15083/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.09.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0705-IV/4/2013

 

Wien, am               . August 2013

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Markowitz und Kollegen haben am 3. Juli 2013 unter der Zahl 15327/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „unzureichende Anfragenbeantwortung 14327/AB“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen  1 bis 3:

Wie in der Voranfrage 14327/AB angeführt, stehen Herrn Staatssekretär Kurz kein eigenes Dienstkraftfahrzeug und kein eigener Chauffeur zur Verfügung. Als Staatssekretär für Integrationsfragen gehört es zu seinen Aufgaben mit vielen Organisationen und Institutionen zu kommunizieren. Deshalb werden für Dienstfahrten in die Bundesländer und auch in Wien, je nach Bedarf, Dringlichkeit und Örtlichkeit, neben öffentlichen Verkehrsmitteln, nach Verfügbarkeit auch Fahrzeuge mit hauseigenen Kraftfahrern aus dem Fahrzeugpool heran-gezogen. Die Zuweisung eines Kraftfahrzeuges erfolgt an das Büro des Staatssekretariats und nicht an einzelne Personen. Daher kann eine konkrete Zuordnung  der Dienstfahrten des Staatssekretärs nur unter unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand erfolgen. Eine zusätzliche Untergliederung der Kostenstelle Büro des Staatssekretärs wurde bei Einführung des elektronischen Fahrtenbuches nicht eingerichtet, da es dafür keinen sachlichen Grund gab. Das elektronische Fahrtenbuch wird für Zwecke des § 103 Abs. 2 KFG verwendet und erfüllt diesen Zweck in vollem Umfang. Es ist daher nur mit unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand möglich, die Fahrten des Herrn Staatssekretärs Kurz gesondert auszuweisen, weshalb von einer detaillierten Beantwortung neuerlich Abstand genommen wird.