15109/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0113-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                             Wien, am 03. September 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Wolgang Zanger, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 08. Juli 2013, Nr. 15545/J, betreffend IT-Struktur des

                        BMLFUW – LFRZ GmbH

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen vom 08. Juli 2013, Nr. 15545/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die Ausgaben in Höhe von € 67 Mio. in den Jahren 2001 bis 2011 setzen sich etwa zu 80 bis 85% aus Leistungsstunden und in etwa zu 15 bis 20% für den Betrieb und Wartung von Informationstechnologie zusammen.


Bei den EDV-Leistungen handelt es sich hauptsächlich um die Einrichtung, Entwicklung und Betrieb von gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Erfordernissen der öffentlichen Verwaltung, wie zum Beispiel von

 

·       INVEKOS/GIS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem/Geo-Informationsystem) Schafft die Grundlage für die Förderabwicklung und Kontrolle der Flächenzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik.

·       INSPIRE/GIS (Infrastructure for Spatial Information in the European Community)

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) ist als nationale INSPIRE Koordinierungsstelle für eine fristgerechte Umsetzung der verpflichtenden INSPIRE Dienste [Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE)] verantwortlich.

·       DB-CS Wein (Datenbank/Client Server Wein)

Diese Datenbank umfasst Winzerstammdaten, Ernte- und Bestandsmeldungen, Transportscheine, Mostwägerbescheinigungen, Prüfnummer und Weinbaukataster.

·       Hydrographisches Datenmanagementsystem

Dieses Datenmanagementsystem dient zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, Umsetzung WISA (Wasserinformationssystem Austria) und  stellt somit die Grundlage für die Erhaltung und Sicherung der Wasserqualität, Flussbaukartei, HORA (Hochwasserrisikozonen Austria) dar.

·       EDM

Elektronisches Daten Management im Bereich der Abfallwirtschaft und Umwelt. Das EDM  ist das zentrale E-Government-Projekt des BMLFUW mit den Zielen der nachhaltigen Reduktion des Verwaltungsaufwandes von Unternehmen und Behörden aller Verwaltungsebenen und der Sicherung des hohen Umweltschutzniveaus in Österreich.

·       CMS neu

Der Webauftritt des BMLFUW beschränkt sich nicht nur auf die Homepage www.lebensministerium.at. Im alten System existierten rund 36 unterschiedliche Homepages, die zu großen Teilen sehr uneinheitliche Formen von Aufbau und Management hatten und in Zukunft immer teurer werdende Technologie und Arbeitsweisen vorlagen. Mit dem durchgeführten Relaunch verfolgte das BMLFUW die Strategie, diese zu einem homogenen, effizient bearbeitbaren Gesamtsystem umzugestalten, um technologische Entwicklungen in der modernen betrieblichen Verwaltung sowie das sich ändernde Kommunikationsverhalten der BürgerInnen gut bewältigen zu können.


Zu Frage 2:

 

Schritte zur Schaffung einer einheitlichen IT-Ressortstrategie wurden mit dem Konsolidierungskonzept im Jahr 2008 gesetzt. Im Zuge der mit Loipersdorf eingeleiteten Einsparungsvorgaben des Bundes wurde die IT-Ressortstrategie auf eine starke operative Zusammenführung der IT-Infrastruktur im gesamten Ressort inklusive der IT in den ausgegliederten Gesellschaften weiter ausgerichtet.

 

Zu den Fragen 3 bis 6:

 

Die Vergabe von IT-Leistungen an die LFRZ GmbH erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben des BVergG 2006 idgF und den dort vorgesehenen Verfahren, unter Beachtung der gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten sowie des Diskriminierungsverbotes entsprechend den Grundsätzen des freien und lauteren Wettbewerbes und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter.

Die Beauftragung der LFRZ GmbH durch das BMLFUW erfolgte deshalb, da es sich bei der LFRZ GmbH aus vergaberechtlicher Sicht um eine Einrichtung handelt, über die der öffentliche Auftraggeber (Republik Österreich) eine Aufsicht wie über eine eigene Dienststelle ausübt, und die LFRZ GmbH ihre Leistungen im Wesentlichen für die Republik Österreich erbringt.

Die von der LFRZ GmbH angebotenen Preise sind mit anderen IT-Dienstleistern vergleichbar und entsprechen der Marktlage. Die Preisangemessenheit ist daher gegeben.

 

Der Bundesminister: