15064/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.09.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. GERALD KLUG

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 

 


S91143/89-PMVD/2013                                                                                  2. September 2013

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schönegger, Kolleginnen und Kollegen haben am 3. Juli 2013 unter der Nr. 15416/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Verkauf von heereseigenen  Liegenschaften"  gerichtet.  Diese  Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die von der SIVBEG im Rahmen der Bundesheerreform 2010 für Liegenschaftsverkäufe erzielten Bruttoerlöse belaufen sich derzeit auf rund 226 Mio. Euro, wovon dem Bundes­ministerium für Landesverteidigung und Sport rund 213 Mio. Euro zur Verfügung standen bzw. stehen.

Zu 3:

Im Jahr 2013 konnte die SIVBEG bis dato aus den Liegenschaftsverwertungen für den Bund (einschließlich Verkauf für Bundesversuchswirtschaften GmbH/BVW) rund 10,5 Mio. Euro erlösen.


Zu 4 und 5:

Für das Jahr 2013 sind die Teilfläche Ost der  Bechtolsheim-Kaserne,  der  Fliegerhorst Nittner und die Straub-Kaserne für eine Verwertung vorgesehen. Ein Mindestverkaufspreis­erlös von rund 25 Mio. Euro wird erwartet.

Zu 6:

In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass bei den in Rede stehenden Liegenschaften der Umstand zu berücksichtigen ist, dass sich nicht alle Objekte im Stadium einer Ausschreibung befinden und somit zum Verkauf stehen. Von den 14 Liegenschaften werden derzeit noch zehn in unterschiedlicher Intensität genutzt und befinden sich demnach noch nicht in einem Ausschreibungsverfahren. Für vier Liegenschaften wurde ein Mindestverkaufspreis von rund 14,2 Mio. Euro festgelegt.

Zu 7, 8 und 12:

Die beiden maßgeblichen Grundsatzentscheidungen zur Raumordnung Wien zielen auf die gänzliche Aufgabe von Anmietungen und auf den Ausbau von Eigentumsliegenschaften des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ab.  In  diesem  Zusammenhang  ist eine Zentralisierung der im Raum Wien dislozierten Organisationselemente  unter  Ausbau von drei zentralen Liegenschaften – Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Roßauer Lände 1, Amtsgebäude Stiftgasse und Amtsgebäude Heckenast-Burian – geplant. Eine Finalisierung ist nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel bis zum Jahr 2018 vorgesehen.

Zu 9 bis 11:

Wie ich bereits in Beantwortung der Fragen 7 und 8 dargelegt habe, wird auf  den  Ausbau von Eigentumsliegenschaften der Schwerpunkt gelegt. Zur Analyse bzw. zur Identifikation des wirtschaftlichsten Modells zur Deckung des Infrastrukturbedarfes wurden verschiedene Varianten in Vergleichsrechnungen gegenübergestellt. Dabei sind Sachaufwendungen wie Investitionskosten, Bau- und Erhaltungskosten, Betriebs- und Energieaufwendungen sowie Mietkosten, allfällige Erlöse aus Verwertungen sowie  objektbezogene  Personalaufwen­dungen erhoben und in einem mehrjährigen Betrachtungszeitraum erfasst worden. Zur Darstellung von möglichen Unsicherheiten über zukünftige Entwicklungen wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Frage nach der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Immobilie nur zum  Teil  von der Rechtsform der Nutzung (Kauf, Miete etc.) abhängt. Daneben sind Aspekte der Finanzierbarkeit von Investitionen, des jährlichen Betriebs- und Bauaufwandes sowie sonstiger durch Synergien erzielbarer Effekte für die Beurteilung maßgeblich.


Zu 13:

Die Verwertung nicht mehr benötigter Bundesliegenschaften des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport als Basis für die Geschäftstätigkeit der SIVBEG reicht nach derzeitigem Stand bis in das Jahr 2018.

Zu 14 und 15:

Im Einvernehmen mit der Mitgesellschafterin an der SIVBEG (Bundesimmobiliengesell­schaft) wurde ein Maßnahmenbündel mit der Zielrichtung umgesetzt, den Empfehlungen des Rechnungshofes wo immer möglich zu folgen. Im Konkreten wurden neben der Ver­kleinerung der Geschäftsführung von zwei auf einen Alleingeschäftsführer,  eine  Vielzahl von vor allem prozeduralen Einzelmaßnahmen im Bundesministerium  für  Landesver­teidigung und Sport sowie in der SIVBEG gesetzt, die eine weitere Optimierung der Liegenschaftsverwertungen mit sich bringen.

Zu 16 bis 18:

Im Hinblick darauf, dass eine Beantwortung dieser Fragen, insbesondere in Zusammenschau mit ähnlichen Anfragebeantwortungen, detaillierte Rückschlüsse auf die militärische Infrastruktur, das eingesetzte Personal und damit auf einsatzrelevante Grundlagen des Bundesheeres zulassen würde, ersuche ich um Verständnis, dass eine Beantwortung aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) nicht möglich ist.