15066/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.09.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                              Zl. LE.4.2.4/0108-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                      Wien, am 02. September 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 05. Juli 2013, Nr. 15437/J, betreffend Cyberangriff auf

                        Atomkraftwerk

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen vom 05. Juli 2013, Nr. 15437/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 18:

 

Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Die Problematik terroristischer Angriffe auf Kernkraftwerke und anderer absichtlich herbeigeführter Gefährdungen für Kernkraftwerke – darunter fallen auch Cyberangriffe – ist immer wieder Gegenstand des Informationsaustausches und der Konsultation im Rahmen der


bilateralen „Nuklearinformationsabkommen“ mit Österreichs Nachbarstaaten. Da diesbezügliche Informationen in der Regel strengen Geheimhaltungsbestimmungen unterliegen, ist dieser Informationsaustausch auf grundsätzliche Aspekte beschränkt. Diese Informationen werden schließlich in der Regel nur unter bestimmten Auflagen der Vertraulichkeit ausgetauscht.

 

Sicherheitskonzepte für Kernkraftwerke, welche die Vulnerabilität für u.a. Cyberattacken minimieren sollen, werden laufend optimiert. Der Umstand, dass Risiken minimiert werden, bedeutet jedoch nicht, dass sie ausgeschlossen werden können.

 

 

Zu den Fragen 19 bis 21:

 

Grundsätzlich ist nicht auszuschließen, dass eine Cyberattacke in einem Kernkraftwerk zu auslegungsüberschreitenden Störfällen, so auch einer Kernschmelze, führen kann. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt kann aber keine wesentliche Unterscheidung zu anderen auslegungsüberschreitenden Störfällen vorgenommen werden.

 

Der Bundesminister: