre vor allem durch verbesserte Erwerbschancen der Eltern von derzeit 15% auf 10% zu reduzieren und die Entwicklungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen weiter zu erhöhen.


Die wichtigste und nachhaltigste Strategie zur Prävention von Armut ist die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Keine sozial- oder familienpolitische monetäre Leistung kann den Erwerb von Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit langfristig ersetzen. Dabei ist die Einkommenssicherheit für Familien in erster Linie über eine möglichst gut gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf herzustellen.

Neben den allgemeinen horizontalen Familienleistungen, die 2008 mit einem zusätzlichen Monatsbetrag, der 13. Familienbeihilfe, und dem Familienpaket im Rahmen der Steuerreform 2009 spürbar angehoben wurden, wurden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2008 die Maßnahmen, die auf die besonders von Armut betroffenen Mehrkindfamilien gerichtet sind, ausgeweitet.

 

Für diese neuen Leistungen für Mehrkindfamilien, von der etwa 170.000 Kinder profitieren, werden aus dem Familienlastenausgleichsfonds jährlich rund € 36 Mio. zusätzlich zur Verfügung gestellt - für die Anhebung der Mehrkindstaffelung sind es rund € 26 Mio., für die Anhebung der Einkommensgrenze zum Mehrkindzuschlag rund € 10 Mio..

 

Das Kinderbetreuungsgeld reduziert die Armutsgefährdung von Familien. Wie aus der von 2002 bis 2006 erfolgten Evaluierung der Maßnahme deutlich wurde, werden 13% der Kinderbetreuungsgeld beziehenden Familien für die Dauer des Bezugs allein durch das Kinderbetreuungsgeld über die Armutsgefährdungsschwelle gehoben.

 

Um die armutspräventive Wirkung noch weiter zu verstärken, wurde die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld und für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld angehoben. Einen wichtigen Beitrag leistet auch die 2008 geschaffene Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes. So wurden mit 1. Jänner 2008 drei flexible Varianten des Kinderbetreuungsgeldes geschaffen, die die Wahlmöglichkeiten erweitern und eine kürzere Karenzierung finanziell attraktiv gestalten.


Die Option, bis zu € 16.200,- pro Jahr dazuverdienen zu können, ermöglicht auch bald nach der Geburt eine Erwerbstätigkeit. Die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes soll Eltern eine rasche Rückkehr in den Beruf erleichtern und damit sowohl die berufliche Verankerung und die Chancen beider Elternteile, als auch die aktuelle Einkommenssituation speziell von Alleinerzieher/inne/n verbessern.

 

Die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes mit höheren monatlichen Beträgen bei kürzerer Dauer sollte auch den Anreiz für Väter erhöhen, sich aktiv in die Kinderbetreuung einzubringen und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Eltern verbessern.

 

Ein quantitativ und qualitativ ansprechendes Angebot an außerfamiliärer Kinderbetreuung ist einerseits ein wichtiger Baustein im Bildungssystem, weil es die Startchancen für alle Kinder verbessert. Andererseits erlaubt es Eltern, einem Beruf nachzugehen mit dem Wissen, dass ihr Kind gut aufgehoben ist.

 

Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, soll die vorschulische Bildung im Rahmen von privaten und öffentlichen Kindergärten forciert werden. Der Besuch von Kindergärten und altersgemischten Gruppen im letzten Jahr vor Schuleintritt soll daher halbtags verpflichtend und kostenlos angeboten werden. Zu diesem Zweck wird sich der Bund in den Kindergartenjahren 2009/10 und 2010/11 mit je € 70 Mio. an den dadurch verursachten Mehrkosten beteiligen. Ziel ist der Start mit Beginn des Schuljahres 2009/2010, die Umsetzung wird im Rahmen einer 15a B-VG - Vereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt.

 

Die damit verbundene finanzielle Entlastung von Familien wird durch die im Rahmen des Familiensteuerpakets 2009 eingeführte steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bis zu € 2.300,00 pro Kind und Jahr sowie die Steuerfreiheit von Zuschüssen zu Kinderbetreuungskosten von Arbeitgeber/inne/n an Arbeitnehmer/inne/n ergänzt.


Schließlich werden mit bewusstseinsbildenden Maßnahmen für Eltern und Betriebe die Voraussetzungen für eine leichtere Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. Monitoring-Instrumente wie das Audit „berufundfamilie“ oder das Audit „familienfreundlichegemeinde“, aber auch der Bundeswettbewerb und künftige Staatspreis „Frauen- und familienfreundlichster Betrieb“ sind wichtige Maßnahmen in diesem Bereich.