15108/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.09.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister |
An die Zl. LE.4.2.4/0114-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 03. September 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen vom 08. Juli 2013, Nr. 15544/J, betreffend Zusammenlegung der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und der Bundesanstalt für Bergbauernfragen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen vom 08. Juli 2013, Nr. 15544/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Bei der geforderten Anpassung der Leistungsindikatoren der Flexibilisierungsverordnung bzw. des RZL-Planes an die Realität ist zu berücksichtigen, dass viele Unwägbarkeiten darauf Einfluss nehmen (der Zuschlag von nationalen und internationalen Projekten und damit folgend auch Einnahmen und Publikationsmöglichkeiten sind äußerst unsicher, z. B. lag die Genehmigungsquote von EU-Projektanträgen bei einem Call nur bei 8%). Die Anforderungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) an Expertisen, Auswertungen und Stellungnahmen sind oft kurzfristig nötig, da sie auf aktuelle Entwicklungen eingehen müssen. Daher waren die Flexivorgaben Grundannahmen, die je nach aktuellen Anforderungen im Ergebnis variierten. Die Feststellungen des Rechnungshofs bezogen sich formal auf die Indikatoren, insgesamt bescheinigte der Rechnungshof der Bundesanstalt eine sehr effiziente Aufgabenerfüllung.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Die Flexibilisierungsklausel ermöglichte es, Drittmittel leichter zu erwirtschaften (flexibler Personaleinsatz und Projektteilnahme z.B. an EU-Projekten). Daher konnten Rücklagen gebildet werden, die in den letzten Flexi-Jahren auch dazu verwendet wurden, die laufenden Personalausgaben und andere Kosten zu decken. Somit konnten die jährlichen Kosten für den Bund deutlich gesenkt werden. In den Jahren 2010, 2011, 2012 wurde das Budget der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft so angesetzt, dass in Summe rund € 1,000.000,- aus den Rücklagen (=Projekteinnahmen) finanziert wurden. Auch für 2013 wurde das Budget so angesetzt, dass lt. RZL Plan voraussichtlich rund € 360.000,- der Ausgaben aus den früheren Projekteinnahmen finanziert werden. Die Bundesanstalt hat die Möglichkeiten der Flexibilisierungsklausel gem. § 17 des BHG im Rahmen ihrer Möglichkeiten damit zufriedenstellend genutzt.
Zu Frage 5:
Hinsichtlich der Empfehlungen des Rechnungshofes und der seinerzeit in Auftrag gegebenen Studie, die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und die Bundesanstalt für Bergbauernfragen zusammenzuführen, wird festgehalten, dass dies seitens des BMLFUW in den letzten Jahren mehrfach vorgeschlagen wurde, die Umsetzung jedoch an der fehlenden Mehrheit für eine diesbezügliche gesetzliche Änderung scheiterte.
Da für die Zusammenlegung eine Änderung des Bundesanstaltengesetzes notwendig ist, konnte letztlich bisher keine Einigung in der Bundesregierung erzielt werden.
Die Anregung wird jedoch als zentraler Bestandteil des vom BMLFUW Anfang 2012 erarbeiteten Strukturreformprogrammes weiter verfolgt und in den kommenden Verhandlungen zur Bildung einer Bundesregierung erneut eingebracht werden.
Seitens des BMLFUW wurde ein Begutachtungsverfahren betreffend eine Novelle des Bundesgesetzes über die Bundesämter und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten durchgeführt. Mit dieser Novelle sollten die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und die Bundesanstalt für Bergbauernfragen, insbesondere zur Realisierung von Effizienzsteigerungen, zusammengeführt werden. Diese Novelle war als Teil des Budgetbegleitgesetzes 2011 vorgesehen.
In der Begutachtung ergingen eine befürwortende Stellungnahme seitens des Rechnungshofes, demgegenüber jedoch vehement ablehnende Stellungnahmen seitens des Bundesministeriums für Gesundheit, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes sowie der Bundesarbeitskammer abgegeben wurden.
Aus diesem Grunde wurde von der für Ende November 2010 vorgesehen Einbringung des Gesetzesvorhabens in den Ministerrat Abstand genommen und eine derartige Novelle in der laufenden Gesetzgebungsperiode mangels Erfolgsaussichten nicht weiterverfolgt.
Zu Frage 6:
Die Annahme des Rechnungshofes, dass bei einer Zusammenlegung mehr Gelder lukriert werden hätten können, ist nicht nachvollziehbar. Die Bediensteten der Bundesanstalten sind in ihrer Arbeit ausgelastet und nehmen die Möglichkeiten zur Projekt-, bzw. Projektantragsteilnahme auch ohne Zusammenlegung wahr, sofern es fachlich sinnvoll und möglich erscheint und es die personellen Ressourcen zulassen. Einsparungs- bzw. Ausgabenstabilisierungseffekte durch eine Zusammenlegung ergeben sich am ehesten im Bereich der Verwaltung.
Der Bundesminister: