15077/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.09.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15499/J des Abgeordneten Wöginger, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:
Einleitung:
Mit der Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung durch diese Bundesregierung wurde das bisherige System der Sozialhilfe der Länder nach zwei Leitlinien reformiert: Besserer Schutz in Notlagen, bessere Reintegration ins Erwerbsleben.
Für Menschen, die in temporäre Notsituationen kommen, dient die Mindestsicherung als letztes soziales Netz. Für strukturell sozial benachteiligte Gruppen wie AlleinerzieherInnen, Menschen mit Behinderung, mit chronisch psychischen oder sozialen Problemen muss dieses Netz das Überleben sichern.
Gleichzeitig ist die beste Hilfe eine aktivierende Hilfe, die es den Menschen ermöglicht, am Erwerbsleben teilzunehmen und damit aus der Armutsspirale herauszufinden. Neben neuen Vermögensfreigrenzen, Regressentfall, einer richtigen Krankenversicherung, Verfahrenssicherheit sind daher erstmals die datentechnische Verknüpfung mit dem AMS, spezielle Förderprogramme, aber auch Sanktionsmöglichkeiten eingeführt worden. Mit Erfolg: Von September 2010 bis Juli 2013 haben insgesamt 51.131 BMS-BezieherInnen Arbeit aufgenommen.
Wie ich bereits in den zahlreichen an mich gerichteten Anfragen zum Thema Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) hingewiesen habe, ist diese Materie eine Landeskompetenz und fällt nicht in die Verantwortung des Bundes. Es stellt einen Grundsatz des Föderalismus dar, dass der Bund keine Eingriffsmöglichkeit in die Gebarung von Landeskompetenzen hat. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der BMS eine Art. 15a B-VG Vereinbarung zugrunde liegt, an der der Bund als Vertragspartner beteiligt ist. Die Einführung der BMS zog keine Kompetenzverschiebungen zwischen dem Bund und den Ländern nach sich.
Soweit mein eigener Arbeitsbereich betroffen ist, werden insbesondere in der Arbeitsmarktpolitik alle Anstrengungen unternommen, um BMS-BezieherInnen - mit Erfolg - wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Auch stellt das AMS den Sozialhilfebehörden sämtliche relevanten Daten zu BMS-EmpfängerInnen zur Verfügung, die diese zur Prüfung der Arbeitswilligkeit im Rahmen eines ordentlichen Vollzugs benötigen. So hat das AMS seit September 2010 31.000 Meldungen über, versäumte Kontrolltermine, Verweigerung der Arbeitsaufnahme, etc. den Ländern übermittelt. Es entzieht sich aber meinem Einflussbereich, welche Schlüsse die administrierenden Stellen der Länder aus diesen Informationen ziehen bzw. welche Maßnahmen sie daraufhin setzen. Dies fällt in die Eigenverantwortung der Länder.
Bevor ich näher auf die gestellten Fragen eingehe, möchte ich vorab noch einige Klarstellungen allgemeiner Natur und in Bezug auf das Land Wien anbringen, die den dortigen Anstieg der BezieherInnenzahlen betreffen.
Die in den Medien genannten rund 144.700 Wiener BMS-BezieherInnen für das Jahr 2012 beinhalten auch EmpfängerInnen, die eine einmalige Hilfe in besonderer Lebenslage erhielten (rund 3.000), sowie Kinder, die zwar in unterstützten BMS‑Haushalten lebten, für die aber aufgrund ihres Eigeneinkommens (z.B. Alimente) keine BMS gewährt wurde (rund 15.000). Abzüglich dieser Positionen erhielten rund 126.500 Menschen in Wien 2012 eine laufende Leistung. Stellt man diese Zahl der BMS-Statistik 2011 gegenüber, ergibt sich ein Anstieg von rund +13%. Damit fällt der Zuwachs in Wien moderater aus als - nach den derzeit vorliegenden Zahlen – jener in Niederösterreich mit +14,6%.
Fragen 1, 2 und 4:
Die Länder sind laut der Vereinbarung des Bundes und der Länder gemäß Art. 15a B‑VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung (im Folgenden: Vereinbarung) verpflichtet, bis spätestens 15. Juli jeden Jahres, die in der Anlage festgelegten Daten des Vorjahres an Statistik Austria zu liefern. Der Gesamtbericht ist von Statistik Austria bis zum 15. September jeden Jahres fertigzustellen. Die Länder sind aufgrund der Vereinbarung nicht zur Lieferung einer Quartalsstatistik verpflichtet.
Aus diesem Grund liegen dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zum derzeitigen Zeitpunkt noch lediglich die Gesamtdaten für das Jahr 2011 vor, die auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz veröffentlicht sind:
„http://www.bmask.gv.at/site/Soziales/Bedarfsorientierte_Mindestsicherung/Downloads_zur_BMS/“
Um ein einheitliches Verständnis zu den zu übermittelnden Daten sicherzustellen, wurde gemeinsam mit den Ländern nicht nur der in der Anlage zur Vereinbarung befindliche Statistikraster, sondern auch ein Glossarium entwickelt, das ebenfalls Teil der Vereinbarung ist.
Dieses garantiert eine einheitliche Zählweise, sodass im Vergleich zur früheren Sozialhilfestatistik tatsächlich erstmalig ein vergleichbares Datenmaterial zur Verfügung steht.
Das Sozialministerium hat sich von Anbeginn der seinerzeitigen Vertragsverhandlungen mit den Ländern für ein detaillierteres Datenwerk mit spezifischen Kennzahlen eingesetzt. Während das Land Wien dieses Anliegen sehr unterstützt hat, konnten andere Länder dem aus verschiedenen Gründen jedoch nicht nachkommen (Stichwort Verwaltungsaufwand).
Aus der Sicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wären auch weiterhin eine Ausdehnung der Datensätze etwa hinsichtlich der Gründe der Hilfebedürftigkeit und eine Reduzierung der optionalen Tabellen zugunsten einer verpflichtenden Übermittlung wünschenswert. Bedauerlich ist auch, dass dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz keine vollständigen Zahlen zu den Anteilen der Voll-BMS-BezieherInnen und den AufstockerInnen vorliegen. Diese wurden 2011 von mehreren Ländern – darunter auch Niederösterreich - nicht geliefert, da es sich dabei um ein optionales Datenset handelt.
Dem Arbeitsmarktservice (AMS) stehen statistische Daten zu den beim AMS vorgemerkten Personen mit BMS-Bezug zur Verfügung. Diese Daten können grundsätzlich täglich über die Applikationen des Arbeitsmarktservice eingesehen werden. Das Data Warehouse des Arbeitsmarktservice ermöglicht eine monatliche Auswertung der aggregierten statistischen Daten von vorgemerkten BezieherInnen bedarfsorientierter Mindestsicherung (BMS) nach Personenmerkmalen sowie nach Art und Ausmaß des Leistungsanspruchs: Vollunterstützte BezieherInnen der BMS haben keinen Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung und beziehen nur die BMS; teilunterstützte Personen haben einen (geringen) Leistungsanspruch und erhalten zur Sicherung der Existenz zusätzlich Unterstützung im Rahmen der BMS.
Die vorliegenden Daten sind für das AMS hinreichend konsistent und aussagekräftig. Der Datenaustausch mit den für den BMS-Vollzug verantwortlichen Einrichtungen der Länder und Gemeinden an das Arbeitsmarktservice wurde im September 2010 begonnen und im Laufe des Jahres 2011 vervollständigt. Mit dem Jahr 2012 liegen erstmals vollständige Daten betreffend AMS-Vorgemerkte mit BMS-Bezug für alle Bundesländer für ein Gesamtjahr vor.
Frage 3:
Für ein politikrelevantes Monitoring wäre es sinnvoll, bestehende Datensätze von Statistik Austria zur sozialen Lage der Bevölkerung (Mikrozensus, EU-SILC) mit entsprechenden Informationen zu BMS-EmpfängerInnen zu verknüpfen. Dazu gab es in der Vergangenheit ebenfalls Initiativen des Sozialministeriums und der Statistik Austria, die jedoch auch aufgrund verschiedener Vorbehalte auf Länderebene nicht weiter verfolgt werden konnten.
Frage 5:
In der BMS-Statistik sind keine Zahlen enthalten, die Aufschluss über die Frage geben, wie viele Personen dem Arbeitsmarkt insgesamt zur Verfügung stehen müssen.
Aus diesem Grund ist eine Beantwortung der Fragen im Sinne der gewünschten Darstellungen nicht möglich. Allgemein kann jedoch Folgendes festgehalten werden:
2011 haben rund 193.300 Personen BMS bezogen. Laut AMS-Statistik waren im selben Zeitraum rund 67.500 BMS-BezieherInnen beim AMS vorgemerkt, dies entspricht einem Anteil von 35%.
Ein nicht unbeträchtlicher Anteil der BezieherInnen entfiel auf Personen, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen bzw. gar nicht arbeiten dürfen. Dazu gehörten etwa Kinder und Jugendliche (27%) und Ältere (8%), zusammen 35%. Die verbleibenden 30% der BMS-BezieherInnen verteilten sich auf Personen, die ebenfalls vom Einsatz der Arbeitskraft befreit sind, wie etwa Erwerbsunfähige, pflegende Angehörige, Mütter mit Kleinkindern etc. sowie auf Beschäftigte mit so geringem Einkommen, das nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes ausreicht. Zu diesen Personengruppen gibt es jedoch keine konkreten Zahlen.
Frage 6:
In der BMS-Statistik werden allgemein Personen erfasst, die eine Leistung aus dem Titel der BMS erhalten. Ob diese Personen nur einen „einfachen“ Mindeststandard im Sinne der Vereinbarung erhalten und/oder (auch) eine darüber hinausgehende Mehrleistung wird von den Ländern nicht erhoben.
Der Entwurf des Sozialministeriums für eine aussagekräftige Statistik-Anlage sah ursprünglich eine eigene Darstellung der Wohnleistungen vor, die jedoch von den Ländern mit Hinweis auf den dafür notwendigen Verwaltungsaufwand bei der Erhebung herausreklamiert wurde.
Nennenswerte Mehrleistungen gegenüber der Vereinbarung gibt es einerseits bei Kindern, wo alle Länder – bis auf das Land Kärnten – höhere Mindeststandards gewähren. Auf der anderen Seite kennen insbesondere Länder wie Vorarlberg, Tirol und Salzburg traditionell noch zusätzliche Wohnbedarfsleistungen zur Abdeckung ihrer regionalspezifisch hohen Wohnkosten.
Fragen 7 und 9:
Gerade BMS-BezieherInnen sind von Mehrfachproblematiken wie gesundheitlichen Problemen, Schulden, schwieriger Wohnsituation und geringer Qualifikation betroffen. Deshalb wird bei dieser Personengruppe das Instrument des Case Managements intensiver eingesetzt. Dieser Betreuungsansatz gewährleistet konkrete intensive personenbezogene Unterstützungsleistungen sowie Vernetzungs- und Kooperationsaktivitäten zur Sicherstellung eines umfassenden Unterstützungssystems. Aus diesen Projekten wurden etwa 30% in eine Beschäftigung vermittelt, zum Teil durch eine Eingliederungsbeihilfe des AMS unterstützt. Aber auch unterschiedliche Schulungsmaßnahmen – vom Staplerschein bis zur Lehrabschlussprüfung – werden angeboten und absolviert. In 4.938 vom AMS finanzierten oder mitfinanzierten Einzelprojekten ist seit September 2010 die Teilnahme von BMS-BezieherInnen registriert. Zur Unterstützung der BMS-BezieherInnen steht das gesamte Maßnahmen- und Beihilfenspektrum des AMS zur Verfügung, wodurch auch eine möglichst individuell bedarfsorientierte Ausgestaltung des Instrumenteneinsatzes gesichert ist.
Für jene, die noch nicht auf dem regulären Arbeitsmarkt unterkommen, stehen sozialökonomische Betriebe und gemeinnützige Beschäftigungsprojekte zur Verfügung, 2012 fanden rund 8.200 BMS-BezieherInnen eine Beschäftigung in diesen Einrichtungen.
Von September 2010 bis Juli 2013 haben insgesamt 111.292 BMS-BezieherInnen eine AMS-Schulung aufgenommen und es wurden 51.131 Arbeitsaufnahmen gezählt.
Frage 8:
Der Anteil der AMS geförderten BMS-BezieherInnen an allen beim AMS vorgemerkten BezieherInnen bedarfsorientierter Mindestsicherung liegt im Jahr 2011 bei 47,9%, 2012 bei 56,1%, im 1. Halbjahr 2013 bei 58,8%.


Die verbesserte Integration von BMS-BezieherInnen in die AMS-Betreuung und Förderung ist positiv zu bewerten.
Der Begriff „Langzeitarbeitssuchende“ ist in diesem Zusammenhang wenig passend, denn langzeitarbeitssuchend kann eine Person auch sein, wenn sie in Beschäftigung steht. Mit dem Indikator der Langzeitbeschäftigungslosigkeit (LZBL) wurde vom Arbeitsmarktservice ein Konzept zur Erfassung von Problemen im Hinblick auf eine dauerhafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt entwickelt. Eine Person ist langzeitbeschäftigungslos, wenn die Summe der (Netto-)Dauer von Arbeitslosigkeit, Lehrstellensuche und Schulungsteilnahme ein Jahr überschreitet. Unterbrechungen, wie zum Beispiel auch Beschäftigungszeiten, bis zu 62 Tage führen nicht zum Ende der Langzeitbeschäftigungslosigkeitsepisode. Langzeitbeschäftigungslose Personen haben zwar Probleme im Hinblick auf eine nachhaltige Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, sie sind in der Regel jedoch nicht durchgehend arbeitslos oder in Schulung.
Unabhängig von ihrem Status werden die Personen vom AMS ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend betreut (siehe auch Beantwortung zu Frage 7).
Der Anteil der vom AMS geförderten Langzeitbeschäftigungslosen an allen vorgemerkten Langzeitbeschäftigungslosen liegt im Jahr 2011 bei 60,1%, 2012 bei 61,2% und im 1. Halbjahr 2013 bei 60,5%. Damit erfolgt die Einbeziehung dieser Personengruppe in aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen aktuell in ähnlichem Ausmaß wie für die BMS-BezieherInnen im AMS.


In den Tabellen „Anzahl BMS-BezieherInnen in Förderungen und Beihilfen des AMS 2011, 2012, 1. Hj 2013“ und „Anzahl langzeitbeschäftigungsloser Personen in Förderungen und Beihilfen des AMS 2011, 2012 und 1 Hj 2013“ kommt es in der Spalte „Österreich“ zu geringfügigen Abweichungen im Vergleich zur Spaltensumme der Zahlen der Bundesländer. Diese Abweichungen kommen dadurch zustande, dass mit dem Indikator „Anzahl Personen“ entsprechend der Fragestellung auch eine bundeslandspezifische Auswertung vorgenommen wurde. Ist ein/eine beim AMS vorgemerkte/r BMS-Bezieher/in (mit Förderung) in einem Jahr wegen eines Wohnsitzwechsels in zwei Regionalen Geschäftsstellen des AMS in verschiedenen Bundesländern registriert, dann zählt diese Person jeweils in diesen Bundesländern, wird in der Österreich-Summe jedoch nur einmal erfasst.
Frage 10:
Jahr 2011:
Von allen 2011 aus einem AMS‑Vormerkstatus abgegangenen BMS‑BezieherInnen haben bis Mitte 2013 rund 54% eine Arbeitsaufnahme (absolut 28.913) zu verzeichnen, gut 2/3 davon waren nachhaltige Arbeitsaufnahmen von mehr als 3 Monaten durchgehender Beschäftigungsdauer (20.124 oder insgesamt rund 37% aller Abgänge).
Eine Förderung des AMS erfolgt dann, wenn diese Förderung sinnvoll und zweckmäßig zur Erhöhung der individuellen Chancen auf Arbeitsmarktintegration ist. Dies gilt für BMS-BezieherInnen ebenso wie für Langzeitbeschäftigungslose (LZBL) wie auch für alle anderen Zielgruppen des AMS. Die Förderung erlaubt daher Personen, die höhere Einstiegshemmnisse (wie etwa Niedrigqualifizierung) aufweisen, ähnliche Arbeitsmarktintegrationsquoten zu erreichen wie jene, die bereits ohne Förderung eine Chance auf Vermittlung aufweisen. Von den Abgängen von BMS‑BezieherInnen aus AMS‑Vormerkung mit einer Förderepisode konnten rund 38% (12.119) dieser Abgänge eine nachhaltige Beschäftigung erzielen, von den Abgängen ohne eine AMS-Förderung rund 37% (8.005).
Zur Aufgliederung nach Bundesländern für das Jahr 2011 siehe die nachfolgende Tabelle:

Jahr 2012:
Von den im Jahr 2012 aus einem AMS‑Vormerkstatus abgegangenen BMS‑BezieherInnen haben bis Mitte 2013 bereits rund 44% eine Arbeitsaufnahme (absolut 31.136) zu verzeichnen, rund 2/3 davon waren wiederum nachhaltige Arbeitsaufnahmen von mehr als 3 Monaten durchgehender Beschäftigungsdauer (19.695 oder insgesamt rund 28% aller Abgänge). Der Nachbeobachtungszeitraum bis Mitte 2013 ist faktisch kürzer als der der Abgangskohorte 2011, was auch beim Vergleich der Ergebnisse zu berücksichtigen ist!
Eine Förderung des AMS erfolgt dann, wenn diese Förderung sinnvoll und zweckmäßig zur Erhöhung der individuellen Chancen auf Arbeitsmarktintegration ist. Dies gilt für BMS-BezieherInnen ebenso wie für Langzeitbeschäftigungslose (LZBL) wie auch für alle anderen Zielgruppen des AMS. Die Förderung erlaubt daher Personen, die höhere Einstiegshemmnisse (wie etwa Niedrigqualifizierung) aufweisen, ähnliche Arbeitsmarktintegrationsquoten zu erreichen wie jene, die bereits ohne Förderung eine Chance auf Vermittlung aufweisen. Von den Abgängen von BMS‑BezieherInnen aus AMS‑Vormerkung mit einer Förderepisode konnten rund 26% (11.771) dieser Abgänge eine nachhaltige Beschäftigung erzielen, von den Abgängen ohne eine AMS-Förderung rund 31% (7.924).
Zur Aufgliederung nach Bundesländern für das Jahr 2012 siehe die nachfolgende Tabelle:

Frage 11:
Jahr 2011:
Von allen 2011 aus einem AMS-Vormerkstatus abgegangenen Langzeitbeschäftigungslosen (LZBL) haben bis Mitte 2013 rund 65% eine Arbeitsaufnahme (absolut 77.525) zu verzeichnen, rund 79% davon waren nachhaltige Arbeitsaufnahmen von mehr als 3 Monaten durchgehender Beschäftigungsdauer (61.209 oder insgesamt rund 52% aller Abgänge). Zur Definition der Langzeitbeschäftigungslosigkeit siehe Beantwortung Frage 8.
Eine Förderung des AMS erfolgt dann, wenn diese Förderung sinnvoll und zweckmäßig zur Erhöhung der individuellen Chancen auf Arbeitsmarktintegration ist. Dies gilt für BMS-BezieherInnen ebenso wie für Langzeitbeschäftigungslose (LZBL) wie auch für alle anderen Zielgruppen des AMS. Die Förderung erlaubt daher Personen, die höhere Einstiegshemmnisse (wie etwa Niedrigqualifizierung) aufweisen, ähnliche Arbeitsmarktintegrationsquoten zu erreichen wie jene, die bereits ohne Förderung eine Chance auf Vermittlung aufweisen. Von den Abgängen von LZBL aus AMS Vormerkung mit einer Förderepisode konnten rund 53% (48.661) dieser Abgänge eine nachhaltige Beschäftigung erzielen, von den Abgängen ohne eine AMS-Förderung rund 48% (12.548).
Zur Aufgliederung nach Bundesländern für das Jahr 2011 siehe die nachfolgende Tabelle:

Jahr 2012:
Von den im Jahr 2012 aus einem AMS‑Vormerkstatus abgegangenen Langzeitbeschäftigungslosen (LZBL) haben bis Mitte 2013 bereits rund 51% eine Arbeitsaufnahme (absolut 60.107) zu verzeichnen, rund 70% davon waren wiederum nachhaltige Arbeitsaufnahmen von mehr als 3 Monaten durchgehender Beschäftigungsdauer (41.843 oder insgesamt rund 36% aller Abgänge). Der Nachbeobachtungszeitraum bis Mitte 2013 ist faktisch kürzer als der der Abgangskohorte 2011, was auch beim Vergleich der Ergebnisse zu berücksichtigen ist.
Eine Förderung des AMS erfolgt dann, wenn diese Förderung sinnvoll und zweckmäßig zur Erhöhung der individuellen Chancen auf Arbeitsmarktintegration ist. Dies gilt für BMS-BezieherInnen ebenso wie für Langzeitbeschäftigungslose (LZBL) wie auch für alle anderen Zielgruppen des AMS. Die Förderung erlaubt daher Personen, die höhere Einstiegshemmnisse (wie etwa Niedrigqualifizierung) aufweisen, ähnliche Arbeitsmarktintegrationsquoten zu erreichen wie jene, die bereits ohne Förderung eine Chance auf Vermittlung aufweisen. Von den LZBL-Abgängen aus AMS‑Vormerkung mit einer Förderepisode konnten rund 35% (32.777) dieser Abgänge eine nachhaltige Beschäftigung erzielen, von den Abgängen ohne eine AMS‑Förderung rund 37% (9.066).
Zur Aufgliederung nach Bundesländern für das Jahr 2012 siehe die nachfolgende Tabelle:

Frage 12:
Ausgehend vom Ende des „Geschäftsfalles“ einer beim AMS vorgemerkten Person dauerte es 2011 durchschnittlich 50 Tage, bis eine Person mit BMS‑Bezug (teil- oder vollunterstützt) und der Teilnahme an einer vom AMS finanzierten Maßnahme eine nachhaltige Beschäftigung aufnehmen konnte. Von Langzeitbeschäftigungslosigkeit betroffene Personen, welche ebenso 2011 ihren AMS‑Geschäftsfall beendeten und an einer AMS‑Maßnahme teilnahmen, konnten nach durchschnittlich 29 Tagen eine nachhaltige Beschäftigung (von mehr als 91 Tage durchgehender Beschäftigung) aufnehmen.
Als Geschäftsfall ist (vereinfachend) eine AMS‑Vormerkepisode eines Arbeitssuchenden definiert, welche die Zeiten der vorgemerkten Arbeitslosigkeit, der Schulungsteilnahme oder Lehrstellensuche zusammennimmt. Der „Geschäftsfall“ wird nur dann durch einen Geschäftsfallabgang beendet, wenn es eine durchgehende Unterbrechnung der AMS‑Vormerkung durch einen anderen Grund als Arbeitslosigkeit/Schulungsteilnahme/Lehrstellensuche von über 62 Tagen gibt.
Im Jahr 2012 betrug die durchschnittliche Dauer vom Ende des Geschäftsfalles bis zur Aufnahme einer nachhaltigen Beschäftigung für die BMS‑BezieherInnen mit AMS‑Förderung durchschnittlich 29 Tage und für die langzeitbeschäftigungslosen Personen mit AMS‑Förderung durchschnittlich 12 Tage.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch den kürzeren Nachbeobachtungszeitraum und das Erfordernis, dass die Beschäftigung gemäß Fragestellung mindestens 3 Monate andauern soll, die sich für diese Auswertung für das Jahr 2012 derzeit qualifizierten Arbeitsaufnahmen noch absolut weniger sind als für das Vorjahr und die Dauern bis zur Beschäftigungsaufnahme aus auswertungstechnischen Gründen deshalb faktisch geringer sein müssen als bei einem längeren Nachbeobachtungszeitraum (ab 2011).
Frage 13:
Bei den im Jahr 2012 abgegangen Personen zeigt sich ein Unterschied bei den registrierten Arbeitsaufnahmen zwischen den vollunterstützten BMS‑BezieherInnen (ohne AMS‑Versicherungsleistung) und den teilunterstützten BMS‑BezieherInnen (mit AMS‑Versicherungsleistungen).
Teilunterstützte BMS‑BezieherInnen verzeichneten 2012 bei Geschäftsfallende zu 48% eine Arbeitsaufnahme, vollunterstütze BMS-BezieherInnen zu 22%.
Evaluierungen zeigen, dass ein großer Teil der vollunterstützten BMS‑BezieherInnen sehr hohe Problembelastungen aufweisen, wie z.B. lange Abwesenheit vom Arbeitsmarkt, keine verwertbaren Qualifikationen, Suchtproblematik, Schulden, physische und psychische Erkrankungen, prekäre Wohnverhältnisse bis hin zur Obdachlosigkeit usw. Diese multiplen Problemlagen führen dazu, dass bei dieser Personengruppe die Vermittlungsfähigkeit nur zum Teil gegeben ist und deshalb die Herstellung der Arbeitsfähigkeit Priorität hat. Auch wenn nicht alle vollunterstützten BMS‑BezieherInnen ihre Beschäftigungssituation verbessern können, führt ihre Betreuung dennoch zum Abbau von Arbeitsmarktbarrieren, entweder durch Qualifizierung oder Stabilisierung der persönlichen Situation.
Frage 14:
Ein Blick in die Übersicht der Arbeitsaufnahmen gegliedert nach Bundesländern zeigt einen unauffälligen Befund. Es ist kein Trend ersichtlich, dass der Anteil der Arbeitsaufnahmen gemessen am Anteil der vorgemerkten BMS-BezieherInnen in Ländern mit niedrigeren BMS-Leistungen höher wäre.
Beispielgebend ist dabei das Land Salzburg: Hier sind nicht nur zusätzliche Leistungen zur Deckung des Wohnbedarfs vorgesehen, sondern auch Sonderzahlungen für Kinder. Trotzdem weist dieses Land eine der höchsten Quoten an Arbeitsaufnahmen auf.
Gleichzeitig ist die Anzahl der beim AMS vorgemerkten BMS-BezieherInnen in Salzburg gemessen an anderen Ländern geringer, da der Anteil der Kinder bzw. Älteren – also Gruppen, die vom Einsatz der Arbeitskraft befreit sind – mit rund 40% relativ hoch ist.
Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die Zahlen deutlich belegen, dass höhere BMS-Leistungen keinen Einfluss auf die Arbeitsaufnahmen haben. Demgegenüber weisen Länder die ein niedrigeres Leistungsspektrum kennen, keinen höheren Erfolg bei den Arbeitsaufnahmen vor.
Fragen 15 bis 20:
Wie bereits in Ihrer Fragestellung zum Ausdruck kommt, geht es hier um die Zuständigkeit und den Vollzug der Länder. Aufgrund einer von mir in Auftrag gegebenen Studie kann ich Ihnen dennoch gerne Auskunft geben.
Im Zuge der Evaluierung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung wurden im Rahmen der von L&R Sozialforschung durchgeführten Studie „Auswirkung der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung auf die Wiedereingliederung der LeistungsbezieherInnen ins Erwerbsleben“ auch die Themen Missbrauch von Leistungen und Sanktionen behandelt.
Zu den Studienergebnissen, die sich in diesen beiden Punkten aus Interviews mit den für die BMS Verantwortlichen auf Landesebene ergaben, kann Folgendes festgehalten werden:
ad Sanktionen bei Arbeitsunwilligkeit
„Die übliche Vorgangsweise besteht darin, dass eine AMS-Leistungssperre in die EDV eingetragen und damit an die BMS-Behörden weitervermittelt wird. Wie die BMS-Behörde darauf reagiert, dürfte in der Praxis nicht einheitlich gehandhabt werden. Teilweise kommt es zu stufenweisen bzw. befristeten Kürzungen der BMS, die jedoch in den meisten Fällen fallorientiert gehandhabt werden. In diesem Zusammenhang wurde auch betont, dass die Mindestsicherung das unterste soziale Netz darstellt, das eine Existenzsicherung gewährleisten soll und dass der Wohnaufwand weiterhin abgegolten werden muss. Ebenso dürften Angehörige nicht unmittelbar geschädigt werden, da deren Richtsätze nicht kürzbar sind.“
Dieser Befund entspricht auch dem Wissensstand meines Ressorts. Aus Nachfragen bei den Ländern zur geübten Praxis ist erkennbar, dass Sperren, die vom AMS bei BMS-EmpfängerInnen verhängt werden, weder zu einer automatischen Kompensation des entzogenen Leistungsteiles durch BMS-Mittel führen, noch dass einer AMS-Sperre eine automatische BMS-Sanktion folgt. Vielmehr ist aus der Sicht der Länder jede AMS-Sperre einer fallorientierten Einzelfallprüfung zu unterziehen, bevor auch eine BMS-Sanktion verhängt wird.
Diese Notwendigkeit ergebe sich alleine schon daraus, dass es sich bei der BMS um das letzte soziale Netz handle und beispielsweise der Wohnkostenanteil zwecks Delogierungsprävention stets erhalten bleiben müsse. Auch sei auf etwaige Familienangehörige Bedacht zu nehmen.
ad Missbrauch durch Falschangaben
Hier hält die Studie Folgendes fest:
„Der Spielraum für einen missbräuchlichen Bezug der Mindestsicherung wird von den Befragten der Landesverwaltungen und Sozialbehörden durchgängig als sehr gering angesehen. Durch die ausführliche Erfassung der Daten zu Einkommen und Vermögen bei der Antragstellung aber auch durch die befristeten Bewilligungen ergeben sich regelmäßige Kontrollmöglichkeiten, da bei weiteren Anträgen erneut alle Unterlagen eingebracht werden müssen. Die regelmäßige Überprüfung und die Datenvernetzung ermöglicht zudem Einsicht in die Daten von AMS, Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Melderegister und Grundbuch. Im Verdachtsfall werden außerdem Anfragen an die Gewerbebehörde (bzgl. Selbständigkeit) und Anfragen an das Verkehrsamt (bzgl. KFZ) gestellt. Auch der Datenaustausch zwischen AMS und Sozialbehörden wurde als zusätzliche Kontrollinstanz hervorgehoben. (...) Die Anzahl der Fälle von missbräuchlichem Bezug wird von allen Befragten als sehr gering eingeschätzt. Die Nennungen dazu bewegen sich mehrheitlich zwischen 0% und 5%, wobei hauptsächlich von Verstößen gegen die Meldepflicht berichtet wird.“
ad Frequenz der Überprüfungen
Laut einer im Juni durchgeführten telefonischen Erhebung meines Ressorts bei den Ländern werden in Wien, Niederösterreich und Vorarlberg Bescheide ausschließlich befristet ausgestellt (zwischen 6 und 12 Monate), weshalb bei Folgeanträgen die Anspruchsvoraussetzungen auch regelmäßig neu geprüft werden.
In den anderen Ländern sind befristete Bescheide zwar nicht generell vorgesehen, werden jedoch dann in der Form ausgestellt, wenn sich eine Sachverhaltsänderung abzeichnet (z.B. bevorstehende Arbeitsaufnahme, bei Jüngeren etc.).
Laut Auskunft der Stadt Wien werden die Anspruchsvoraussetzungen selbst während des Zeitraums der befristeten Zuerkennung zusätzlich periodisch überprüft. Darüber hinaus werden – sozusagen in einer 3. Prüfebene – standardisierte Aktenkontrollen auf Basis einer zufallsorientierten elektronischen Aktenauswahl durchgeführt.
Zur Frage nach der Häufigkeit der Überprüfungen der Arbeitswilligkeit s. Frage 25. Die Kontrolle der Arbeitswilligkeit wird in Wien ebenfalls regelmäßig durchgeführt, sowohl anlässlich der Antragstellungen (inkl. Folgeanträge) als auch im Zuge der periodischen Überprüfungen.
Frage 21:
In dieser Frage scheinen zwei - voneinander unabhängige – Themenbereiche vermengt zu sein, nämlich Armutsmonitoring und Sanktionen/Missbrauchsbekämpfung. Zum Punkt Armutsmonitoring darf auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen werden. Zu den Punkten Sanktionen/Missbrauchsbekämpfung auf die Beantwortung der Fragen 15 bis 20.
Fragen 22 und 23:
Im Jahr 2011 beliefen sich die Zahlungen für aktive arbeitsmarktpolitische Angebote des AMS für BMS-BezieherInnen auf € 64,2 Mio., im Jahr 2012 bereits auf € 110,6 Mio. und im ersten Halbjahr 2013 wurden bislang € 53,9 Mio. verbucht. Im Jahr 2011 gab es noch keine Vollerfassung der BMS-BezieherInnen unter den AMS-Vorgemerkten (siehe auch Beantwortung zu den Fragen 1 und 2), auch deshalb fällt die Ausgabensteigerung so deutlich aus.
Diese Förderungs- und Beihilfenkosten sind jedoch nicht einfach als zusätzlicher Aufwand zu betrachten, da BMS- oder SozialhilfebezieherInnen auch vor dem September 2010 Förderungen des Arbeitsmarktservice in Anspruch genommen haben, ohne dass dies gesondert statistisch auswertbar ist.
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Zahlung für aktive Arbeitsmarktpolitik für BMS-BezieherInnen 2011, 2012 und 1. Halbjahr 2013 in Mio. € |
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2011 |
2012 |
1. Halbjahr 2013 |
|
|
Burgenland |
1,0 |
2,2 |
1,1 |
|
Kärnten |
1,5 |
2,4 |
0,9 |
|
Niederösterreich |
5,7 |
8,9 |
4,6 |
|
Oberösterreich |
0,2 |
6,2 |
4,3 |
|
Salzburg |
2,7 |
2,7 |
1,5 |
|
Steiermark |
3,7 |
7,6 |
4,5 |
|
Tirol |
1,3 |
1,5 |
1,1 |
|
Vorarlberg |
1,4 |
1,8 |
1,0 |
|
Wien |
46,6 |
77,3 |
34,9 |
|
Österreich |
64,2 |
110,6 |
53,9 |
|
Quelle: AMS Data Warehouse |
1. Vollständiges Jahr |
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Mit der Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in den Bundesländern wurden auch neue mindestsichernde Elemente im Arbeitslosenversicherungsrecht umgesetzt:
Das für das Arbeitslosengeld bestehende System der 60%igen Nettoersatzrate für Alleinstehende unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz wurde vollständig in der Notstandshilfe abgebildet, d.h. die Notstandshilfe wird mit 95% von der auf bis zu 60% erhöhten Nettoersatzrate bewertet. Bei Personen mit Familienzuschlägen wird die auf bis zu 80% erhöhte Nettoersatzrate auch in der Notstandshilfe als Berechnungsbasis herangezogen.
Als zweite Maßnahme in diesem Zusammenhang wurden die Anrechnungsbestimmungen über das Partnereinkommen bei der Notstandshilfe dahingehend geändert, dass eine Anrechnung des Partnereinkommens nicht zu einem Haushaltseinkommen unter dem Familienausgleichszulagenrichtsatz (zuzüglich Kinderzuschläge) führt.
Der Aufwand für beide Maßnahmen (einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge) betrug für das Jahr 2011 rund 75,4 Mio. Euro und für das Jahr 2012 rund 85,25 Mio. Euro und gliedert sich wie folgt nach Bundesländern auf:
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|
Aufwand 2011 |
Aufwand 2012 |
|
Burgenland |
2.059.450,19 |
2.330.647,00 |
|
Kärnten |
5.263.717,86 |
5.976.898,30 |
|
Niederösterreich |
12.340.870,16 |
13.973.812,74 |
|
Oberösterreich |
6.992.678,95 |
7.809.325,41 |
|
Salzburg |
2.355.024,60 |
2.587.706,43 |
|
Steiermark |
9.106.394,42 |
10.318.740,97 |
|
Tirol |
3.119.292,56 |
3.443.600,84 |
|
Vorarlberg |
2.015.279,65 |
2.055.405,96 |
|
Wien |
32.174.982,22 |
36.757.480,39 |
|
ÖSTERREICH |
75.427.690,61 |
85.253.618,04 |
|
Quelle: Sonderauswertung Bundesrechenzentrum/AMS |
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Frage 24:
Laut dem 1. Bericht des Arbeitskreises Bedarfsorientierte Mindestsicherung wurden 2011 Krankenversicherungsleistungen von BMS-EmpfängerInnen in Höhe von rund 51,6 Mio. € in Anspruch genommen.
Auswertungen zur Personengruppe der Langzeitbeschäftigungslosen bzw. von Erwerbstätigen liegen dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nicht vor.
Frage 25:
Mit der Einführung der BMS wurde ein standardisierter Datenaustausch zwischen dem AMS und den Mindestsicherungsträgern der Länder geschaffen. Erstmalig haben die Sozialämter einen direkten Zugriff auf die vollzugsrelevanten Datenbestände des AMS von vorgemerkten BMS-BezieherInnen. Diese Daten sind für die zuständigen Landesbehörden tagesaktuell abrufbar. Darüber hinaus erfolgt einmal monatlich ein automatischer Datenabgleich.
Der institutionsübergreifende Datenaustausch trägt nicht nur zur Verwaltungsvereinfachung bei den Landesbehörden bei, sondern dient auch der leichteren Kontrolle der Arbeitswilligkeit bzw. Prüfung des Bestehens der Anspruchsvoraussetzungen der BMS-Leistung.
Laut Auskunft der Länder werden diese beiden Instrumente von den Sozialbehörden auch reichlich genutzt und als sehr hilfreich und unterstützend bewertet. Die Nutzung der täglichen Abfragemöglichkeit und die Verwertung der Ergebnisse des monatlichen Patchlaufs gehören mittlerweile zum Standard im Vollzugsablauf und sind aus diesem nicht mehr wegzudenken.
Frage 26:
Zur nachhaltigen Wiedereingliederung von BMS-BezieherInnen in den Erwerbsprozess bilden die beim AMS selbst erfassten Daten zu den Betroffenen eine ausreichende Grundlage.
Für eine ganzheitliche sozialpolitische Betrachtung der gesamten Personengruppe - also auch jener nicht beim AMS Vorgemerkten – wäre ein umfassenderes Datenset wünschenswert (siehe auch die Beantwortung zu den Frage 1 und 2). Ich werde mich daher im Zuge der Weiterentwicklung der BMS insbesondere für eine Verbesserung der Datenlandschaft einsetzen.