15068/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.09.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0111-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                             Wien, am 02. September 2013

 

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Petra Bayr, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 05. Juli 2013, Nr. 15475/J, betreffend die indirekten

                        Landnutzungsänderungen der Produktion von Agro-Treibstoffen

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen vom 05. Juli 2013, Nr. 15475/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) ist die Vermeidung möglicher negativer Auswirkungen eines verstärkten Einsatzes von Biotreibstoffen ein großes Anliegen. Bevor jedoch konkrete Schritte im Hinblick auf die Berücksichtigung indirekter Landnutzungsänderungen beschlossen werden, sollten zunächst weitere Erfahrungswerte mit der Umsetzung der Richtlinie 2008/28/EU zur Förderung der Erneuerbaren Energie, insbesondere der Wirkungsweise der eingeführten Nachhaltigkeitskriterien, vorliegen. Erst auf der Basis von mehrjährigen Erfahrungswerten erscheint eine objektive Beurteilung der Funktionsweise der Richtlinie möglich. Selbstverständlich bringt sich das BMLFUW aktiv in die laufenden Diskussionen in Brüssel ein, um gemeinsam mit allen Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

 

Jegliche Landnutzungsänderung hat in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage nach der begrenzten Ressource Boden an bestimmten Standorten Wechselwirkungen. Die internationale und globale Vernetzung der Handelsbeziehungen führt zu einer oft indirekten Beeinflussung unterschiedlicher Bodennutzungsarten. Generell sollte ein Regelungsmechanismus zumindest auf EU-Ebene geschaffen werden, der nicht nur auf den Sektor Land- und Forstwirtschaft bezogen ist. Beispielsweise gehen der massive Ausbau von Verkehrswegen und Energietransportleitungen sowie die Widmung als Bauland stark zu Lasten fruchtbarer land- und forstwirtschaftlicher Flächen und sind – wenn überhaupt – nur langfristig reversibel.

 

Zu Frage 2:

 

Die Produktion in der Landwirtschaft erfolgt seit jeher auf Basis einer Angebots- und Nachfragesituation. D.h. die Anbauflächen der verschiedenen Kulturarten bzw. die Verwendung des Erntegutes sind auch in der Vergangenheit starken Schwankungen unterlegen. Deshalb kann eine generelle Aussage, dass der gegenwärtige Einsatz von Biotreibstoffen unweigerlich zu einer negativen Verdrängungs- bzw. Verlagerungssituation von Flächennutzungen führt, nicht getroffen werden. Für die österreichische Biotreibstofferzeugung ist zudem grundsätzlich festzuhalten, dass nur jene Rohstoffmengen verwendet werden, die nicht für die Lebens- und Futtermittelerzeugung geeignet sind bzw. benötigt werden und somit auch keine unmittelbaren negativen Auswirkungen verursachen. Zudem stammen die verwendeten Rohstoffe zum größten Teil aus Österreich bzw. gelangen auf kurzen Transportwegen aus den benachbarten Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Österreich.

 

Die Erzeugung von Energieträgern für die landwirtschaftliche Mechanisierung und von Eiweißfuttermitteln hat den Vorteil einer kombinierten Rohstoffnutzung, schafft Unabhängigkeit von Importen und Versorgungssicherheit für die Nahrungsmittelproduktion.


Zu Frage 3:

 

Wie bereits bei Frage 1 angeführt, ist dem BMLFUW die Vermeidung jeglicher möglicher negativer Auswirkungen eines verstärkten Einsatzes von Biotreibstoffen ein großes Anliegen und damit selbstverständlich nicht nur die möglichen umweltpolitischen sondern auch die sozialen Aspekte der EU Biokraftstoffpolitik. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass aus genau diesem Grund Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der Richtlinie für Erneuerbare Energie festgelegt wurden. In welcher Form die EU Politik nun auf mögliche Probleme in Drittländern reagieren sollte, wird - wie bereits angeführt - derzeit sehr eingehend diskutiert. Die Entscheidungsfindung hat jedoch unter Einbeziehung aller möglichen Aspekte zu passieren, wie z. B. der großen Unsicherheit hinsichtlich der Datenlage ebenso wie der Auswirkungen geänderter Rahmenbedingungen während der Zielerreichungsperiode. All diese Fragen sind für eine optimale Lösung ebenso in Betracht zu ziehen wie umweltpolitische und soziale Fragestellungen und werden auch in den Verhandlungsgremien derzeit ausführlich diskutiert.

 

Landgrabbing ist ein Phänomen konzernorientierter, industrieller Agrarproduktion, das sich durch kurzfristige Gewinnmaximierung aus externem Interesse und einer Vernachlässigung jeglicher Nachhaltigkeitsaspekte und Sozialstandards ausdrückt. Dies trifft leider auch auf viele andere Branchen wie z.B. die Textilindustrie zu, die abseits regionaler Wertschöpfung agieren. Hier ist in erster Linie die Sensibilisierung und Information der Konsumentinnen und Konsumenten gefragt, die mit ihrer Produktentscheidung den Markt aktiv gestalten können.

 

Der Bundesminister: