15090/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.09.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0739-III/5/2013

 

Wien, am         . September 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 3. Juli 2013 unter der Zahl 15361/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Untersuchungen zur Altersdiagnose im ersten Halbjahr 2013“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im ersten Halbjahr 2013 wurden vom Bundesasylamt insgesamt 206 Altersdiagnosen in Auftrag gegeben.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Im ersten Halbjahr 2013 langte in 172 Fällen ein Gesamtgutachten beim Bundesasylamt ein.

 

Zu Frage 4:

Im ersten Halbjahr 2013 konnten in 128 (74 %) von 172 Fällen die behauptete Minder-jährigkeit durch das Altersdiagnosegutachten widerlegt und die Volljährigkeit festgestellt werden.


Zu Frage 5:

Im ersten Halbjahr 2013 ergab das Altersdiagnosegutachten in 44 (26 %) von 172 Fällen ein Ergebnis, welches die angegebene Minderjährigkeit des Antragstellers bestätigte bzw. unter Einberechnung der Schwankungsbreite die Minderjährigkeit nicht vollends ausschließen konnte. In jenen Fällen war gemäß der Zweifelsregelung von der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers auszugehen.