15111/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

                                                                                            Wien, am 3. September 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0228-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 15501/J betreffend „Chaos bei der Vergabe der Photovoltaik-Fördermittel am 1. Jänner 2013“, welche die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen am 5. Juli 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die wesentlichsten Gründe, die zum Jahreswechsel zu einer stark erhöhten Anzahl an Anträgen geführt haben, waren die attraktiven Einspeisetarife für Photovoltaik im Zusammenhang mit dem Umstand, dass vor Inkrafttreten des Ökostromgesetz (ÖSG) 2012 das Kontingent für Photovoltaik wesentlich geringer ausgestaltet war. Dies motivierte eine größere Anzahl von Antragstellern dazu, so viele Anträge wie möglich bzw. einen Antrag über verschiedene Antragskanäle einzureichen, um die Chancen auf eine Förderzusage zu maximieren.

 

Aufgrund der großen Zahl an Förderwerbern und des Einsatzes sogenannter „Robots“, also von Computerprogrammen, die automatisiert in sehr hoher Frequenz Anträge abschicken, war das System einer zusätzlich erhöhten Belastung ausgesetzt.

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 4 der Anfrage:

 

Die Ökostromabwicklungsstelle OeMAG hat einen externen, unabhängigen Gutachter damit beauftragt, die Ereignisse vom 1. Jänner 2013 zu prüfen sowie Verbesserungsvorschläge für 2014 vorzulegen. Die angesprochenen Dienstleister der OeMAG, smart technologies und CISMO, wurden dabei ebenfalls vom Gutachter geprüft.

 

Aus den Ergebnissen des Gutachtens ist ersichtlich, dass das gesetzlich vorgegebene Prinzip "First come, first served" durch die OeMAG zu jeder Zeit eingehalten wurde und es keine Bevorzugung einzelner Antragsteller gegeben hat. Dies zeigen auch die Antragslisten, welche eine gleichmäßige geografische und größenbezogene Verteilung der Photovoltaik-Anlagen aufweisen, unabhängig von der Person des Antragstellers (Privatperson oder Unternehmen). Darüber hinaus zeigen die protokollierten Zeitstempel unzweideutig, dass die Serversysteme der OeMAG die gestellten Anträge ohne Unterbrechung abgearbeitet haben und alle Serversysteme durchgängig funktionsfähig waren. Der durch den extrem hohen Andrang, insbesondere durch „Robots“, verursachte Antragsstau wurde daher nachweislich kontinuierlich abgebaut und in den Systemen der OeMAG ordnungsgemäß verarbeitet. Die durch die Flut von elektronischen Anfragen hervorgerufene erhöhte Systembelastung hat jedoch zu einem Rückstau sowie zu einer Verlangsamung der Verarbeitung geführt.

 

Die Vergabe von Photovoltaik-Fördermitteln war somit keinesfalls ein "Glücksspiel".

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Es ist geplant, den Antragstellungsbeginn auf den ersten Werktag des Jahres, 10 Uhr, zu verlegen. Weiters wird seitens der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG eine Aufrüstung der IT-Infrastruktur vorgenommen, um allen Kapazität- und Sicherheitserfordernissen gerecht zu werden. Spezielle Barrieren sollen zudem automatisierte Antragstellungen verhindern. Nach Registrierung und Vergabe eines "Tickets" sind schließlich 48 Stunden Zeit, um einen "Förderantrag Neu" zu stellen.

Die vorgesehene Einführung von Prüfroutinen zum Jahreswechsel vor Freischaltung des Systems gewährleistet eine zusätzliche Absicherung. Der Regulierungsbehörde E-Control obliegen die Genehmigung und Kontrolle der geplanten Maßnahmen.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Nach den Bestimmungen des ÖSG haben Photovoltaik-Förderwerber ab Vertragsabschluss 12 Monate Zeit, um mit ihrer Anlage in Betrieb zu gehen. Tun sie dies nicht, so werden die frei werdenden Mittel dem jeweiligen Förderkontingent zusätzlich zur Verfügung gestellt. Sollten Anlagenbetreiber mit bestehenden Verträgen der OeMAG vor Ablauf der 12 Monate mitteilen, dass ihre Anlage nicht gebaut wird, werden diese frei werdenden Mittel an die nächstgereihten Antragsteller noch im selben Jahr vergeben. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keinerlei Fördermittel verloren gehen.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Förderwerber, die nicht in ein Förderkontingent gelangt sind, haben die Möglichkeit, einen neuen Antrag im Folgejahr zu stellen. Eine automatische Aufnahme dieser Antragswerber im Folgejahr ist nicht zielführend, da die Drop-Out-Rate bei jenen Photovoltaik-Anlagen, die eine Förderzusage erhalten haben, bereits rund ein Drittel beträgt. Photovoltaik-Anlagen, die mangels Platz im Kontingent eine (provisorische) Förderabsage erhalten haben, haben eine noch wesentlich geringere Realisierungsquote, sodass ein "Nachrücken" abermals zu einer Blockierung der Kontingente führen würde: Mittel würden dann für Anlagen bereitgehalten, die voraussichtlich zu einem substantiellen Teil nicht realisiert werden, wodurch wiederum weniger Neuanträge zum Zug kommen können.