15063/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.09.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.500/0002-I/PR3/2013

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

Wien, am      . August 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schultes, Kolleginnen und Kollegen haben am 3. Juli 2013 unter der Nr. 15415/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend dringendem Handlungsbedarf von Sanierung und Anpassung an den Stand der Technik der Hochwasserschutzbauten Marchfeld gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich – laut Auskunft der ViaDonau – wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wurde mit der Erhebung der Schäden an den Schutzeinrichtungen im Bereich der Hochwasserschutzbauten Marchfeld bereits begonnen und welche ersten Resultate liegen vor?

 

Laut ViaDonau wurde mit der Erhebung der Schäden bereits unmittelbar nach dem Hochwasserereignis begonnen. Konkret wurde ein geotechnischer Sondersachverständiger mit der Sichtung und Beurteilung der Schäden in Folge des Hochwasserereignisses  beauftragt.  Zu  diesem  Zweck


wurden sämtliche Schäden bzw. Sicherungs- und Verteidigungsmaßnahmen lagemäßig verortet und dokumentiert. Es handelt sich hierbei neben punktuellen auch um längserstreckte Problemstellen (ca. 13 Bereiche). Die detaillierte Beurteilung mit der Empfehlung von Sofortmaßnahmen zur Wiederinstandsetzung der Hochwassersicherheit ist in Bearbeitung. Vorab können jedenfalls der linke Rußbachdamm bis ca. km 4,0 (Kläranlage Engelhartsstetten) und der unmittelbare Bereich der Druckleitungsquerung der Kläranlage Großenzersdorf (Konsensträger Marktgemeinde Groß-Enzersdorf) im Bereich Marchfeldschutzdamm (MFSD)-Mannsdorf als Bereiche mit weiteren Sofortmaßnahmen identifiziert werden.

 

 

Zu Frage 2:

Ø  Entsprechen die Dämme dem aktuellen Stand der Technik?

 

Die Dammabschnitte:

-                                                                                                                                             Hafenumschließungsdamm Lobau mit                                                                                                           3,4 km

-                                                                                                                                             der Bereich MFSD-Schwarzes Loch bis Schönauer Schlitz mit                                                                 8,2 km

-           der Bereich MFSD-Rußbach bis Schlosshof mit                                                     5,8 km

entsprechen laut ViaDonau dem Stand der Technik.

 

Die Dammabschnitte:

-      MFSD – Bereich Schönauer Schlitz bis Höhe Witzelsdorf km 20,2 bis 36,5               16,3 km

-      der Schönauer Rückstaudamm km 0,0 bis 3,0                                                               3,0 km

-      die Überströmstrecke inkl. innerer Künettendamm bis zum Rußbach,

km 36,5 – 44,6                                                                                                                  8,1 km

-      der Witzelsdorfer Rückstaudamm km 0,0 – 3,0                                                              3,0 km

 

wurden laut ViaDonau bereits in den 70er Jahren einer Tiefenverdichtung unterzogen und somit statisch gemäß damaliger Standards ertüchtigt, entsprechen jedoch nicht dem heutigen Stand der Technik und sind Teil der geplanten Sanierungs- und Anpassungsprojekte.

Die Rußbachbegleitdämme (ein Zubringer) wurden bis ca. km 6,0 in den 70er Jahren einer Verdichtung zugeführt, entsprechen jedoch nicht dem heutigen Stand der Technik und sind Teil der geplanten Sanierungs- und Anpassungsprojekte.

Die restlichen Dammabschnitte (Dammendbereiche) wie Schönauer Rückstaudamm ab km 3,0, Witzelsdorfer-Rückstaudamm ab km 3,0 sowie die Rußbachbegleitdämme ab km 6,0 sind hinsichtlich dem Stand der Technik aufgrund der geringeren Belastung bzw. Höhe gesondert zu betrachten.


Zu Frage 3:

Ø  Sind alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Unterlieger in der Folge des verbesserten Hochwasserschutzes für Wien mit einer möglichen Durchflussmenge von bis 14.000 m3 in der Sekunde getroffen worden?

 

Laut ViaDonau sind folgende Dammabschnitte bereits an den “Projektmäßig Höchsten Hochwasserdurchfluss“ PHHQ 14.000m³/s angepasst:

Die Dammabschnitte

-      Hafenumschließungsdamm Lobau mit                                                                            3,4 km

-      der Bereich MFSD - Schwarzes Loch bis Schönauer Schlitz mit                                   8,2 km

-      der Schönauer Rückstaudamm km 0,0 bis 5,0                                                               5,0 km

-      MFSD – Bereich Schönauer Schlitz bis Höhe Witzelsdorf km 20,2 bis 36,5                16,3 km

sind auf das PHHQ 14.000 m³/s bereits ausgebaut.

 

Der Dammbereich MFSD - Rußbach bis Schlosshof wurde saniert und auf HQ100 + 70 cm Freibord Instand gesetzt und liegt unterhalb der geplanten Überströmstrecke. Die diesbezüglichen hydraulischen Modellierungen zeigen laut ViaDonau, dass die Höhenlage für ein HQ 14.000 m³/s Ereignis, welches Wien passiert, ausreichend ist, da nach Errichtung der Überströmstrecke eine Durchflussreduktion gegeben ist.

 

Die restlichen Dammabschnitte bedürfen laut ViaDonau noch einer höhenmäßigen Anpassung bzw. eines Ausbaus, welche Teil der Sanierungs- und Anpassungsprojekte sind.

 

 

Zu den Fragen 4, 9 und 10:

Ø  Welche Schutzmaßnahmen sind vorgesehen, aber noch nicht umgesetzt?

Ø  Welche Maßnahmen wird das Ministerium setzen, um die Bevölkerung des Marchfelds zu schützen?

Ø  Bis wann ist vorgesehen, die Sanierungsmaßnahmen baulich zu realisieren (bitte um Nennung des konkreten Zeitplans)?

 

Das oben genannte Sanierungs- und Anpassungsprogramm sieht laut ViaDonau aus derzeitiger Sicht folgende Dammabschnitte für einen entsprechenden Ausbau und/oder Sanierung vor:

Fertigstellung Verbesserter Hochwasserschutz Wien:

            Zuständigkeit Stadt Wien:

-      Umsetzung der Überströmstrecke – Bereich Stopfenreuth

-      Höhenmäßige Anpassung des Witzelsdorfer – Rückstaudammes

 

Zuständigkeit Donauhochwasserschutz-Konkurrenz (DHK)

-      Höhenmäßige Anpassung und Sanierung der an die Überströmstrecke und Witzelsdorfer Rückstaudamm anschließenden Dammabschnitte bis zum Rußbach


Sonstige Sanierungsabschnitte – Zuständigkeit DHK:

-      Sanierung und höhenmäßige Anpassung - Rußbachdämme bis km 7,0 oder Errichtung eines Absperrorganes (Siel) inkl. Pumpstation; eine diesbezügliche Variantenuntersuchung ist derzeit in Ausarbeitung

-      Sanierung und Anpassung der Fehlhöhen im Freibordbereich ( =über HQ100) MFSD – Bereich Schönauer Schlitz bis Höhe Witzelsdorf km 20,2 bis 36,5

-      Schönauer Rückstaudamm bis km 7,15

 

Für den Bereich „Verbesserter HWS Wien“ trägt das Ministerium im Rahmen der „1. und 2. Art. 15a Vereinbarung Hochwasserschutz“ unter Anwendung des WBFG 1985 Sorge. Für den Bereich der DHK kommt das Ministerium seinen Verpflichtungen als Kurie Bund nach.

Die Zeitpläne sind abhängig von der Dauer der erforderlichen Behördenverfahren (Zuständigkeit BMLFUW und Land NÖ) und eventuell erforderlichen ökologischen Bauzeiteinschränkungen (Nationalparkrechtliche Bewilligung). Nicht zuletzt in Abhängigkeit der erforderlichen Behördenverfahren stellen die Planungen auf eine Fertigstellung im Jahr 2019 ab.

 

 

Zu den Fragen 5 bis 8:

Ø  In wie weit ist die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen sichergestellt?

Ø  Kann mit den bestehenden Budgetmitteln das Auslangen gefunden werden, oder wird eine zusätzliche Finanzierung notwendig?

Ø  Gibt es bereits Verhandlungen mit dem BMF und mit den Bundesländern betreffend einer Finanzierung?

Ø  Wie kann sichergestellt werden, dass über die Gesetzgebungsperiode hinaus finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden?

 

Für die Sanierung dieser Bereiche ist laut ViaDonau mit Gesamtkosten von rd. 80 Mio. Euro zu rechnen. Der aufzubringende Bundesanteil an den Gesamtkosten wurde bereits im Ministerratsvortrag „Hochwasser in Österreich im Juni 2013 - Hilfeleistung und Maßnahmen“ vom 11. Juni 2013 berücksichtigt. Gestützt auf den Ministerratsvortrag wird von einer entsprechenden Umsetzung ausgegangen. Die benötigten Mittel sollen im Rahmen der BFG und BFRG bzw. im Vollzug des jeweiligen BFG bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden.