15087/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.09.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0717-III/5/2013

Wien, am       . September 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben
am 3. Juli 2013 unter der Zahl 15356/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Asylwesen im ersten Halbjahr 2013“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im 1. Quartal 2013 betrugen die durchschnittlichen Grundversorgungskosten pro Tag und Person € 21,79. Das 2. Quartal 2013 ist noch nicht abgerechnet.

 

Zu Frage 2:

Im ersten Halbjahr 2013 betrugen die Kosten für Asylverfahren im Bundesasylamt durchschnittlich € 1.283,69 pro Entscheidung.

 

Zu Frage 3:

Mit Stichtag 1. Juli 2013 befanden sich 3.032 Personen mit negativ abgeschlossenem Asylverfahren in Grundversorgung. Darunter fallen insbesondere Personen, die aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbar sind.


Zu Frage 4:

Im ersten Halbjahr 2013 betrug die Anerkennungsquote 21,5 %.

 

Zu Frage 5:

Im ersten Halbjahr 2013 haben insgesamt 1.009 Personen, die im Laufe ihres Aufenthaltes einen Asylantrag eingebracht haben, nachweislich freiwillig das Bundesgebiet verlassen.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Eine zwangsweise Außerlandesbringung eines Asylwerbers ist grundsätzlich nicht möglich. Es kann jedoch bekannt gegeben werden, dass im ersten Halbjahr 2013 229 Personen nach einem rechtskräftig negativ abgeschlossenen Asylverfahren abgeschoben worden sind, davon 185 Personen auf dem Luftweg.

 

Zu Frage 8:

Die Verhängung von Aufenthaltsverboten gegen Asylwerber ist nicht zulässig. Es wurden jedoch im ersten Halbjahr 2013 bei 127 Asylwerbern Rückkehrverbote erlassen.

 

Zu Frage 9:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.