15067/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.09.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                            Zl. LE.4.2.4/0109-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                     Wien, am 02. September 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 05. Juli 2013, Nr. 15456/J, betreffend Spanische Hofreitschule

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen vom 05. Juli 2013, Nr. 15456/J, teile ich Folgendes mit:

 

Generell können die Daten von 2001 bis einschließlich 2012 zur Verfügung gestellt werden. Für das laufende Jahr wird auf die im nächsten Jahr vorzulegende Bilanz verwiesen.

 

Zu Frage 1:

 

Neben Investitionszuschüssen für bauliche Maßnahmen durch den Bund und die Länder Niederösterreich und Steiermark wurde nachfolgende Zuchtförderung seitens des BMLFUW gewährt:


Jahr

Betrag in €

2009

780.000,00

2010

750.000,00

2011

720.000,00

2012

690.000,00

 

Zu Frage 2:

 

Die Erlöse aus Vermietungen der von der Republik Österreich überlassenen Räume betrugen in den Jahren 2001 bis 2012:

 

Jahr

Erlöse in €

2012

723.987,00

2011

352.681,00

2010

235.244,00

2009

87.794,00

2008

118.999,14

2007

131.339,11

2006

69.629,66

2005

42.951,61

2004

62.210,09

2003

24.912,76

2002

0,00

2001

0,00

 

Zu Frage 3:

 

Aus der Repräsentationstätigkeit für den Bund gab es folgende Erlöse:

 

Jahr

Erlöse in €

2003

600,00

2007

7.000,00

 

In allen anderen Jahren gab es keine Einnahmen aus diesem Titel.


Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Es waren keine Maßnahmen möglich, da aufgrund der strengen Naturschutz- und Raumordnungsvorgaben die notwendige Vergrößerung bzw. der Ausbau des Sommerquartiers Lainz nicht möglich war. Es wurde über die zuständigen Behörden versucht, eine Sonderwidmung zu erhalten, dies jedoch ohne Erfolg. Daher mussten alternative Standortprüfungen angestellt werden.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Alle verwendeten Sedationen (Domosedan, Butorphenol, Detomodin, Butorphano, Xylazin) werden ausschließlich für medizinische Zwecke durch die behandelnden Tierärzte eingesetzt, um die tierärztliche Behandlung zu ermöglichen.

 

Zu Frage 9:

 

In den besagten Jahren wurden elf Hengste, die EAV-Ausscheider waren (Equine Artheritis Virus), mit einer Vakzine therapiert. Diese Therapie erfolgte mit wissenschaftlicher Begleitung der Universität für Veterinärmedizin Wien, da dies eine neue Behandlungsvariante darstellte, die zudem reversibel ist. Die bis zu diesem Zeitpunkt einzige Therapie der chirurgischen Kastration hätte ein Ausscheiden der betroffenen Hengste aus dem Zuchtbetrieb bedeutet.

 

Der Erfolg stellte sich zu 100% ein und sorgte weltweit für große Aufmerksamkeit und Akzeptanz in der Veterinärwissenschaft und bei den Tierärzten. Diese Behandlung hat inzwischen in der Praxis Einzug gehalten und entspricht dem Stand der Medizin.

 

Zu den Fragen 10 und 15:

 

Sämtliche Forstflächen in Niederösterreich wurden bis auf geringe Restflächen veräußert. Sonst sind alle Grundstücke (bis auf kleinflächige Grundstückstäusche in der Steiermark) im Eigentum der Gesellschaft.

 

Zu Frage 11:

 

Sämtliche Kunstwerke und Kunstgegenstände befinden sich im Eigentum der Gesellschaft.


Zu Frage 12:

 

Der Buchwert zum 31.12.2012 der im Eigentum der Gesellschaft befindlichen Liegenschaften beläuft sich auf € 6.963.623,87.

 

Zu Frage 13:

 

Die forstwirtschaftlichen Erlöse in den Jahren 2001 bis 2012 betrugen:

 

Jahr

Erlöse in €

2001

677.000,00

2002

719.000,00

2003

455.000,00

2004

635.000,00

2005

456.000,00

2006

218.000,00

2007

162.000,00

2008

369.000,00

2009

30.000,00

2010

4.000,00

2011

4.000,00

2012

1.000,00

 

Zu Frage 14:

 

Diese Frage kann aufgrund der Skartierungsfrist von 10 Jahren nicht beantwortet werden.

 

Zu den Fragen 16 bis 18:

 

Dem damaligen Geschäftsführer wurde eine Prämie in Höhe von brutto € 24.495,80 ausbezahlt. Dieser Vertrag wurde vom Aufsichtsrat genehmigt.

 

Zu den Fragen 19 und 20:

 

Es wurde nie ein Geschäftsführer zur Sicherstellung der Waldbewirtschaftung aufgenommen. Erwin Klissenbauer wurde mit 1.12.2007 nicht für die Erstellung einer forstwirtschaftlichen Expertise aufgenommen, sondern als kaufmännischer Geschäftsführer. Zum Zeitpunkt der Veräußerung der Forstflächen in St. Leonhard war er nicht Geschäftsführer der Gesellschaft.


Daten zur Unternehmensleitung können der homepage der Spanischen Hofreitschule entnommen werden (www.srs.at).

 

Zu den Fragen 21 und 22:

 

Der erwähnte Beratervertrag wurde durch den damaligen Aufsichtsrat abgeschlossen.

 

Zu Frage 23:

 

Die im Bundesgestüt Piber durchgeführten Turniere dienen nicht den privaten Neigungen des Gestütsleiters, sondern werden zur Belebung des Tourismus in der Region veranstaltet. Diese Turniere werden von einem Verein organisiert. Das Land Steiermark hat für diese Turniere dem Verein wiederholt Förderungen zugesprochen. Aus Verantwortung für die Region stellt das Bundesgestüt Piber das Areal kostenlos zur Verfügung.

 

Zu Frage 24:

 

Der Verein erhält keinerlei Bundesmittel. Die Gesellschaft stellt dem Verein das Areal für die Turniere kostenlos zur Verfügung.

 

Zu Frage 25:

 

Da es keinerlei Zuwendungen der Gesellschaft an den Verein gibt, kann es auch keine Überprüfung der Mittelverwendung geben. Außerdem handelt es sich um einen Verein und somit um eine eigene Rechtspersönlichkeit, bei dem der Gesellschaft keine Organfunktion zukommt.

 

Zu Frage 26:

 

Es gibt eine Anweisung der Geschäftsführung, dass Mitarbeiter der Gesellschaft ausschließlich in ihrer Freizeit für diesen Verein tätig sein dürfen.

 

Zu Frage 27:

 

Die genauen Zahlen des Jahresabschlusses 2012 können nach Veröffentlichung im Firmenbuch nachgelesen werden.


Zu Frage 28:

 

Die Aufsicht erfolgt durch die gesetzes- und satzungsgemäß vorgesehenen Organe.

 

Zu den Fragen 29 bis 31:

 

Diese Fragen beziehen sich auf die operative Geschäftsführung der Gesellschaft und betreffen somit keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Der Bundesminister: